Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992). Grundlage der Datendarstellung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, Stand März 2023, aus dem System LINFOS Lizenzbedingungen (LANUV)
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) hat für Nordrhein-Westfalen eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen Arten getroffen, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind (KIEL 2005a). Diese Arten werden in Nordrhein-Westfalen „planungsrelevante Arten“ genannt. Der WMS-Dienst setzt sich zusammen aus verschiedenen naturschutzfachlichen Grundlagendaten (schutzwürdige Biotope, geschützte Biotope nach §62 LG, Biotoptypen sowie Fundorte Tiere und Pflanzen), die im Rahmen der Biotopkartierung bzw. der Fundortkartierung erhoben werden, in denen diese Arten vorkommen. Der WMS-Dienst Planungsrelevante Arten steht nur im Landesverwaltungsnetz NRW zur Verfügung!
Der Datensatz zum Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 [IS HK 50] enthält digitale und blattschnittfreie Informationen zum oberen Grundwasserstockwerk. Seine Erstellung basiert, soweit verfügbar, auf den Ergebnissen der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL), geologischen Untergrundmodellen sowie Grundwasserdaten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW). Darstellungsebene bildet die Grundwasseroberfläche nach der Grundwassergleichenkarte 04/1988 (berechnet 2008, in Teilen überarbeitet und ergänzt). Verfügbare Kartenthemen: Grundlagen, Hydrogeologischer Bau, Hydrogeologische Schnitte, Risiko von Stoffeinträgen in das Grundwasser sowie Transmissivität. Der Datensatz ist im Aufbau und nicht flächendeckend.
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete..
Nach Artikel 8 der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll ein zusammenhängender und umfassender Überblick über den Zustand der Gewässer erzielt werden, in dem regelmäßige Untersuchungen durch Messprogramme (Monitoring) stattfinden.Für diesen Zweck wurden Überwachungsprogramme (Monitoring) nach EG-Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen / Bremen der Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein entwickelt:Überblicksmonitoring des Gesamtzustandes:Erkennung von langfristigen Trends, hervorgerufen durch natürliche Gegebenheiten oder ausgedehnte menschliche Tätigkeiten. Auf überregionale Umwelt- bzw. Bewirtschaftungsziele und entsprechende Berichtspflichten ausgerichtet.Operatives Monitoring an belasteten Gewässern:Dokumentation der Veränderungen der Wasserkörper, die die Umweltziele möglicherweise nicht erreichen und für die entsprechende Maßnahmenprogramme aufzustellen sind. Dient der Überwachung von regionalen Zielen für einzelne Wasserkörper, Wasserkörpergruppen oder Bearbeitungsgebiete.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 mit zu erwartenden signifikanten Schäden für ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100).Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden Risikogebiete ermittelt, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Hierbei waren insbesondere die relevanten Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu erfassen und zu beurteilen.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 mit zu erwartenden signifikanten Schäden für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem).Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden Risikogebiete ermittelt, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Hierbei waren insbesondere die relevanten Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu erfassen und zu beurteilen.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 mit zu erwartenden signifikanten Schäden für ein Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HQhäufig).Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden Risikogebiete ermittelt, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Hierbei waren insbesondere die relevanten Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu erfassen und zu beurteilen.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
„Es ist ausgeschlossen, in einer routinemäßigen Überwachung alle Komponenten der unbelebten und belebten Umwelt sowie alle zivilisatorischen Einflussfaktoren mit Dauermessungen unter Kontrolle zu halten. Gerade im letzten Jahrzehnt häuften sich die Fälle, dass ökologische Veränderungen unerwartet in den nicht routinemäßig messend beobachteten Ökosystemkomponenten auftraten. […] Die Sonderuntersuchungen sind Bestandteil der „Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer“; die Ergebnisse werden in das Bund/Länder-Messprogramm und zukünfitg auch in das TMAP eingebracht. Die hier mitgeteilten Ergebnisse ergänzen die im Dienstbericht 26/1995 mitgeteilten Ergebnisse von Routineuntersuchungen zur Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer für das Jahr 1994. Folgende Sonderuntersuchungen wurden im Jahr 1994 durchgeführt: Sedimentuntersuchungen: Monitoring anoxischer Sedimentoberflächen im Norderneyer Wattgebiet (als Diplomarbeit THIESSEN 1992); Schadstoffe in Organismen: Schwermetallmonitoring in ausgewählten Wattorganismen; Schadstoffe in Organismen: Belastung der Klaffmuschel (Mya arenaria mit Schwermetallen); Schadstoffe in Organismen: Belastung von Miesmuschel der niedersächsische Küstengewässer mit persistenten chlororganischen Problemstoffen; Schadstoffe in Organismen: Zur Organozinn-Belastung und Histopathologie von Miesmuscheln (Mytilus edulis) der niedersächsischen Küste; Schadstoffe in Organismen: Untersuchung von Strandschnecken (Littorina littorea) auf Organozinn-Verbindungen und andere Schadstoffe; Biologisches Bestandsmonitoring: Sommerliche Massenauftreten benthischer Grünalgen; Biologisches Bestandsmonitoring: Kartierung der Seegrasbestände; Biologisches Bestandsmonitoring: Kartierung des Miesmuschelbestandes im Frühjahr 1994; Biologisches Bestandsmonitoring: Aufwuchsgemeinschaften künstlicher Hartsubstrate – ein Vergleich mit früheren Erhebungen; Biologisches Bestandsmonitoring: Das Verschwinden der Wellhornschnecke (Buccinum undatum) als Folge von Imposex;“
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) hat im November 2018 das Solarkataster NRW veröffentlicht. In diesem Rahmen wurden Dächer und Freiflächen in NRW hinsichtlich ihrer Eignung für Photovoltaik und Solarthermie in hoher Detailschärfe untersucht. Dieser Datensatz enthält die Karte der jährlichen solaren Einstrahlung flächendeckend für NRW, die auf der Grundlage von landesweit verfügbaren, hochaufgelösten Laserscandaten des Landes NRW und Strahlungsdaten des Deutschen Wetterdienstes erstellt wurde. Die Strahlungsenergie wird in kWh pro Quadratmeter und Jahr angegeben, Verschattung durch Bäume, angrenzende Gebäude / Dachaufbauten und Geländeerhöhungen wurden berücksichtigt. Weitere Informationen zum Projekt sind im Solarkataster unter https://www.solarkataster.nrw.de zusammengestellt sowie in beigefügter Broschüre zusammengefasst.