Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS , Einzelnachweis Referenzstationspunkte Rheinalnd-Pfalz (RPER), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Der Einzelnachweis Referenzstationspunkt (RPER) beinhaltet detaillierte Angaben zu dem entsprechenden Referenzstationspunkt, insbesondere einer Lage- und Einmessungsskizze.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen Rheinland-Pfalz (RP32), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Die Liegenschaftskarte ist die maßstäblich verkleinerte und verebnete grafische Darstellung aller im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) geführten Liegenschaften. Die Präsentation der Liegenschaftskarte im Maßstab 1 : 1 000 ist amtliche Liegenschaftskarte und grafische Grundlage des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Das Produkt RP32 - Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen entspricht dem Produkt RP31 zzgl. der Bodenschätzungsangaben und zeigt die grafische Darstellung des Flurstücks im gewählten Maßstab (freier Maßstab). Die Wahl des Maßstabes 1:1000 (amtliche Liegenschaftskarte) kann aufgrund spezifischer Anforderungen externer Personen und Stellen erforderlich sein.
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31.12.1816 until 31.12.1847
Preußische Generalstabskarte 1 : 86 400 halbe Gradabteilung 1816 - 1847 (HKPG) Das 85 Blätter umfassende Kartenwerk des Preußischen Generalstabs entstand in Anlehnung an die Kartenwerke der Nachbarstaaten in dem älteren französischen Maßstab 1 : 86 400. Grundlage für die Reproduktion bildeten die Tranchot/von Müfflingschen Kartenaufnahmen der Rheinlande und Ergänzungsmessungen in den angrenzenden Gebieten. Geografische Gitterlinien in einem Abstand von einem halben Längengrad und einem viertel Breitengrad begrenzen die ca. 41 cm x 32 cm großen Karten. Sie entsprechen 3 x 2,5 Blättern der heutigen Digitalen Topographischen Karte 1:25000. Daraus abgeleitet ist die Zusatzbezeichnung „halbe Gradabteilung“, da jeweils 4 Blätter (Sektionen) eine halbe Gradabteilung von 1° x 30‘ bilden. Die Vervielfältigung der Karten erfolgte einfarbig durch Steindruck. Sie wurden wegen der ausschließlich militärischen Zweckbestimmung nicht veröffentlicht. Ein handgeschriebenes „Statistisches Tableau...“ von 1837 informiert über Größe und Einwohnerzahl, landwirtschaftliche Erträge, Handel und Industrie. Es ist als einfarbiger Druck (81 cm x 54 cm) lieferbar.
Ausgabeformatierte Auszüge aus AFIS, Einzelnachweis Höhenfestpunkte Rheinland-Pfalz (RPEH), Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Der vermessungstechnische Raumbezug (vtR) ist so einzurichten, dass landesweit jede Position nach ihrer Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden kann. Der vtR bildet somit die Grundlage für Georeferenzierungen aller Art, wodurch Daten allgemeiner Ausprägung zu Geodaten werden, da sie nunmehr einen festen räumlichen Bezug zur Erdoberfläche erhalten. Realisiert wird diese Infrastrukturleistung durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld, das sich in die europaweiten und globalen Raumbezugssysteme einfügt und das durch länderspezifische Festpunktfelder ergänzt wird. Das Festpunktfeld besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten, den Lagefestpunkten, den Höhenfestpunkten, den Schwerefestpunkten und den Referenzstationspunkten "SAPOS". Zu den genannten Festpunkten stehen Auszüge in Form von Punktlisten und Einzelpunktnachweisen zur Verfügung. Diese enthalten in standardisierter Form die Koordinaten, Höhen, Schwerewerte, Qualitätsangaben und sonstigen Informationen zu den Festpunkten und sind als PDF-Datei und Druckausgabe verfügbar. Der Einzelnachweis Höhenfestpunkt (RPEH) beinhaltet detaillierte Angaben zu dem entsprechenden Höhenfestpunkt, insbesondere einer Lage- und Einmessungsskizze.
Dieser ATOM Downloaddienst stellt den Datensatz "Digitales Höhenmodell Hamburg DGM 1" bereit. Die Vorschaugraphik stellt die Darstellungsform der abgeleiteten Isolinien dar. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser ATOM-Downloaddienst stellt den Datensatz "3D-Stadtmodell LoD2 Hamburg" bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Dieser ATOM-Downloaddienst stellt den Datensatz "3D-Stadtmodell LoD1 Hamburg" bereit. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung. ACHTUNG: Dieser Datensatz wird nicht mehr fortgeführt, der Download 2023 ist der aktuellste und letzte.
Generalisierte Bodenrichtwerte Rheinland-Pfalz (BoRiWeG). Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Sie beschreiben den relativen Bodenwert in Euro/m² und sind landesweit verfügbar. Dazu werden Grundstücke, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen, in räumlich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Die Bodenrichtwertangaben beziehen sich jeweils auf ein Bodenrichtwertgrundstück in der Zone und beschreiben die wertbeeinflussenden Merkmale wie z. B. Art der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Geschossflächenzahl. Der Bodenrichtwert ist der Bodenwert des Bodenrichtwertgrundstückes. Bei generalisierten Bodenrichtwerten handelt es sich um Übersichtswerte der jeweiligen Gemeinden (Bodenwertniveaus). Die zonalen Bodenrichtwerte können von diesem Durchschnitt nach oben oder unten abweichen. Generalisierte dienen zur groben und schnellen Orientierung hinsichtlich der Bodenwerte innerhalb einer Gemeinde.
Nivellementspunkte sind Höhenfestpunkte, die den geodätischen Raumbezug der Höhe realisieren und im amtlichen Höhensystem DHHN2016 vorgehalten werden. Das Höhenfestpunktfeld gliedert sich hierarchisch in Nivellementnetze der 1. bis 4. Ordnung auf. Die jeweiligen Höhenfestpunkte sind in der Örtlichkeit dauerhaft vermarkt und deren Höhe ist durch verschiedene Messkampagnen sehr genau bestimmt. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zur Höhe im Freistaat Sachsen. Es werden Daten des Digitalen Oberflächenmodells (DOM) und des Digitalen Geländemodells (DGM) sowie aus dem DGM abgeleitete Höhenlinien abgebildet. Das DGM beschreibt die Geländeoberfläche durch ein regelmäßiges Punktraster, von jedem Rasterpunkt sind die Lage und die Höhe bekannt. Das DOM beschreibt die Oberfläche der Erde, der Vegetation und der Bebauung durch die räumlichen Koordinaten einer repräsentativen Menge von Boden- und Nichtbodenpunkten.
Der Datensatz ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.