vegetationskundlich bedeutsame Flächen innerhalb der Naturschutzgebiete "Rietberger Emsniederung", "Große Wiese", "Am Lichtebach" und "Grasmeerwiesen". Für diese Flächen, die aufgrund einer fachlichen Kartierung bzw. der Kartierung als gesetzlich geschütztes Biotop abgegrenzt wurden, gelten besondere Regelungen in der Schutzgebietsverordnung.
Darstellungsdienst der interessanten Orte(POI) Remscheid. Der Darstellungsdienst beinhaltet ca. 15 Layergruppen und ca. 85 Einzeleben um die 900 Datensätze kategorisch einzuteilen.
Der Kiebitz ist eine von 6 Arten der sogenannten Wiesenvogelkartierungen, die im Auftrag der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh durch die Biologische Station Gütersloh/Bielefeld regelmäßig durchgeführt werden. Die Kiebitz-Vorkommen werden alle drei Jahre erfasst, zur Zeit liegen Daten aus den Jahren 2001, 2004, 2007, 2010, 2013, 2016 und 2017 vor.
Zwischen Winter 2008 und Sommer 2009 wurden die 106 Wohnquartiere anhand eines Erhebungsbogens bewertet. Dabei wurden städtebauliche Indikatoren im privat und öffentlich bebauten Raum abgefragt: Raumkanten, Gebäudehöhen, Baulücken, Gebäudefrontgestaltung, privates Grün, Flexibilität der städtebaulichen Struktur, Maßstäblichkeit der Gebäude, flächiges öffentliches Grün, Möblierung, Straßenraumgestaltung, Quartiersplätze, angrenzende Nutzung, Bausubstanz, Leerstand, Vandalismus. Es wurde jeweils die Qualität und der Zustand bewertet.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellten Baudenkmaler stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.