Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umrisse aller rechtskräftigen Bebauungspläne. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen, sowie den Satzungen und den Begründungen im pdf-Format.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Hochsauerlandkreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Grevenbroich. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Nutzungsbedingungen: Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Im Rahmen des „Stadtbezirksmarketing Brand“ beschäftigte sich die Arbeitsgruppe „Natur und Umwelt“ des Bürgervereins Brand zusammen mit dem Bezirksamt Brand und der Stadt Aachen mit dem Projekt „Wanderwege in Brand“. Mit ehrenamtlichem Engagement entstanden mehrere, einzigartige und landschaftlich wunderschöne Wanderwege, die in Form von kleinen Wander-Flyern sowohl Spaziergängern als auch erfahrenen Wanderern eine informative Orientierung geben.
Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachdienst Stadtplanung und Umwelt der Stadt Bad Salzuflen erteilt werden. Die Datenschutzhinweise (abrufbar über www.stadt-bad-salzuflen.de/datenschutz.html) informieren Nutzer der Website www.bad-salzuflen.de beziehungsweise www.stadt-bad-salzuflen.de über Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebnung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Stadt Bad Salzuflen. Wenn Sie www.bad-salzuflen.de oder www.stadt-bad-salzuflen.de besuchen, erbringt die Stadt Bad Salzuflen für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes. Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes NRW.
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Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) der Stadt Wassenberg. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) und dem Flächennutzungsplan der Stadt Velbert.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Velbert (Fachbereich 3 - Stadtentwicklung) erteilt werden.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Geilenkirchen. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.