Wo ist die nächstgelegene Grundschule? Welche Buslinie fährt zur weiterführenden Schule? Wie weit ist der Fußweg vom Wohnort bis zur Wunschschule? Welcher Schulträger ist für mich Ansprechpartner für das verbilligte Schülerticket? Und welche Förderschwerpunkte haben die Förderschulen im Kreisgebiet? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Erziehungsberechtigte ab sofort im neuen interaktiven Schulatlas für den Ennepe-Ruhr-Kreis, der v.a. ein Überblick-, Informations- und Beratungsangebot sein soll. Diese neue Serviceleistung für alle am Schulleben Beteiligte wurden in einem gemeinsamen Projekt von Schulamt, Bildungsmonitoring und dem Katasteramt des Ennepe-Ruhr-Kreises entwickelt. Im Schulatlas können Interessierte Filter für Schulformen und Städte setzen, nach Schulnamen oder Adressen suchen und sich die Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs im Umfeld der Schule anzeigen lassen. Die Entfernung vom Wohn- zum Schulort kann ebenfalls ermittelt werden. Zu jeder Schule finden sich zudem die vollständigen Kontaktdaten und Informationen über den Schulträger. Links zu weiterführenden Informationen runden das Angebot ab.
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31.12.1816 until 31.12.1847
Preußische Generalstabskarte 1 : 86 400 halbe Gradabteilung 1816 - 1847 (HKPG) Das 85 Blätter umfassende Kartenwerk des Preußischen Generalstabs entstand in Anlehnung an die Kartenwerke der Nachbarstaaten in dem älteren französischen Maßstab 1 : 86 400. Grundlage für die Reproduktion bildeten die Tranchot/von Müfflingschen Kartenaufnahmen der Rheinlande und Ergänzungsmessungen in den angrenzenden Gebieten. Geografische Gitterlinien in einem Abstand von einem halben Längengrad und einem viertel Breitengrad begrenzen die ca. 41 cm x 32 cm großen Karten. Sie entsprechen 3 x 2,5 Blättern der heutigen Digitalen Topographischen Karte 1:25000. Daraus abgeleitet ist die Zusatzbezeichnung „halbe Gradabteilung“, da jeweils 4 Blätter (Sektionen) eine halbe Gradabteilung von 1° x 30‘ bilden. Die Vervielfältigung der Karten erfolgte einfarbig durch Steindruck. Sie wurden wegen der ausschließlich militärischen Zweckbestimmung nicht veröffentlicht. Ein handgeschriebenes „Statistisches Tableau...“ von 1837 informiert über Größe und Einwohnerzahl, landwirtschaftliche Erträge, Handel und Industrie. Es ist als einfarbiger Druck (81 cm x 54 cm) lieferbar.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Planungshinweiskarte zeigt, welche Grün- und Freiflächen einen hohen Schutzbedarf innehaben und auf welchen Siedlungs- und Gewerbeflächen oder in welchen Verkehrsräumen eine Handlungspriorität vorherrscht. Dazu werden die Ergebnisse der Bewertungskarten für die Tag und die Nachtsituation zusammengefasst. Im Wirkraum (Wohn- und Gewerbeflächen, öffentlicher Verkehrsraum) wird die Handlungspriorität dargestellt. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf den Schlafbedingungen (nächtliche Überwärmung und Kaltluftfunktion), in unbewohnten Gebieten auf der Aufenthaltsqualität im Außenraum. Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder werden als stadtklimatischer Ausgleichsraum bezeichnet. Die Planungshinweiskarte gibt den Schutzbedarfdieser Flächen anhand ihrer Funktion für den Kaltlufthaushalt bzw. als Rückzugsorte an heißen Tagen wieder.
Der Klimawandel hat heute schon spürbare Auswirkungen auf Städte und Gemeinden in ganz Deutschland – auch bei uns im Kreis Herford. Die zunehmende Hitzebelastung ist vor allem für ältere Menschen, kleine Kinder und Menschen mit chronischen Erkrankungen ein Problem. Aber auch alle anderen Einwohner*innen im Wittekindskreis sehnen sich im Sommer nach einem schattigen Plätzchen oder einer grünen Oase zum Abkühlen in der Mittagshitze. Die Gesundheitsplanung und das Klimaschutzmanagement des Kreises möchten mit Ihrer Hilfe eine interaktive Karte der kühlen Orte im Kreis erstellen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. An welchen Orten erholen Sie sich von der Hitze? In welchen Park oder in welches kühle, öffentliche Gebäude flüchten Sie sich an einem Hitzetag? Seien Sie dabei und teilen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung mithilfe des Formulars unter https://survey123.arcgis.com/share/0ecee890de714488ae6ad2489701412b?portalUrl=https://geoportal.kreis-herford.de/gis ! Fragen zu den „kühlen Orten" oder zu Ihrer Eintragung – aber auch zu Tipps zum richtigen Verhalten bei Hitze, können Sie an klimaschutz@kreis-herford.de senden.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Die dargestellten Flächen zeigen Wohnbaupotenziale im Innenbereich des Kölner Stadtgebiet und gliedern sich in die drei Potenzialtypen Baulücken, Aufstockungs- und Umstrukturierungspotenziale. Die aufgeführten Baupotenziale wurden automatisiert über einen verwaltungsintern entwickelten Algorithmus identifiziert. Dazu wurden verschiedene Kennwerte mit der Umgebungsbebauung verglichen und signifikante Abweichungen identifiziert. Die dargestellten Baupotenziale sind als fachliche Ersteinschätzung bzgl. der Bebaubarkeit für den Wohnungsbau zu verstehen, ohne Rechtsanspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit des jeweiligen Grundstücks kann ausschließlich über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag geklärt werden. Die Veröffentlichung der ermittelten Baupotenziale findet seine rechtliche Grundlage in § 200 (3) des Baugesetzbuches. Aus datenschutzrechtlichen Gründen enthält das Baulückenkataster keine Informationen über die jeweiligen Eigentümer*innen. Zum Veröffentlichungsstand Januar 2026 werden nur Baupotenziale im Teilgebiet der Inneren Stadt gezeigt. Der Datensatz wird im Jahr 2026 sukzessive um die fehlenden Teilgebiete der Innenstadt und Äußeren Stadt ergänzt.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Die Planungshinweiskarte zeigt, welche Grün- und Freiflächen einen hohen Schutzbedarf innehaben und auf welchen Siedlungs- und Gewerbeflächen oder in welchen Verkehrsräumen eine Handlungspriorität vorherrscht. Dazu werden die Ergebnisse der Bewertungskarten für die Tag und die Nachtsituation zusammengefasst. Im Wirkraum (Wohn- und Gewerbeflächen, öffentlicher Verkehrsraum) wird die Handlungspriorität dargestellt. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf den Schlafbedingungen (nächtliche Überwärmung und Kaltluftfunktion), in unbewohnten Gebieten auf der Aufenthaltsqualität im Außenraum. Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder werden als stadtklimatischer Ausgleichsraum bezeichnet. Die Planungshinweiskarte gibt den Schutzbedarfdieser Flächen anhand ihrer Funktion für den Kaltlufthaushalt bzw. als Rückzugsorte an heißen Tagen wieder.
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.