Mit Hilfe des Sperbermonitorings werden in Zusammenarbeit mit den Bürger*innen Kölns Hinweise über den Sperber und seine Bruterfolge ermittelt, um bei negativen Entwicklungen Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Die Größe und die Zusammensetzung der Sperber-Bestände können Hinweise über den Zustand der in Köln lebenden Vögel geben. Die Beobachtung wird dabei helfen, den Zustand der Sperber-Population in Köln zu beurteilen. Den Link zur Übermittlung Ihrer Sichtungs-Angaben finden Sie auf der Website unter dem Punkt "Meldestelle Greifvögel". Im unteren Abschnitt der Seite finden Sie weitere interessante Informationen zum Sperber sowie eine detaillierte Beschreibung über das Erscheinungsbildes des kleinen Jägers in unserer großen Stadt.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Der WMS Dienst zeigt die gezielte Suche nach unterschiedlichen Starkregensimulationen. Zu sehen sind hier die Simulationen von extremen Starkregen (hN=90mm) und außergewöhnlichen Starkregen (T=100a) sowie zu Überschwemmungsgebieten bei Hochwasser im Bereich Kalkar. Von Starkregen spricht man wenn, innerhalb kürzester Zeit, große Niederschlagsmengen fallen. Zudem kann langanhaltender Dauerregen, ebenfalls als Starkregen definiert werden.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Um die gewonnenen Erfahrungen hinsichtlich der Auswirkungen des Tagebaus Hambach auf die Umwelt zugänglich zu machen, wurden die geowissenschaftlich bedeutsamen Kapitel des ökologischen Gutachtens, d. h. die Teile Bergbau, Geologie und Boden sowie Wasserwirtschaft in unveränderter Form als Sonderveröffentlichung des Geologischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Das von der Dienststelle des Regierungspräsidenten Köln für diesen Band neu bearbeitete Kapitel „Braunkohlenplanung als Teil der Landesplanung“ erläutert allgemein die Aufgaben des Braunkohlenausschusses sowie die Stellung der Braunkohle im Energieprogramm des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. [1977. 127 S., 19 Abb., 9 Tab., 38 Anl. (broschiert)]
Grundwassergleichen-Karten geben die großräumige Lage der Grundwasseroberfläche zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder. Dargestellt werden die Linien gleichen Grundwasserstandes, bzw. bei gespannten Grundwasserleitern die Linien gleicher Grundwasserdruckhöhe. Das Kartenwerk deckt im Wesentlichen den Flachlandanteil Nordrhein-Westfalens ab, in denen im oberflächennahen Bereich überwiegend Lockergestein ansteht. Es werden Darstellungen für einen tiefen, einen mittleren und einen hohen Grundwasserstand vorgehalten. Aufgrund des Maßstabes können nicht alle lokalen Ausprägungen wie z.B. Absenkungstrichter von Wasserwerken oder Einflüsse von Oberflächengewässern wiedergegeben werden. Verfügbar sind: Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1963 (mittlerer Grundwasserstand) Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1973 (tiefer Grundwasserstand) (Grundwassergleichen im Blattschnitt der Topografischen Karte 1:50.000 (TK 50) Stand: Oktober 1988 (hoher Grundwasserstand))
Das Heft Nr. 20 aus der Serie „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen“ präsentiert die Ergebnisse umfangreicher geowissenschaftlicher Untersuchungen der Kalksteinvorkommen des nördlichen Bergischen Landes. Die vielfältigen Karstsedimente von Wülfrath und zwei anderen Vorkommen im westlichen rechtsrheinischen Schiefergebirge werden unter sedimentpetrographischen, geochemischen und paläontologischen Gesichtspunkten beschrieben. Der devonische Massenkalk der Region ist in der Erdvergangenheit zu unterschiedlichen Zeiten von Verkarstung, beziehungsweise Paläoverkarstung mit beträchtlicher Hohlraumbildung und anschließender Sedimenteinfüllung, betroffen gewesen. [2011. 64 S., 41 Abb., 5 Tab.; ISSN 1430-5267]
Der Kulturstadtplan für Duisburger Kinder ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die Schulkulturkontaktstelle des Amts für Schulische Bildung hat ihn mit der Schulaufsicht, dem Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster, den Künstlern Detlef Kelbassa und Corinna Kuhn und der Bürgerstiftung Duisburg realisiert. Die Stiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft“ der Sparkasse Duisburg ermöglichte, dass alle Duisburger Grundschulen und Förderschulen ihn im Jahr 2014 als Unterrichtsmaterial erhalten konnten. Unter dem Motto DER LEBENDIGE KULTURSTADTPLAN finden seit 2015 Aktionen für Schulen und Familien statt, die Kulturorte der Stadt sichtbar und erlebbar machen - auch dies ist möglich durch das Engagement der Stiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft“. Als Weiterentwicklung des Kulturstadtplans für Duisburger Kinder, findet der Kulturstadtplan für Familien im Januar 2022 Einzug in die "Mein Duisburg" - App.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Duisburg beschließt zum 01.01.JJJJ auf Grundlage der nach § 195 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geführten und nach § 193 Abs. 5 BauGB ausgewerteten Kaufpreissammlung Immobilienrichtwerte gem. § 38 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) für den Teilmarkt Eigentumswohnungen (Weiterverkäufe) und Ein- und Zweifamilienhäuser (Weiterverkäufe). Alle verfügbaren Immobilienrichtwerte sowie die dazugehörigen Fachinformationen können gebührenfrei über das Internetportal BORIS.NRW (Menüpunkt: Immobilienrichtwerte) eingesehen bzw. als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Ebenfalls steht dort ein Preiskalkulator zur Verfügung, um den Immobilienrichtwert an die Eigenschaften des Wertermittlungsobjektes anzupassen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Im Frühjahr 1954 wurde das Watt zu beiden Seiten des Greetsieler Fahrwassers biologisch kartiert. Zweck der Untersuchung war, aus biologischer Sicht ein Urteil über die Bodenverhältnisse zu erhalten. Die durch das Greetsieler Außentief getrennten Wattflächen sind in der Besiedlung und in der Bodenbeschaffenheit im Prinzip völlig gleichwertig. Auf der östlichen Seite sind die Mischwatten stärker vertreten als auf der westlichen. Es hat sich noch kein biologisches Gleichgewicht eingestellt. Außer in der Gegend der Myathanatocoenose ist überall eine langsame, ziemlich gleichförmige Verschlickung (Auftragung) festzustellen. In der nordwestlichen Spitzenregion geht die Auftragung langsamer vor sich, da diese Fläche der Wasserbewegung am unmittelbarsten ausgesetzt ist. Von Osten her dringt die Verlandungsregion in das Watt vor.