Dieser Datensatz enthält die Beschriftung für das Koordinatengitter mit der Kachelgröße 1km x 1km (Kilometerquadrate) für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Das Bezugssystem dieses Gitters ist UTM / ETRS 89. Die Gitternetzlinien geben immer glatte Koordinatenwerte an. Der enthaltene Text gibt die Koordinate der unteren linken Ecke jedes Kilometerquadrates an.
Dieser Datensatz enthält das systematische Raster (Koordinatengitter) mit der Kachelgröße 1km x 1km für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Das Bezugssystem (Koordinatensystem) dieses Gitters ist ETRS 89/UTM. Die Gitternetzlinien stellen zu Übersichtszwecken glatte Koordinatenwerte dar. Die senkrechten Linien stellen die Ostwerte und die waagerechten Linien die Nordwerte der Koordinaten dar. Mit Hilfe dieses Gitters lassen sich in einer Karte Koordinaten abgreifen. Die Koordinaten der unteren linken Ecke jedes Gitters (Kachel) ergeben immer die Bezeichnung des Gitters.
Ein Stimmbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen auf kommunaler Ebene oder bei Landtagswahlen. Zur Durchführung der Wahl unterteilt der Oberbürgermeister die Landtagswahlkreise/Kommunalwahlbezirke in Stimmbezirke. Die Daten umfassen die aktuellen Wahlbezirksgeometrien der Kommunen im Kreis Viersen und werden vor jeder Wahl aktualisiet.
In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.
Liegenschaftskarte und ABK (Amtliche Basiskarte) aus ALKIS. Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) enthält für Flurstücke und Gebäude Geobasisdaten in beschreibender und darstellender Form. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form, Lage, Lagebezeichnung, Nutzung, Größe, Bebauung und charakteristische Topographie nach. Es enthält die Ergebnisse der Bodenschätzung sowie den Nachweis der Eigentümer und Erbbauberechtigten. Das Liegenschaftskataster ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. Die Amtliche Basiskarte (ABK) ist der Nachfolger der bis 2016 geführten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK5) als topographisches Basiskartenwerk. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet.
Nutzungsbedingungen: Der Dienst wird unter der „Datenlizenz Deutschland – Zero - Version 2.0“ zur Verfügung gestellt.
(https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Dieser WMS beinhaltet Daten zum Thema Starkregenrisikomanagement Kreis Viersen. Es sind die Layer Risikobereiche / Risikosteckbriefe / Potentielle Erosionsgefahr Starkregen verfügbar. Diese sind nur für den verwaltungsinternen Gebrauch verfügbar.
Andere - Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Kreis Viersen. Die Nutzung ist nur verwaltungsintern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreis Viersen und dessen kreisangehöriger Kommunen zulässig.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Sie wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst. Aufgrund des Erlasses zur Zukunft des Kartenmaßstabes 1:5.000 des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 23. Februar 2016 sind die Katasterbehörden nicht mehr verpflichtet, die Deutsche Grundkarte 1:5.000 fortzuführen. Der Kreis Recklinghausen führt das Kartenwerk jedoch zum Teil noch weiter fort. Die Daten werden jedoch ausdrücklich als historische Geobasisdaten zur Verfügung gestellt.
Nutzungsbedingungen: Der Dienst wird unter der „Datenlizenz Deutschland – Zero - Version 2.0“ zur Verfügung gestellt.
(https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)