Die Kreiskarte präsentiert die Kreisgrenzen und die Regierungsbezirke, alle Großen Kreisstädte, eine geringe Anzahl größerer Gewässer und weitere Siedlungspunkte mit Sitz von Landratsämtern.
Unter dem Begriff Schwere versteht man den Betrag der Fallbeschleunigung, der sich aus der Erdanziehung, der Fliehkraft der rotierenden Erde und den unterschiedlichen Masseverteilungen auf der Erdoberfläche und im Erdinneren ergibt. Man unterscheidet zwischen der absoluten Schweremessung, bei der die tatsächliche Schwere am Aufstellungsort bestimmt wird, und der relativen Schweremessung, bei der Schweredifferenzen ausgehend von bekannten Schwerefestpunkten bestimmt werden. Schwerefestpunkte können als Datenblatt und als Schwerefestpunktübersicht im Blattschnitt der Topographischen Karte 1:25 000 abgegeben werden.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Geographische Bezeichnungen die aus ALKIS abgeleiteten Daten im INSPIRE-Datenmodell bereit. Derzeit steht der Darstellungsdienst nur als Beta-Version zur Verfügung.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Adressen die aus den Hauskoordinaten abgeleiteten Daten im INSPIRE-Datenmodell bereit. Derzeit steht der Darstellungsdienst nur als Beta-Version zur Verfügung.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke die aus ALKIS abgeleiteten Daten im INSPIRE-Datenmodell bereit. Derzeit steht der Darstellungsdienst nur als Beta-Version zur Verfügung.
Grundlage der topographischen Wander- und Freizeitkarten-Serie sind die amtlichen Kartenwerke. Die neuen Freizeitkarten des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein nutzen Genauigkeit, Aktualität und Detailreichtum der topographischen Karten und ergänzen sie durch Angaben zur Freizeitgestaltung, wie Wander- und Radwanderwege, Wassersportmöglichkeiten, kulturelle und touristische Sehenswürdigkeiten. In der Reihe der Freizeit- und Wanderkarten 1:25.000 erscheinen drei Kartenblätter: "Insel Sylt", "Insel Amrum und Insel Föhr" sowie "Holsteinische Schweiz".
Nutzungseinschränkungen:Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Schleswig-Holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Digitale Verwaltungskarte 1:750 000 in einer Ausgabe mit bisheriger und künftiger Kreisstruktur nach dem Landkreisneuordnungsgesetz (Artikel 1 des Kreisstrukturgesetzes) Topographische Gebietskarten stellen landesspezifische Strukturen und Aussagen in besonderen Kartenzeichen dar und werden in der Regel in Zusammenarbeit mit bzw. auf Anforderung von Landesverwaltungen bearbeitet und herausgegeben.