Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Hückelhoven. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet
Solaratlas der Stadt Bottrop, Darstellung der Dachteilflächen nach Eignungsklassen, Photovoltaik, beschränkt auf Solarthermie übertragbar (andere Kriterien!)
Sommerbefliegung 2017 (CIR); Grundlagen: Digitale Orthophotomosaik-Kacheln (4 cm Bodenauflösung, Flughöhe ungefähr Abgrenzung Bottrop-Kirchhellen: 1000m, Bottrop und Essen: 750m), Bildflug mit erhöhter Einzelbildüberdeckung: 80% längs und 70% quer zur Ausrichtung der Flugstreifen Der Vorteil gegenüber einem „normalen“ Orthophoto besteht darin, dass aus dem Gelände herausragende Objekte wie z.B. Gebäude im Bild nicht verkippt dargestellt werden. So liegt das Dach eines Gebäudes direkt über seinem Grundriss und es entstehen keine sichttoten Räume.