Darstellung von Bereichen, in denen vorrangig Kompensationsmaßnahmen (Ersatzmaßnahmen) für Eingriffe in Natur und Landschaft umgesetzt werden sollen. Es handelt sich um ein Konzept, das mit Kreis, Kommunen und Vertretern der Landwirtschaft abgestimmt wurde. Bei den Bereichen handelt es sich um Fließgewässer, Naturschutzgebiete, Natura2000-Gebiete und Wasserschutzgebiete. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von verschiedenen Shape-Dateien in spezieller Darstellung.
Nutzungseinschränkung: Die Nutzung der Daten macht für Dritte nur in Form eines Dienstes oder als pdf-Datei bzw. Papier-Ausdruck Sinn.
Die Datengrundlage stammt teilweise vom Land (Wasserschutzgebiete).
Ersatzflächen dienen dazu, Beinträchtigungen, die aus einem Eingriff gemäß der naturschutz- und baurechtlichen Eingriffsregelung in Natur und Landschaft resultieren, mitauszugleichen. Das Kompensationsverzeichnis laut LNatSchG NRW stellt alle Flächen auf dem Stadtgebiet von Herne dar, die mit Inkrafttreten des Gesetzes (11/2016) Rechtskraft erlangt haben. Flächen aus Verfahren vor diesem Zeitpunkt sind zwar dargestellt, haben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Layer „Freiflächenphotovoltaik ≥ 100 kWp“ beinhaltet für den Kreis Kleve alle Freiflächenphotovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von mindestens 100 kWp. Es werden die Flurstücke angezeigt, auf denen die Photovoltaikanlagen installiert ist. Mit einem Klick auf das Flurstück können nähere Angaben zu der Photovoltaikanlage an dem Standort angezeigt werden. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Zusammenstellung planungsrelevanter Arten (nach Liste LANUV NRW), streng geschützter Arten und Arten, die in der Roten Liste mit der Kategorie 2 oder stärker gefährdet geführt werden. Die Daten stammen aus verschiedenen Quellen (faunistische Kartierungen für Eingriffe in Natur und Landschaft, Kartierungen der Biologischen Station und Zufallsfunde). Es handelt sich nicht um eine systematische, flächendeckende Erfassung!
Teilweise Daten von Planungsbüros im Auftrag von Planungsträgern erhoben (Urheberrecht), tlw. Daten zu sensiblen Vorkommen, die nicht öffentlich werden sollen. Weitergabe an Dritte nur auf Antrag.
Landschaftsplan Bottrop rechtskräftig Karte 1: Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG NRW Karte 2: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23-29 BNatSchGKarte 3: Karte 3: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG Datum Rechtskraft: Dezember 2015
Der Datensatz beinhaltet die förderfähigen Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen, welche entsprechend dem erneuerbaren Energiengesetz 2023 angezeigt werden. Der Layer „Besondere Freiflächen Photovoltaik nach EEG 2023“ beinhaltet Flächen für besondere Freiflächenphotovoltaikanlagen (insbesondere Agri-PV), für die eine Förderung nach dem Gesetz zulässig ist. Die Daten stammen vom Energieatlas des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen.
Landschaftsplan Bottrop rechtskräftig Karte 1: Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG NRW Karte 2: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23-29 BNatSchGKarte 3: Karte 3: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG Datum Rechtskraft: Dezember 2015
Im Rahmen des „Stadtbezirksmarketing Brand“ beschäftigte sich die Arbeitsgruppe „Natur und Umwelt“ des Bürgervereins Brand zusammen mit dem Bezirksamt Brand und der Stadt Aachen mit dem Projekt „Wanderwege in Brand“. Mit ehrenamtlichem Engagement entstanden mehrere, einzigartige und landschaftlich wunderschöne Wanderwege, die in Form von kleinen Wander-Flyern sowohl Spaziergängern als auch erfahrenen Wanderern eine informative Orientierung geben.
Kompensationsflächen dienen der Natur als Ausgleich für Eingriffe und sind daher keiner anderen Nutzung zugänglich. Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde.
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt