Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Sonstigen Wälder aus dem Verbund der Waldlebensräume für Arten mit großem Raumanspruch, die eine Funktion für den Artenschutz, speziell für hochmobile Großsäuger (Wildkatze, Luchs, Rothirsch), besitzen, während die Kernflächen Wald Naturnah aus dem Verbund der naturnahen Waldlebensräume eine hohe Bedeutung für den Biotopschutz sowie damit einhergehend für den Artenschutz haben (s. Datensatz „Wald Kernflächen“). Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LGLN 2021, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
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Im Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms ist die Kulisse des Programms „Niedersächsische Moorlandschaften“ enthalten, die Hoch- und Niedermoore mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz beinhaltet sowie sonstige Moore mit Bedeutung für den Boden- und Klimaschutz und weitere kohlenstoffreiche Böden. Die Kulisse gehört zu den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i .V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Im Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Hoch- und Niedermoore, Moorgleye und Organomarschen aus der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften enthalten (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms). Es sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Die Gebiete sind der Zielkategorie „Vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung“ zugeordnet, da sie wichtige Funktionen im Naturhaushalt verloren haben und für die die Zielsetzung einer naturnäheren Entwicklung zur Wiederherstellung dieser Funktionen besteht. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Küstengewässer, die seewärtig an die Übergangsgewässer / Ästuare anschließen und bis eine Seemeile seewärts der sogenannten Basislinie in die Hoheitsgewässer hineinreichen. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Niedersächsische Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet. Die Küsten- und Übergangsgewässer sind als landesweit bedeutsame Gewässer der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ zugeordnet, die bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Im Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die bodenkundlichen Daten (Hoch- und Niedermoor, Moorgley, Organomarsch, Sanddeckkultur) aus der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften enthalten (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms) mit einer Flächengröße > 25 ha. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Im Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Stillgewässer aus den Daten des Digitalen Basis-Landschaftsmodells (Basis-DLM) enthalten, die in die landesweite Biotopverbundplanung als gesonderter Datensatz einbezogen worden, da sie artbezogen in der funktionalen Vernetzung sowohl eine verbindende als auch trennende Wirkung haben können. Neben den Siedlungs- und Flugverkehrsflächen wurden diese als sogenannte „Ausbreitungswiderstände“ in den Algorithmus zur Erstellung der Biotopverbundflächen eingebunden (Verschneidung mit den Habitatflächen). Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © GeoBasis-DE/LGLN 2021, © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Landschaftsschutzgebiete (LSG) gemäß § 26 BNatSchG aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Nationalparke (NLP) gemäß § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Naturschutzgebiete (NSG) gemäß § 23 BNatSchG aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Natura 2000-Gebiete, die Nationalparke, das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue sowie die Natur- und Landschaftsschutzgebiete aus der landesweiten Schutzgebietskulisse. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
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