Umweltzone der Stadt Aachen als Umringpolygon. Die Umweltzone wurde zum 1. Februar 2016 in Aachen eingeführt. Es dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette oder Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren. Die Grenze der Umweltzone orientiert sich weitgehend am Aachener Außenring und erfasst alle Straßen innerhalb dieses Gebiets.
Die Karte zeigt Qualitäten und Potenziale der Landschaft, die für Erholung, Freizeit und Stadtentwicklung bedeutsam sind. Sie identifiziert wertvolle Landschaftsbilder, ausgeräumte Agrarlandschaften, die aufgewertet werden können, sowie stadnahe Bereiche, in denen attraktive Grün- und Freiräume die Aufenthaltsqualität und Naherholung verbessern können. Darüber hinaus sollen Siedlungs- und Gewerbeflächen begrünt und Wege- und Freizeitinfrastrukturen weiterentwickelt werden.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. In diesem Dienst sind verschiedene Klimadaten für die Stadt Krefeld enthalten. Im einzelnen sind dies Planungshinweiskarten, Hitzekarten (Urban Heat Island), Karten zur physiologischen äquivalenten Temperatur (PET) und Windrichtungskarten. Die Planungshinweiskarten stellen die bioklimatischen Belastungen innerhalb der Stadtteile dar und geben entsprechende Planungsempfehlungen. Der Urban Heat Island-Effekt beschreibt das Phänomen, dass sich der städtische Raum gegenüber den umliegenden ländlichen Regionen vermehrt aufheizt. Die PET ist ein umfassendes Konzept zur Bewertung der thermischen Umgebung im Freien und beschreibt näherungsweise die gefühlte Temperatur. Die Windfelder machen die Luftzirkulation und somit die Durchlüftung der Stadteile sichtbar.
Mit Hilfe dieser Daten können besonders stark aufgeheizte Stadtteile genauso wie kühlere, klimatisch ausgeglichenere Zonen identifiziert werden. Der Urban Heat Island (UHI)-Effekt beschreibt das Phänomen, dass sich der städtische Raum gegenüber den umliegenden ländlichen Regionen vermehrt aufheizt. Dieser Effekt ist vor allem im Sommer und in der Nacht deutlicher ausgeprägt und kann negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der städtischen Bevölkerung haben. Die vermehrte Wärmeansammlung im städtischen Gebiet ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Dabei spielt u.a. der Anteil an Bebauung, Bodenversiegelung, der Begrünungsgrad, die verwendeten Baumaterialien und anthropogene Wärmeerzeugung eine wichtige Rolle. Aufgrund der deutlicheren Ausprägung dieses Überwärmungseffekts in der Nacht sind die UHI-Daten in zwei Kategorien unterteilt: UHI-Index am Tag und UHI-Index in der Nacht. Der UHI-Index wird in Kelvin angegeben und beschreibt den Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Temperaturen.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.