Der Band Nr. 9 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ behandelt den interessanten erdgeschichtlichen Abschnitt des Mitteldevons des Rheinischen Schiefergebirges mit Beiträgen zu folgenden Themen: Fauna, Schichtenfolge und Lagerung, Probleme der stratigraphischen Grenzen. [1965. 938 S., 144 Abb., 39 Tab., 74 Taf.]
Der Band Nr. 8 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ fixiert den seinerzeit erreichten Fortschritt in der Herstellung und Auswertung des bodenkundlichen Kartenwerks unter Heranziehung der Bodenschätzungs-Ergebnisse. [1960. 164 S., 30 Abb., 17 Tab., 5 Taf.]
Das Heft Nr. 5 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ liefert Informationen zu Gesteinsparametern von Karbonatgesteinen, die hinsichtlich einer möglichen geothermischen Nutzung von entscheidender Bedeutung sind. Um das geothermische Potenzial eines Standortes abschätzen zu können, müssen die geothermischen Eigenschaften der im Untergrund verbreiteten Gesteine bekannt sein. Das 124 Meter mächtige kreidezeitliche Profil der Kernbohrung Anröchte-Klieve mit Karbonatgesteinen aus dem Cenomanium bis Turonium ist repräsentativ für den Untergrund des südöstlichen Münsterlandes. Sie ist damit für die Erhebung geothermisch relevanter Parameter der Gesteinsschichten bestens geeignet. [2018. 18 S., 8 Abb., 4 Tab., 1 Tab. i. Anh., ISSN 2510-1331]
Das Informationssystem umfasst qualitative und quantitative Angaben über Lagerstätten und Vorkommen nichtenergetischer oberflächennaher Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen. Regionalplanerisch festgelegte Siedlungsflächen sind ausgespart. Das Informationssystem wurde in der Vergangenheit auch unter dem Namen „Karte oberflächennaher nichtenergetischer Rohstoffe in Nordrhein-Westfalen“ geführt. Verfügbare Kartenthemen: Verbreitung von 24 Rohstoffarten; Überlagerung oberflächennaher Rohstoffe; Vorkommen in ihrer gesamten geologischen Verbreitung; wirtschaftlich bedeutsame Lagerstättenflächen; Differenzierung nach Mächtigkeit (Kies und Sand); punktuelle Angaben (u. a. Mächtigkeit); Angaben zu möglichen Verwendungszwecken der Rohstoffe. Dieser Datenbestand wird nicht weiter gepflegt und ist daher nur auf Anfrage erhältlich.
Das Heft Nr. 18 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ beinhaltet einen Beitrag über „Strukturgeologische Modellvorstellungen zum Kreide-Deckgebirge im zentralen Münsterland“ und einen weiteren Artikel mit dem Titel „Ein bemerkenswertes Pleistozän-Profil aus dem Bereich Dortmund-Brechten (südliches Münsterland)“. [2009. 43 S., 23 Abb., 4 Tab.; ISSN 1430-5267]
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden zahlreiche Änderungen im Parallelverfahren zur verbindlichen Bauleitplanung durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Wer in unserer Stadt öffentlich musizieren oder andere Straßenkunst zeigen möchte, muss sich an die in der Kölner Stadtordnung festgelegten Regeln halten. Der Layer 'Erlaubte Spielorte innerhalb der Straßenmusik-Verbotszone im Domumfeld' zeigt die erlaubten Spielorte im Dom-Umfeld an denen Straßenmusik erlaubt ist. Diese sind Bahnhofsvorplatz, Heinrich-Böll-Platz, vor Römisch-Germanischem Museum und Hohe/Straße/In der Höhle. Der Layer 'Verbotszone für Straßenmusik und Straßenmalerei im Domumfeld' zeigt die Zonen, in denen Straßenmusik und Straßenkunst nicht erlaubt sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ordnungsamtes der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Wer in unserer Stadt öffentlich musizieren oder andere Straßenkunst zeigen möchte, muss sich an die in der Kölner Stadtordnung festgelegten Regeln halten. Der Layer zeigt die erlaubten Spielorte im Dom-Umfeld an denen Straßenmusik erlaubt ist. Diese sind Bahnhofsvorplatz, Heinrich-Böll-Platz, vor Römisch-Germanischem Museum und Hohe/Straße/In der Höhle. Der Layer zeigt die Zonen, in denen Straßenmusik und Straßenkunst nicht erlaubt sind. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ordnungsamtes der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
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