Dieser Datensatz umfasst alle Standorte der Bäume im Stadtgebiet Kleve, die durch die Baumschutzsatzung der Stadt Kleve geschützt sind. Die Baumschutzsatzung gilt für den Schutz und Erhalt des privaten Baumbestandes, insbesondere innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Der Nahverkehrsplan für den Kreis Kleve verpflichtet den Kreis Kleve, ein fortschreibungsfähiges Haltestellenkatasters mit dem Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 zu erstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme in den Nahverkehrsplan ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz. Dies hier abgebildete Haltestellenkataster stellt die vorhandenen Haltestellen ohne Nachweis der Klassifizierung dar.
Im Landschaftsplan Sennelandschaft werden in der Festsetzungskarte die Schutzgebiete sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Plan erstreckt sich über das Gebiet der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock und Teile der Stadt Verl. Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Festsetzungen und Maßnahmen verlinkt.
Dieser INSPIRE-Dienst stellt den fachlich überarbeiteten Datenbestand aus dem Geotopkataster: Geotope in Nordrhein-Westfalen dar. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Datenmodell Area Management aufbereitet. Das Geotopkataster dokumentiert die aus geowissenschaftlicher Sicht schutzwürdigen untersuchten Objekte in NRW.
Dieser Dienst-Layer zeigt die Standorte der seismologischen Stationen des Landeserdbebendienstes NRW (Geologischer Dienst NRW). Ein Netz von 16 Messstationen erfasst die Erdbebenaktivität der Niederrheinischen Bucht und Umgebung.
Ein bewegliches Denkmal ist ein kulturell oder historisch bedeutender Gegenstand, der nicht fest mit dem Boden verbunden ist. Dazu gehören zum Beispiel Kunstwerke, Möbel, Musikinstrumente, Fahrzeuge oder Maschinen, die wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Bedeutung unter Denkmalschutz stehen. Hier dargestellten beweglichen Denkmäler sind in der Denkmalliste NRW eingetragen Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellte Baudenkmale stehen unter Denkmalschutz und sind in der Denkmalliste NRW eingetragen. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
in Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Hier dargestellte Baudenkmale sind noch nicht in der Denkmalliste NRW eingetragen. Ihre Aufnahme in die Liste wird vorbereitet. Eine abschließende und vollständige Auskunft über Denkmäler kann nur durch die zuständige Untere Denkmalbehörde der Kommune gegeben werden.
Die Nutzung des Dienstes bedarf des Abschlusses einer Nutzungsvereinbarung mit dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung. Sämtliche Rechte liegen beim LGL. Es gelten die Nutzungsbedingungen: https://www.lgl-bw.de/agb/