Bewirtschaftungseinheiten für Hochwasserrisiken in Niedersachsen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021.Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Küstengebiete (Coastal Areas) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021, Übersicht zu Art. 5 HWRM-RL.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der seit 1995 gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Die räumlichen Geltungsbereiche der Naturschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Naturschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Die Geltungsbereiche der Wuppertaler Naturschutzgebiete sind seit 03/2005 planungsrechtlich gesehen unverändert. Eine einzelfallbezogene Fortführung des Datenbestandes ist theoretisch möglich, wegen des hohen Stellenwertes der Naturschutzgebiete aber unwahrscheinlich. Eine umfangreichere Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Naturschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Der Datensatz "NO2-Messdaten Wuppertal (Passivsammler) 2006 und 2007" umfasst die in den Jahren 2006 und 2007 durch die Auswertung von Passivsammlern bestimmten 4-Wochen-Mittelwerte der Stickstoffdioxid-Konzentration an insgesamt 34 kommunalen Messstationen im Wuppertaler Stadtgebiet. Der Datensatz enthält 654 Messwerte, wobei nur 18 Stationen in beiden Jahren betrieben wurden. Die Passivsammler sind in Schutzgehäusen aufgehängte, mit Adsorbermaterial gefüllte Röhrchen ("Probeentnahmeröhrchen"), in denen sich das Stickstoffdioxid über eine Expositionszeit von 4 Wochen durch natürliche Diffusion anreichert. Jede Zelle in den Spalten "Januar" bis "Dezember" des tabellarischen Datensatzes enthält einen durch labortechnische Analyse eines Probeentnahmeröhrchens bestimmten 4-Wochen-Mittelwert der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Einheit µg/m³. Über die Stationsnummer in der Spalte MESSPUNKT können diese Messwerte mit den Standortdaten im separat als Open Data publizierten Datensatz "Luftmessstationen Wuppertal (Passivsammler)" verknüpft werden. Das Beginn- und das Enddatum des jeweiligen Expositionszeitraums der Probeentnahmeröhrchen kann den Kopfzeilen 2 bis 3 der Spalten "Januar" bis "Dezember" entnommen werden. Vereinzelte Messwertausfälle werden in der Tabelle durch den Wert "-9999" signalisiert. Zusätzlich enthält die Tabelle zwei Spalten (für 2006 und 2007) mit den zeitlich gewichteten Jahresmittelwerten aller Stationen, für die im jeweiligen Jahr mindestens ein Messwert vorliegt. Ab dem Jahr 2008 wurden die Expositionszeiten der Passivsammler grob an die Kalendermonate angepasst, damit die Messwerte als Monats-Mittelwerte der Stickstoffdioxid-Konzentration interpretiert werden können. Die 4-Wochen-Mittelwerte aus den Jahren 2006 und 2007 passen daher nicht in die Systematik des Fachverfahrens "WuNDa/Luftmessstationen", in dessen Datenbankteil die ab dem Jahr 2008 bestimmten Monats-Mittelwerte geführt werden. Sie wurden daher nicht in dieses Fachverfahren übernommen, sondern werden nur als Bestandteil des Wuppertaler Open-Data-Angebots in Form einer tabellarischen PDF-Datei unter der Lizenz CC BY 4.0 publiziert. Der Datensatz ist historisch und wird daher nicht fortgeführt.
Der Datensatz „NO2-Jahresmittelwerte Wuppertal (Passivsammler) ab 2008" umfasst die seit dem Jahr 2008 durch die Auswertung von Passivsammlern bestimmten Jahresmittelwerte der Stickstoffdioxid-Konzentration an (Stand 05/2021) 42 kommunalen Messstationen im Wuppertaler Stadtgebiet. Mit Stand 05/2021 enthält der Datensatz 322 Messwerte von 30 aktuell in Betrieb befindlichen Stationen und 12 Stationen, deren Betrieb zwischenzeitlich eingestellt wurde. Die Passivsammler sind in Schutzgehäusen aufgehängte, mit Adsorbermaterial gefüllte Röhrchen ("Probeentnahmeröhrchen"), in denen sich das Stickstoffdioxid über eine Expositionszeit von etwa einem Monat durch natürliche Diffusion anreichert. Jede Zeile des Datensatzes enthält einen als gewichtetes Mittel aller Monats-Mittelwerte einer Messstation in einem Kalenderjahr bestimmten Jahresmittelwert der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Einheit µg/m³ (Attribut MITTELWERT). Die Gewichtung erfolgt anhand der tatsächlichen Expositionszeiträume der Probeentnahmeröhrchen, die sich von Monat zu Monat leicht unterscheiden können. Über die Stationsnummer im Attribut MESSPUNKT können die Jahresmittelwerte mit den Standortdaten im separat als Open Data publizierten Datensatz "Luftmessstationen Wuppertal (Passivsammler)" verknüpft werden. Darüber hinaus enthält jede Datenzeile die Angabe des Bezugsjahres (Attribut JAHR) und des tagesscharfen Expositionszeitraums (Attribute ZEIT_VON und ZEIT_BIS). Die Aktualisierung des Datensatzes erfolgt jährlich. Die berechneten Jahresmittelwerte werden der Stadt Wuppertal von dem mit der labortechnischen Untersuchung der Probeentnahmeröhrchen beauftragten Unternehmen zusammen mit den Monats-Mittelwerten für den Dezember im Januar des Folgejahres bereitgestellt und dort publiziert. Der Datensatz ist im CSV-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz "NO2-Messdaten Wuppertal (Passivsammler) ab 2008" umfasst die seit dem Jahr 2008 durch die Auswertung von Passivsammlern bestimmten Monats-Mittelwerte der Stickstoffdioxid-Konzentration an (Stand 05/2021) 42 kommunalen Messstationen im Wuppertaler Stadtgebiet. Mit Stand 05/2021 enthält der Datensatz 3938 Messwerte von 30 aktuell in Betrieb befindlichen Stationen und 12 Stationen, deren Betrieb zwischenzeitlich eingestellt wurde. Die Passivsammler sind in Schutzgehäusen aufgehängte, mit Adsorbermaterial gefüllte Röhrchen ("Probeentnahmeröhrchen"), in denen sich das Stickstoffdioxid über eine Expositionszeit von etwa einem Monat durch natürliche Diffusion anreichert. Jede Zeile des Datensatzes enthält einen durch labortechnische Analyse eines Probeentnahmeröhrchens bestimmten Monatsmittelwert der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Einheit µg/m³ (Attribut MESSWERT). Über die Stationsnummer im Attribut MESSPUNKT können die Messwerte mit den Standortdaten im separat als Open Data publizierten Datensatz "Luftmessstationen Wuppertal (Passivsammler)" verknüpft werden. Darüber hinaus enthält jede Datenzeile die Angabe des Bezugsmonats (Attribute JAHR und MONAT) und des tagesscharfen Expositionszeitraums (Attribute ZEIT_VON und ZEIT_BIS). Die Aktualisierung des Datensatzes erfolgt monatlich. Wegen der Dauer der Auswertung und Datenkontrolle werden jeweils zum Monatsende die Messwerte des Vormonats in den Datenbestand übernommen und publiziert. Der Datensatz ist im CSV-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.