Der Layer "Ackerschätzungsflächen 56-100 Kreis Kleve" beinhaltet für den Kreis Kleve alles Ackerflächen mit einem Bodenwert von 56-100. Die Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Dieser Dienst enthält die Jagdbezirke (Reviere) im Rhein-Kreis Neuss. Es sind Bezirke in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke (§ 4 Bundesjagdgesetz). Der Dienst steht im Maßstab 1:1 bis 1:300.000 zur Verfügung.
Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Stadt Aachen“ stellt die räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Aachen in geografischer Form bereit welche nach §2 (1) sowie §10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und genehmigt werden. Der Raumbezug der Geltungsbereiche wird für die etwa 500 B-Pläne in einer SQL-Datenbank verwaltet. Zu jedem Polygon gibt der Datensatz verschiedene Sachinformationen aus. Dazu gehören unter anderem die Nummer und der Name des B-Plans sowie Hyperlinks auf digitale Ausführungen der Begründung, schriftlichen Festsetzung und jeweilige weitere Planbestandteile. Das Datum der Rechtskraft wird ebenfalls hinterlegt. Anpassungen des digitalen Datenbestandes sind lediglich durch den Beschluss neuer Bebauungspläne oder im Fall einer Aufhebung bzw. formellen Änderung eines bestehenden Bebauungsplans zu erwarten. Im Land NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
Der Darstellungsdienst "INSPIRE View Service Aachen" wird von der Stadt Aachen herausgegeben. Es handelt sich um einen OGC-konformen Web Map Service (WMS). Dieser Umfasst alle von der europäischen INSPIRE-Richtlinie betroffenen Daten, welche in der Stadtverwaltung geführt werden. Die Anforderungen werden im Geodatenzugangsgesetzes NRW (GeoZG NRW) festgehalten. Der Inhalt und die Zusammensetzung der Layer basiert auf der entsprechenden Handlungsempfehlung der „AG Geokom.NRW“ und den dort genannten rechtlichen Verpflichtungen zur Sammlung und Verbreitung. Die Darstellung und Sachinformationen der Layer richten sich nach der in der INSPIRE-Richtlinie geforderten Parametern. Für eine passendere Visualisierung empfiehlt sich die Nutzung des Geodatenportals der Stadt Aachen. Alle Daten werden unter einer OpenData-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht, welche eine nachträgliche Bearbeitung untersagt.
Bebauungspläne (Verbindliche Bauleitpläne) sind rechtsverbindliche Pläne, zu denen Baustufenpläne, Teilbebauungspläne, Durchführungspläne und seit 1962 die heutigen Bebauungspläne nach dem Bundesbaugesetz (BBauG) bzw. ab 1986 nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu zählen sind. Die Bebauungspläne bestehen aus dem Gesetzes- bzw. Verordnungstext mit den textlichen Festsetzungen, einer Begründung sowie (in der Regel) der Planzeichnung. Bebauungspläne treffen für kleinere Gebiete die verbindlichen Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke. Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 2011) rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Kolpingstadt Kerpen nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB). Der Datenbestand enthält auch einige räumliche Geltungsbereiche der Durchführungspläne, die auf Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen, welches vor Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes erlassen wurde und auch heute noch die Rechtswirkung eines Bebauungsplanes entfaltet. Bei den Geltungsbereichen der Bebauungspläne der Kolpingstadt Kerpen handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, die zum Teil stark fragmentiert sind. Zu jedem dieser Polygone enthält der Datensatz einige beschreibende Sachattribute wie die Nummer und den Namen des B-Plans. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung eines B-Plans oder nach Beschluss eines neuen B-Plans als Satzung. Die Geltungsbereichspolygone dienen nur der Übersicht und wurden dabei anhand der digitalen Planunterlagen (vektorielle CAD-Projektdatei und Rasterdokument des B-Plans) auf Basis digitaler Geobasidaten digitalisiert. Die Umringe sind weder flurstücksscharf, noch haben diese den Anspruch überschneidungsfrei und lückenlos zu sein. Im ersten Ansatz dienen sie nur der Übersicht und dem Zugriff auf das Plandokument. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Der Quellenvermerk ist stets und bei jedweder Art der Nutzung erforderlich und ist gemäß der Zugriffs und Anwendungseinschränkung auszugestalten. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Für das Gebiet des Kreises Herford existiert eine Vielzahl von Bebauungspläne, welche jedoch nicht flächendeckend sind. Mit den Umringen wurden die durch Bebauungspläne abgedeckte Flächen, so weit sie dem Kreis Herfod bekannt sind, erfasst. Es existieren Verlinkungen zwischen den Graphikobjekten und PDF-Dateien der Bebauungspläne.
Die Bebauungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Die Fächennutzungsplanübersicht dient lediglich als Informationsgrundlage. Eine rechtssichere planungsrechtliche Auskunft kann nur anhand der Originalpläne von der zuständigen Sachbearbeiterin/ vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauplanung der entsprechenden Stadt oder Gemeinde im Kreis Herford erteilt werden. Es gilt das Urheberrecht sowie die Nutzungsbedingungen der jeweiligen (Online-) Dienste und den dort abrufbaren Angebot.
Die Flurstücke im Eigentum der Stadt Bochum werden regelmäßig aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) generiert. Die Eigentumsflächen basieren auf dem ALKIS-Datenbestand der Stadt Bochum. Das ist auch der Grund dafür, dass die Flächenangaben nur für das Stadtgebiet Bochum erfolgen.
Temporal reference of content:
21.07.2017 until 15.10.2017
Der Datensatz besteht aus hochaufgelösten Luftbildern, die aus kreiseigenen Befliegungsaufträgen stammen und als True Digitale Orthophotos (trueDOP) bereitgestellt werden. Diese Rasterdaten sind verzerrungsfreie, georeferenzierte, hochauflösende und maßstabsgetreue photographische Abbildungen der Erdoberfläche. Im Gegensatz zu den klassischen DOPs sind bei diesen trueDOPS die Umklapp- oder Verkippungseffekte durch spezielle Bildbearbeitungsprozesse entfernt, wodurch eine höhere Lagegenauigkeit von Objekten erreicht wird. Die Daten liegen flächendeckend für das ganze Kreisgebiet mit unterschiedlicher Aktualität vor. Seit 2016 wird jährlich 1/3 des Kreisgebietes beflogen. Die Luftbilder des Jahres 2017 liegen für die Kommunen Emmerich, Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt, Straelen und Wachtendonk (Süd) vor. Sie haben eine Bodenauflösung von 7,5 cm und sind damit datenschutzrechtlich schützenswert.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden