Wer in Gelsenkirchen mit dem Rad von Nord nach Süd bzw. Süd nach Nord unterwegs ist, hat gleich zwei Alternativen zur Fahrt auf der Kurt-Schumacher-Straße: Eine Nord-Süd-Radroute West und eine Nord-Süd-Route Ost. Die Radverkehrsverbindungen haben beide im Vergleich zur Fahrt über die Kurt-Schumacher-Straße deutliche Qualitätsvorteile und sind nur unwesentlich länger (Route ‘Ost‘) bzw. führen nur über sehr wenige signalgeregelte Kreuzungen (Route ‘West‘). Die westlich von der Kurt-Schumacher Straße verlaufende Route West ist circa 12 Kilometer lang, die östlich verlaufende Route Ost 10 Kilometer. Beide Routen verlaufen zum größten Teil separat geführten Radwegen oder Radfahr- bzw. Schutzstreifen und sind gut ausgeschildert.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Dieser Dienst enthält eine Übersicht der UTM Kacheln der Landesvermessung des Landes NRW. Die Kachelungen entsprechen den Abgabeeinheiten der Produkte von Geobasis NRW ab 1km² bis 16km².
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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Die digitale Übersichtskarte gibt einen Überblick über avifaunistisch wertvolle Bereiche für Gastvögel in Niedersachsen. Als Avifauna wird die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten bezeichnet. Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden gebietsbezogen bewertet. Diese Bewertung erfolgt getrennt für Brut- und Gastvögel nach standardisierten Bewertungsverfahren (Bewertungsstufen von "lokale" bis "internationale Bedeutung", vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 6/97). Grundlage sind die Gastvogel-Daten der Wasser- und Watvogelzählungen aus dem Zeitraum 1997 bis 2006. Alle vorliegenden Daten von 1997 bis 2006 wurden bewertet. Für die Bewertung eines Gebietes wurden Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen wurden. Die regelmäßige Erhebung und Bewertung von Daten zu Gastvögeln erfolgt ausschließlich auf den dargestellten Flächen.
Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle flächenhaften, linienhaften und punkthaften niedersächsischen Naturdenkmale mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung. Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete (TK50) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) mit Anteilen von Moor (kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz gemäß BHK50 [LBEG] und zusätzliche Moorbiotope gemäß Biotoptypenkartierung [NLWKN]).Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In dem Datenbestand werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt, die einen Anteil von Moor aufweisen.
Übersichtkarte zur Orientierung über die Zuständigkeitsbereiche der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) in Niedersachsen.In der Regel gibt es eine UNB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere selbständige Städte bestimmter Landkreise haben eine eigene Untere Naturschutzbehörde. Auch Großschutzgebietsverwaltungen wie die Biosphärenreservatsverwaltung Elbtalaue, die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und die Nationalparkverwaltung Harz üben die Funktion als UNB in Bereichen ihrer Schutzgebiete aus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist im freien Küstenmeer und im gemeindefreien Gebiet als Untere Naturschutzbehörde tätig.
Der Datenbestand gibt einen Überblick über die für Brutvögel wertvollen Bereiche auf kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotopen in Niedersachsen.Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen gefährdeten Brutvögel anhand der Bewertungsstufen "lokale" bis "nationale Bedeutung" (vgl. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 2/2013). Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Bei den über das niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramm gemeldeten avifaunistischen Daten handelt es sich jedoch nicht um systematisch flächendeckend erhobene Daten, sondern um ehrenamtliche und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für nicht abgegrenzte Bereiche liegen keine oder nicht ausreichende Brutvogel-Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Bereiche ohne Bedeutung für die Brutvogelfauna sind! Für Gebiete mit dem Attribut „Status offen“ liegen ebenso keine oder nicht ausreichende Bestandszahlen vor, so dass keine Einstufung erfolgen konnte. Dies besagt aber auch in diesem Fall nicht, dass die Bereiche keine avifaunistische Bedeutung haben.Die Europäischen Vogelschutzgebiete erhalten bei der Bewertung der Brutvögel einen gesonderten Wert (EU-VSG). Für ausgewählte Arten erfolgte eine Sonderbewertung entsprechend des aktualisierten Bewertungsverfahrens. Gebiete mit dem Hinweis „siehe Bewertung 2006“ wurden in der Bewertung 2010 mit „Status offen“ klassifiziert, da i. d. R. seit 2005 keine Daten vorlagen.
Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) beschreibt die Landschaft in Form von topographischen Objekten und stellt einen präsentationsneutralen, objektbasierten Vektordatenbestand dar. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ATKIS-BDLM geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt die Geo-Objekte mindestens im Umfang des bundesweit einheitlichen Grunddatenbestands gemäß der GeoInfoDok 7.1.2 (https://www.adv-online.de) bereit. Die Geometrien werden in OGC-konforme SimpleFeature (SF) Geometrietypen überführt. Der Dienst kann somit in allen gängigen GIS-Clients verwendet werden. Darüber hinaus kann er durch die SimpleFeature-Ausprägung der Geometrien in automatische (Geo)Prozesse integriert werden.