Der Kulturstadtplan für Duisburger Kinder ist ein Gemeinschaftsprojekt. Die Schulkulturkontaktstelle des Amts für Schulische Bildung hat ihn mit der Schulaufsicht, dem Amt für Bodenordnung, Geomanagement und Kataster, den Künstlern Detlef Kelbassa und Corinna Kuhn und der Bürgerstiftung Duisburg realisiert. Die Stiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft“ der Sparkasse Duisburg ermöglichte, dass alle Duisburger Grundschulen und Förderschulen ihn im Jahr 2014 als Unterrichtsmaterial erhalten konnten. Unter dem Motto DER LEBENDIGE KULTURSTADTPLAN finden seit 2015 Aktionen für Schulen und Familien statt, die Kulturorte der Stadt sichtbar und erlebbar machen - auch dies ist möglich durch das Engagement der Stiftung „Unsere Kinder – unsere Zukunft“. Als Weiterentwicklung des Kulturstadtplans für Duisburger Kinder, findet der Kulturstadtplan für Familien im Januar 2022 Einzug in die "Mein Duisburg" - App.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die Verkehrsnetze des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien Transport Netzwork in der Version 5.0. Folgende Anwendnungsschemen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * Transport Networks Common Transport Elements * Transport Networks Railway Transport Network * Transport Networks Road Transport Network * Transport Networks Water Transport Network - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Die Massengeokodierung des GDI-Geokoders ist eine hausnummerngenaue Geokodierung von Adressen im Land Brandenburg und Berlin. Als Grundlage dient der Deutschland-Online-Gazetteer 2.0 für Brandenburg mit Berlin. Diese Anwendung ist in der Lage, typische Fehler in den Adressenangaben aufzulösen (Abkürzungen, Schreibfehler, sprachliche Besonderheiten). Die Unterstützung der EPSG-Codes:4326, 25832, 25833, 3034 und 3035 ist sichergestellt. Hierzu wurde ein umfangreicher Katalog an Abkürzungen, Schreibfehlern und Eigenarten der deutschen Sprache in die Software implementiert.
Dargestellt ist der Bestand an Verbissgutachten (ohne Gefährdungsgrad) inklusive Erstellungsjahr gemäß §22 Abs. 5 Landesjagdgetz. Dabei enthalten die grünen Bestände die aktuellen Verbissguten (nicht älter als 5 Jahre), die rot dargestellten Bestände enthalten Gutachten, die älter als 5 Jahre, noch nicht abgeschlossen sind oder storniert wurden. In blau gehalten sind Bestände, in denen aufgrund des geringen Waldanteils oder aus anderen Gründen keine Verbissgutachten erstellt werden. Die Verbissgutachten dienen dem berechtigten Anspruch der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden und sind im regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen führt diese hoheitliche Aufgabe für alle Waldbesitzarten auf Ebene der amtlichen Jagdbezirke aus. Die Vorgaben hierfür regelt der Erlass „Erstellung von Verbissgutachten“. Die Einzelergebnisse eines Jagdbezirkes werden dabei stets vertraulich behandelt und ausschließlich der Jagdgenossenschaft beziehungsweise den Eigenjagdbesitzenden, den zuständigen Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten der Unteren Jagdbehörden übergeben. Die Herausgabe von Verbissgutachten kann beim zuständigen Regionalforstamt mit entsprechende Berechtigung erfragt werden.