Dieser Datensatz umfasst alle Gebäude- und Bauwerkspunkte (GebP und BP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Gebäude- und Bauwerkspunkte sind nicht enthalten.
Die Webkarte der Stadt Gelsenkirchen stellt die Gebäude und Hausnummern aus dem Liegenschaftskataster sowie die weiteren Daten auf Grundlage des Basis-DLMs des Landes Nordrhein-Westfalen dar
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Der Dienst stellt die Kreisgrenzen, die Gemeindegrenzen und Gemeindenamen, die Gemarkungsgrenzen und Gemarkungsnamen mit Gemarkungsnummern und die Flurgrenzen mit Flurnummern dar. Grundlage sind Daten (Sekundärbestand) des Automatisierten Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS).
Die Gebäudereferenz ist die punktförmige Repräsentation der amtlichen Hausnummer in Verbindung mit dem Straßennamen. Die Gebäudereferenzen NRW sind aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster abgeleitet worden. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Downloaddienst „Digitale Flur- und Gemarkungsgrenzen in Mecklenburg-Vorpommern“ wird aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS-MV) abgeleitet und weist die Gemarkungs- und Flurgrenzen, den Gemarkungsnamen und die Flurnummer und die politischen Grenzen aus. Dowload als Atom-Feed.
Dieser Datensatz umfasst Gebäudepunkte (GebP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) mit dem Genauigkeitsstatus >3000, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Gebäudepunkte sind nicht enthalten. Die Genauigkeit für diese Gebäudepunkte liegt bei >30cm.
Dieser Datensatz umfasst die Gebäudepunkte (GebP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) mit dem Genauigkeitsstatus 3000, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Gebäudepunkte sind nicht enthalten. Die Genauigkeit für diese Gebäudepunkte liegt bei <30cm.
Ein Flurstück ist ein Teil der Erdoberfläche, der von einer im Liegenschaftskataster festgelegten Grenzlinie umschlossen und mit einer Nummer bezeichnet ist. Es ist die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Flurstücke im neuen Eigentum sind im Rechtsstand zwischen der (vorzeitigen) Ausführungsanordnung und der Abgabe an die untere Vermessungsbehörde.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Darstellung des amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS) vom Kreis Heinsberg ohne Eigentümerdaten. Die Kartographie orientiert sich stark an den Präsentationsregeln der amtlichen Liegenschaftskarte nach GeoInfoDok 7. Die Karte ist aber einem amtlichen Liegenschaftskatasterauszug nicht gleichzusetzen und darf für diese Zwecke nicht verwendet werden.
Dieser Datensatz umfasst Gebäudepunkte (GebP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) mit dem Genauigkeitsstatus 2200 und 2300, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Gebäudepunkte sind nicht enthalten. Die Genauigkeit für diese Gebäudepunkte liegt bei <10cm.