Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Die DTK10 stellt eine lagerichtige Visualisierung des ATKIS®-Basis-DLM dar, die in vielfältigen Anwendungen - insbesondere als Hintergrundinformation - zum Einsatz kommt. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine noch nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen. Alle räumlichen Bezüge lassen sich in einer geometrischen Genauigkeit von ca. 3 m (entspricht ca. 1 mm in der Karte) ermitteln. Die flächendeckende und umfassende Aktualisierung erfolgt in einem Fortführungsturnus von 3 Jahren und in Spitzenaktualität für das Verkehrsnetz (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) unter Nutzung der Informationen zur kontinuierlichen Fortführung des Basis-DLM. Die Topographische Karte 1:10.000 steht als WMS-Dienst und zur Einsicht in TIM-online.nrw zur Verfügung. Sie kann als Plot-on-Demand auch analog abgegeben werden. Die DTK10 wird wöchentlich aktualisiert und entspricht damit dem Bearbeitungsstand des Basis-DLM.
Landschaftsplan Bottrop rechtskräftig Karte 1: Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG NRW Karte 2: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23-29 BNatSchGKarte 3: Karte 3: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG Datum Rechtskraft: Dezember 2015
Verschattungsrelevante Bäume aus dem Solardachkataster des RVR 2017 für den Bereich der Stadt Bottrop, Darstellung der Dachteilflächen nach Eignungsklassen für Photovoltaik und Solarthermie.
InnovationCity integriertes Quartierskonzept Fuhlenbrock/Vonderort: Kombinierte Erstellung von Sanierungskonzept kfw 432 und Stadtentwicklungskonzept ISEK. Bestandteile der Konzepte sind die Verknüpfung von Grün- und Freiraumstrukturen im Hinblick auf Qualität und Erreichbarkeit, bauliche Struktur, generationengerechte Strukturen z.B. Barrierefreiheit sowie Sanierungspotenziale, die Steigerung der Energieeffizienz und weitere Nutzung erneuerbarer Energien in den Quartieren.