Der Datenbestand enthält aus quickTrueDOP abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Orthofotografie gemäß INSPIRE-Datenspezifikation. Bei quickTrueDOP (qTrueDOP) handelt es sich um eine TrueDOP-Aufbereitung mit dem Fokus auf eine schnelle (quick) Verfügbarkeit der Daten. Die geometrische Genauigkeit, Radiometrie und inhaltliche Exaktheit entspricht nicht den Anforderungen des Produkt- und Qualitätsstandards (PQS) der AdV. Die Erstellung erfolgt im Zeitfenster der Monate März/April - „Frühjahr“ - und Mai/Juni - „Sommer“ im jährlichen Wechsel.
Die Datei enthält eine Liste aller von der Stadt Troisdorf vergebenen Hausnummernn.
Zum Datensatz gehören folgende Attribute: Straßennamen, Hausnummer, Stadtteil, Postleitzahl, X- und Y-Koordinaten (ETRS89/UTM Zone 32N) und Stand der Daten.
Nutzungsbedingungen: Die Geodaten der Stadt Troisdorf stehen unter der Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Die Nutzung ist für jegliche Zwecke unter Einhaltung der Lizenzbedingungen freigegeben.
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Die Daten der Flurübersichtskarte werden aus ALKIS abgeleitet und automatisiert generalisiert. Anschließend werden die Gemarkungs-, Gemeinde- und Kreisgrenzen daraus abgeleitet und mit Hilfe einer Schlüsselbrücke beschriftet. Sie werden quartalsweise aktualisiert. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete (TK50) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
In Teil II des Moorschutzprogramms wurden 1986 - ergänzend zu den Mooren des Moorschutzprogramms Teil I mit industrieller Abtorfung – die restlichen 263 Hochmoore des Flachlandes sowie 148 Kleinsthochmoore aufgenommen. Die Kulisse umfasst damit Moore überwiegend ohne abbauwürdige Teilflächen sowie – in Ergänzung zum MSP Teil I – 5 weitere Moore, die Bedeutung als Torflagerstätte haben. Es liegen Informationen vor über die aus landesweiter Sicht für den Naturschutz wertvollen Teilflächen außerhalb der Kleinsthochmoore, differenziert nach den Kategorien "natürliches und naturnahes Hochmoor" sowie "degeneriertes oder stark verändertes Hochmoor". Die Kleinsthochmoore sind nicht digital erfasst.