Der Datensatz der Luftmessstationen Wuppertal (Passivsammler) enthält die Standortinformationen zu den (Stand 05/2021) 50 Messstationen im Wuppertaler Stadtgebiet, die seit dem Jahr 2006 zeitliche Mittelwerte für die Stickstoffdioxid-Konzentration liefern. Die Standortkoordinaten wurden mit einer Genauigkeit von 1 Meter auf der Grundlage von Luftbildern (Orthofotos) digitalisiert. Die Passivsammler sind in Schutzgehäusen aufgehängte, mit Adsorbermaterial gefüllte Röhrchen, in denen sich das Stickstoffdioxid über eine Expositionszeit von vier Wochen durch natürliche Diffusion anreichert. Die durch labortechnische Analyse bestimmten Messwerte (Monatswerte, Jahresmittelwerte) werden in separaten Dateien publiziert. Sie können über die Stationsnummer im Attribut MESSPUNKT mit den Standortdaten verknüpft werden. Die Standortinformationen umfassen darüber hinaus die Angabe der nächstgelegenen Adresse (Attribute STR_NAME und HAUSNR), ggf. mit relativer Zusatzinformation wie "gegenüber" (Attribut ZUSATZINFO), sowie das Zeitintervall, in dem die jeweilige Station betrieben wurde (Attribute DATUM_VON und DATUM_BIS). Der Datensatz umfasst sowohl die aktuell in Betrieb befindlichen (Stand 05/2021) 30 Stationen wie auch die (Stand 05/2021) 20 Stationen, deren Betrieb zwischenzeitlich eingestellt wurde. Das Attribut DATUM_BIS ist nur bei den letzteren belegt. Der Datensatz ist im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der Datensatz umfasst die beleuchteten Abschnitte des Wuppertaler Radverkehrsnetzes, bestehend aus den gemäß Straßenverkehrsordnung ausgeschilderten Radwegen im Stadtgebiet von Wuppertal, den örtlich ausgeschilderten kommunalen Radwanderwegen der Stadt Wuppertal einschließlich damit zusammenhängender Teilstrecken von Radwanderwegen außerhalb des Wuppertaler Stadtgebietes sowie dem für Wuppertal relevanten Auszug aus dem Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz wurde aus Anlass der Publikation der Radverkehrsdaten im Wuppertaler GeoPortal im zweiten Quartal 2015 in einem arbeitsaufwändigen teilautomatisierten Prozess durch Abgleich mit den Daten des Beleuchtungsinformationssystems BELIS erstellt. Er wird nur nach expliziter Feststellung eines Aktualisierungsbedarfs fortgeführt. Die im Datensatz enthaltenen Linienelemente sind Auszüge aus den beiden Datensätzen „Radwege Wuppertal“ und „Radrouten Wuppertal“, die das vollständige Radverkehrsnetz der Stadt, repräsentiert durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege, enthalten. Der Datensatz der beleuchteten Strecken ist daher als Ergänzung dieser beiden Datensätze zu verstehen. Er ist in Form von ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 verfügbar.
Der Datensatz umfasst die ca. 100 von der Stadt Wuppertal in den Innenstadtbereichen von Elberfeld und Barmen zur Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplatzflächen und Parkstreifen betriebenen Parkscheinautomaten (PSA). In allen anderen Stadtteilen werden keine Parkgebühren mittels PSA durch die Stadt Wuppertal erhoben. Die Standorte der PSA wurden auf der Grundlage kommunaler Orthofotos mit einer Genauigkeit von ca. 1 m digitalisiert. Darüber hinaus enthält der Datensatz zu jedem Objekt Informationen zur Bezeichnung des PSA, zur Anzahl der zugehörigen Stellplätze und zu den Parkgebühren. Der Datenbestand der PSA unterliegt seltenen Änderungen, die im Primärdatenbestand mit einem Fachverfahren innerhalb des webbasierten städtischen Geoinfomationssystems "WuNDa" zeitnah erfasst werden. Die als Open Data unter der Lizenz CC-BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Die Basemap.de 3D Gebäude ist ein von Bund und Ländern gemeinsam entwickelter und durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) bereitgestellter Internet-Dienst für 3D-Gebäude. Bereitgestellt werden 3D-Tiles basierend auf dem LoD2-DE Datensatz der Zentralen Stelle für Hauskoordinaten und Hausumringe (ZSHH). Der Dienst basemap.de 3D Gebäude stellt die LOD2-Gebäudedaten in unterschiedlichen Basishöhen und Projektionen zur Verfügung, so dass unterschiedliche Anwendungsszenarien bedient werden.
Die Nutzungsrechte werden für die Testversion eingeräumt.
Der bereitgestellte Dienst darf zu Testzwecken insbesondere
- mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden;
- in interne und externe Geschäftsprozesse und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden;
- genutzt werden, um Präsentationsausgaben zu erstellen, die weiterverwendet werden dürfen. Präsentationsausgaben sind konfektionierte Produkte in analoger
Form (z. B. TK, Plot) oder als Druckdatei ohne Georeferenzierung (z. B. PDF).
Die mit dem Dienst übermittelten Daten dürfen nur in Verbindung mit dem Dienst genutzt und nicht gespeichert werden. Eine Entnahme (Download) oder Weiterverwendung von Daten außerhalb des Dienstes ist nicht erlaubt. Die Erstellung von Präsentationsausgaben stellt keine Entnahme von Daten dar. Ein elektronisches Speichern der Daten ist nur zur Laufzeit gestattet.
Die ALKIS®-Flurkarte enthält sämtliche grafischen Informationen über die Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude, Hausnummern, Straßennamen und Lagebezeichnungen, Orts- und Flurnamen, Verwaltungsgrenzen, Gewässernamen, Grenzen und Bezeichnungen der Nutzungsarten, ausgewählte topographische Informationen, Grenz-, Gebäude - und Vermessungspunkte. Sie ist ein Bestandteil des bundeseinheitlichen Datenmodells des Amtlichen Katasterinformationssystems ALKIS® (AAA Anwendungsschema 7.1.2), welches die fachliche Grundlage für Inhalt und Aufbau des Liegenschaftskatasters liefert. Sie wird standardmäßig in Farbe ausgegeben. Informationen zu den bestellbaren Produkten der Flurkarte entnehmen Sie bitte auf der Internetseite https://www.ldbv.bayern.de/produkte/liegenschaftsinformationen/flurkarte.html. Bitte beachten Sie, dass in Gebieten, in denen ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchgeführt wird, die Vermessungsverwaltung nicht katasterführende Behörde ist und somit nicht über die aktuellen Liegenschaftsinformationen verfügt. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Ämter für Ländliche Entwicklung.
Außenabgrenzungen der Wasserschutzgebiete (WSG).Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Der Datensatz "Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Die räumlichen Geltungsbereiche der Wuppertaler Landschaftspläne wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografische Linien des Liegenschaftskatasters konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsplans (Produkt „Auszug aus dem Planungsrecht“) herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Jede einzelne Fläche verfügt u. a. über drei Sachattribute, die Hyperlinks zum Textteil, zur Festsetzungskarte und zur Entwicklungskarte enthalten, jeweils in Form von mehrseitigen PDF-Dokumenten. Eine Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftspläne nach §7 (3) Landesnaturschutzgesetz NRW eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
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