Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die geplanten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Heilwasser zählt zu den klassischen Naturheilmitteln. Es entstammt unterirdischen Wasservorkommen und weist je nach Herkunft einen natürlichen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen auf. Durch Festsetzungen von Heilquellenschutzgebieten sollen staatlich anerkannte Heilquellen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge werden qualitative Schutzzonen ausgewiesen. Üblicherweise erfolgt eine Untergliederung in die Zonen I-III, wie bei Trinkwasserschutzgebieten. Bei älteren Schutzgebieten finden sich auch Zonen IV und V. In diesem Kartenlayer werden die festgesetzten Heilquellenschutzgebiete dargestellt. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005a). Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt. Der WMS-Dienst setzt sich zusammen aus verschiedenen naturschutzfachlichen Grundlagendaten (schutzwürdige Biotope, geschützte Biotope nach §62 LG, Biotoptypen sowie Fundorte Tiere und Pflanzen), die im Rahmen der Biotopkartierung bzw. der Fundortkartierung erhoben werden, in denen diese Arten vorkommen. Der WMS-Dienst Planungsrelevante Arten steht nur im Landesverwaltungsnetz NRW zur Verfügung!
Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 10.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Bei der Statistik der Tatsächlichen Nutzung handelt es sich um ein historisches Produkt, das nicht mehr von Geobasis NRW fortgeführt wird. Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung war, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nahm gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wurde der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es wurden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de). Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es wurden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) wurden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Verfügbare Jahrgänge: 2016 bis 2022.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Kreise und Kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen (NRW) unterhalten Leitstellen zur Abfrage der Notrufe bei Bränden oder medizinischen Notfällen über die Notrufnummer 112. Sie koordinieren die daraus resultierenden Einsätze und disponieren die notwendigen Einsatzmittel von Feuerwehr, Rettungsdienst und im Katastrophenschutz. Das Thema stellt Informationen zu allen Leitstellen in NRW bereit.
Der vorliegende Dienst zu den Schulstandorten in NRW stammt aus der Schuldatenbank. Die Informationen werden von den Schulträgern bzw. Schulen selbst eingetragen und aktuell gehalten. Die Daten werden tagesaktuell bereitgestelt und enthalten alle grundlegenden Informationen zu Schulen wie Schulnummer, Schulbezeichnung und Adresse.
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum