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31.12.1962 until 31.12.1967
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 100 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 100 000 (BK 100) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Zu den Blättern der Bodenkarten 1 : 100 000 gibt es Erläuterungshefte, in denen die Böden einschließlich ihrer chemischen und physikalischen Kennzeichen ausführlich beschrieben sind. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Die Übersichtskarte von Nordrhein-Westfalen 1 : 100 000 besteht aus Erläuterungsheft, Bodenkarte und Hydrogeologischer Karte. Ursprünglich ist diese Kartenwerk als dreizügiges Hauptkartenwerk mit Geologischer Karte, Bodenkarte und Hydrogeoloischer Karte begonnen worden, wurde aber nach Erscheinen von zwei Blättern zugunsten der BK 50 und HK 50 eingestellt. Die Geologische Karte beider Blätter ist mittlerweile in 2. Auflage als GK 100 erschienen. In der ausführlichen Erläuterung werden die geologischen, bodenkundlichen und hydrogeologischen Besonderheiten des Blattgebietes hervorgehoben. Die Bodenkarte zeigt in vereinfachter Weise die unterschiedlichen Bodeneinheiten, Hinweise zur Genese befinden sich in der Legende. In der Hydrogeologischen Karte ist schwerpunktmäßig die Mächtigkeit der Grundwasser erfüllten und Grundwasser führenden Schichten des oberen Grundwasserstockwerks dargestellt. Nebenkarten zeigen den chemischen Charakter des Grundwassers im oberen Stockwerk sowie die Grundwasserentnahmestellen durch öffentliche und industrielle Wasserwerke. Vergriffene Karten sind als Reproduktion (Farbplot) zum gleichen Preis wie das Druckexemplar zu erhalten. Folgende Übersichtskarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 100 000 (ÜK 100) liegen vor: Blatt-Nr. Blattname Erscheinungsjahr Bestell-Nr. Besonderheiten C4302 Bocholt 1967 5500 G C4310 Münster 1962 5501 RK, U G Karten nur gefaltet lieferbar RK Reproduktion Karten U Karten nur ungefaltet (plano) lieferbar
„Im Rahmen der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist auch der ökologische Zustand der Übergangsgewässer mittels der Fischfauna zu bewerten. Es ist Aufgabe des Vorhabens, ein zwischen den Niederlanden und Deutschland abgestimmtes Bewertungsverfahren für das Übergangsgewässer der Ems (NL-Typ ‚O2’, D-Typ ‚T1’) zu erarbeiten. Die Grundlage hierfür bilden die bereits vorliegenden nationalen Bewertungsvorschläge aus den Niederlanden und Deutschland von JAGER & KRANENBARG (2004) sowie BIOCONSULT (2006). Beide nationalen Bewertungsverfahren weisen, neben gewissen Unterschieden, bereits wesentliche generelle inhaltliche Übereinstimmungen auf. Dies bezieht sich v.a. auf die Auswahl der qualitativen Metrics (Artengemeinschaft, Verwendung ökologischer Gilden) und die Nutzung einer historischen Referenz als Bezugsgröße für die Ermittlung des ökologischen Zustandes im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie. Auf dieser Grundlage erschien die Erarbeitung eines gemeinsamen Verfahrens für das ‚binationale’ Gewässer Ems sinnvoll und machbar. An dieser Stelle sei auf den in Anhang 3 befindlichen Kurzbericht zur Interkalibration der Bewertungsverfahren hingewiesen, aus dem weitere Details zu den nationalen Verfahren entnommen werden können. Die Erarbeitung eines Bewertungstools für die Ems soll dabei auf das von BIOCONSULT (2006) entwickelte Tool für Übergangsgewässer des deutschen Typs ‚T1’ aufbauen, da dieses anders als das niederländische Verfahren auch die von der WRRL geforderten ‚quantitativen Aspekte’ (Abundanzen) einbezieht. Das in der Praxis noch zu testende Verfahren wurde v.a. auf der Grundlage vorhandener Daten (Hamenfänge) aus der Elbe und der Weser erarbeitet und ist deshalb auch unter Berücksichtigung des Niederländischen Verfahrens an die spezifischen Verhältnisse an der Ems zu adaptieren. Dies gilt insbesondere für die historische Referenz als Bewertungsmaßstab und die Auswahl der Indikatorarten. Es sind folgende Arbeitsschritte beauftragt: Vorbereitung einer gemeinsamen (NL, D) Datenbank; Anpassung des vorhandenen Bewertungstools an die Bedingungen in der Ems; Generelle Prüfung der Übertragbarkeit auf andere Übergangsgewässer des NL-Typ ‚O2’; Ableitung eines Monitoringkonzeptes; Erarbeitung eines „Entscheidungsbaumes“ zur Ableitung von Maßnahmen; Mit den Arbeiten wurde das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR gemeinsam von Rijkswa-terstaat, Rijksinstituut voor Kust en Zee (RIKZ), Haren-NL und vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Betriebsstelle Brake/Oldenburg, beauftragt. Die Arbeiten wurden von einer Arbeitsgruppe aus VertreterInnen (Z. Jager & K. van de Ven [RIKZ], W. Heiber & G. Petri [NLWKN-Brake/OL]) der beiden Einrichtungen begleitet.“
Der Datenbestand ermöglicht die Darstellung der Vielfalt der gemeldeten Vorkommen moortypischer Arten innerhalb der Kulisse der niedersächsischen Moore für als moortypisch ausgewählte Arten aus der Gruppe der Gefäßpflanzen, der Amphibien, Reptilien und Libellen. Der Datenbestand bildet die Darstellungsgrundlage für zwei verschiedene Datensichten.1. Bandbreite einer hohen nachgewiesenen Artenvielfalt (rot) bis hin zu einer niedrigen nachgewiesenen Artenvielfalt (blau) in den verschiedenen Moorgebieten Niedersachsens.2. Bandbreite einer hohen (rot) bis hin zu einer niedrigen (blau) nachgewiesenen Vielfalt moortypischer Arten der Roten Liste in den verschiedenen Moorgebieten Niedersachsens. Je höher die Punkteanzahl, desto mehr Rote-Liste-Arten mit höherem Gefährdungsgrad konnten in einem Quadrantenfeld nachgewiesen werden.Für die Interpretation der Daten gilt zu beachten, dass die Artendaten mangels personeller Ressourcen nicht systematisch flächendeckend erhoben werden, sondern i.d.R. auf Meldungen freiwilliger Kartierer*innen mit selbst von ihnen gewählten Meldegebieten basieren. Flächen mit einer geringen nachgewiesenen Artenvielfalt können daher entweder auf ein tatsächlich geringes Artenvorkommen hinweisen. Die derart ausgewiesenen Flächen können jedoch ebenso darauf hindeuten, dass aus diesem Areal keine oder nur wenige Meldungen an den NLWKN weitergeleitet wurden. Auch können dem NLWKN u.U. analoge Daten vorliegen, die mangels personeller Kapazitäten nicht digitalisiert wurden. Nennungen weniger Arten können bspw. auch bedeuten, dass lediglich bestimmte Arten(gruppen) kartiert wurden. Keinesfalls darf aus einer geringen angezeigten Artenzahl geschlussfolgert werden, dass solche Flächen keinen naturschutzfachlichen Wert aufweisen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass Flächen mit keinen oder wenigen Artnachweisen einen Untersuchungs-/Kartierbedarf signalisieren. Rasterzellen mit einer hohen Anzahl an Arten lassen hingegen auf Zentren hoher Artenvielfalt schließen.Der Datenbestand sollte zudem vor dem Hintergrund des jeweiligen Naturraums interpretiert werden. So gilt es zu berücksichtigen, dass naturnahe Hochmoorkomplexe i.d.R. weniger artenreich sind, als naturnahe Niedermoorgebiete. Niedermoore sind in Niedersachsen hingegen noch häufiger intensiver genutzt, so dass sich die tatsächlich vorkommende Artenvielfalt im rein bodenkundlichen Vergleich von Hoch- und Niedermoor durchaus ausgleichen könnte. Für eine Interpretation der Daten kann es daher hilfreich sein, den Datenbestand der Moorbiotope mit zu berücksichtigen.Quadrant ist das Viertel des Messtischblattes (Topographische Karte 1:25000). Quadranten werden zu Arten-Kartierungen in Deutschland genutzt. Sie sind Teil der Rasterkartierung der Arten-Erfassungsprogramme der Fachbehörde für Naturschutz im NLWKN.
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since 01.01.1997 , current actuality unknown
Hauptaufgabe der ökosystemaren Umweltbeobachtung (ÖUB) in den Brandenburger Biosphärenreservaten (BR) ist die ganzheitliche langfristige Erhaltung, Dokumentation und Bewertung des Zustandes regionaltypischer Ökosysteme auf repräsentativen Probeflächen. Die Daten dienen der Beurteilung der Entwicklung der ausgewählten Ökosystemtypen sowie der Referenz für Forschungs- und Monitoringprojekten. Dazu ist die ÖUB medienübergreifend ausgelegt und beinhaltet sowohl die Beobachtung verschiedener Schutzgüter und landschaftsökologischen Parameter als auch Aussagen zu naturschutzfachlichen Zielen. Im Rahmen einer arbeitsteiligen Umweltbeobachtung sowohl zwischen den drei Biosphärenreservaten Brandenburgs als auch deutschlandweit wurde unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der BR die Verteilung der Dauerbeobachtungsflächen auf Gebiete und zu beobachtende Ökosystemtypen vorgenommen.
„Der vorliegende Bericht stellt die Ergebnisse des von der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung geförderten Forschungsprojektes „Untersuchungen zur Erfassung schutzwürdiger Lebensräume im Sublitoral der niedersächsischen Küste unter Zuhilfenahme von Sonartechniken“ vor. Aufgabe dieses Projektes war es, Sonartechniken auf ihre Nutzbarkeit zur Erkennung und Unterscheidung verschiedener Sedimenttypen und benthischer Lebensgemeinschaften zu prüfen. Vom Einsatz dieser Sonartechniken wird erwartet, dass sie die Aussagekraft sublitoraler Flächenuntersuchungen im Rinnensystem des Wattenmeeres oder im Küstenvorfeld, die zu Management- oder Naturschutzzwecken durchgeführt werden, verbessert sowie deren Durchführung weniger aufwendig macht. Der Schwerpunkt der Untersuchungen lag auf der Arbeit mit einem neuen Ansatz, der akustischen Meeresbodenklassifikation. Zum Vergleich wurde – in Kooperation mit dem Senckenberg-Institut in Wilhelmshaven – mit dem Seitensicht-Sonar ein bereits seit längerem genutztes Gerät eingesetzt. […] Diese Methoden sollen in effektiver Weise Informationen über das Sublitoral liefern und helfen, den zeit- und kostenaufwendigen Einsatz konventioneller Untersuchungsmethoden zu reduzieren bzw. die Qualität und Aussagekraft gegenüber bisherigen Untersuchungsansätzen zu verbessern. Hierbei wurden zunächst mehrere besonders schutzwürdige Organismengemeinschaften (Miesmuschelbank, Sabellaria-Riff, Seegraswiese) und verbreitete Sedimenttypen in Küstenbereich hinsichtlich ihrer Erfassbarkeit und Klassifizierung durch die Sonarmethoden untersucht. […]“ Summary „The investigations described in this report targeted at he examination and adaptation of sonar methods for their application in the gullies of the Wadden Sea and the offshore areas of Lower Saxony. Applied in an effective way, these methods should provide information about the Sublitoral area helping to reduce the time and cost demanding employment of conventional investigation methods. First of all, several benthic communities with high importance for nature conservation (mussel beds, Sabellaria reefs, seagrass meadows) as well as common sediment types of the coastal area were examined with respect to their detection and classification with the sonar methods. […]”
Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden.
Die Betroffenheitsanalyse dient der Identifikation von Räumen, in denen eine erhöhte thermische Belastung mit einer erhöhten Sensitivität der Bevölkerung gegenüber Hitze zusammenfällt. Sie stellt damit ein zentrales Instrument zur Ableitung von Handlungsschwerpunkten im Kontext der Klimaanpassung dar. Der konzeptionelle Ansatz basiert auf der Annahme, dass sich gesundheitliche Risiken durch Hitze insbesondere dort verstärken, wo physische Belastung (Hitze) und gesellschaftliche Verwundbarkeit räumlich überlagert sind. Die Betroffenheit ergibt sich somit aus dem Zusammenwirken von: thermischer Belastung (z. B. hohe Lufttemperaturen, reduzierte nächtliche Abkühlung) und Sensitivität der Bevölkerung gegenüber diesen Belastungen. Dazu wird in Anlehnung an den Handlungsleitfaden zur kommunalen Klimaanpassung in Hessen „Hitze und Gesundheit“ des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) (HLNUG 2019) vorgegangen. In NRW wird die Betroffenheitsanalyse auf Basis der ZENSUS 2022-Daten durchgeführt, die für die Betroffenheitsanalyse landesweit auf der Ebene von Baublöcken ausgewertet wurden (IT.NRW 2025). Es kommt daher zu leichten Anpassungen aufgrund der Datenverfügbarkeiten gegenüber dem Ansatz des HLNUG. So werden in der Betroffenheitsanalyse der Klimaanalyse NRW 2026 folgende Basisindikatoren betrachtet: Hochaltrigendichte (ab 80 Jahre), Kinderdichte (unter 6 Jahre) und die durchschnittliche Nettokaltmiete. Die durchschnittliche Nettokaltmiete wird verwendet, da für NRW keine räumlich ausreichend differenzierten Informationen zur Armutsgefährdung wie z. B. zu Empfängern nach SGB vorliegen. Bei der durchschnittlichen Nettokaltmiete wird davon ausgegangen, dass in der Regel eine hohe Miete mit einer hohen Kaufkraft und eine geringe Miete zumindest tendenziell mit einer niedrigen Kaufkraft und damit einer potenziellen Armutsgefährdung einher geht. Die Basisindikatoren werden zunächst einzeln betrachtet (Einzelsensitivität) bevor sie zu einer Gesamtbetrachtung zusammengeführt werden. Bei der Einzelauswertung wird zunächst die Personenanzahl der Basisindikatoren Hochaltrige und kleine Kinder auf die Fläche des Baublocks bezogen. Bei der Nettokaltmiete kann auf diesen Schritt verzichtet werden, da die Daten schon auf eine Flächeneinheit bezogen (m²) vorliegen. Die Sensitivitätsanalyse soll die räumliche Verteilung der vulnerablen Bevölkerungsgruppen in NRW aufzeigen. Jeder der drei Indikatoren wird in Dezilen eingeteilt (10 gleich groß besetzte Klassen). Die Dezile werden für jede Gemeinde separat bestimmt und ermöglichen damit eine Vergleichbarkeit der Gemeinden untereinander. Die Dezile (Klassen) werden wie folgt bewertet: Klassen 1 bis 7: weniger sensitive Gebiete , Klasse 8: sensitive Gebiete, Klasse 9: hoch sensitive Gebiete, Klasse 10: extrem sensitive Gebiete. Die Nettokaltmiete wurde so eingeteilt, dass eine niedrige durchschnittliche Nettokaltmiete die höchste Bewertung (Dezil 10) erhält. Die Einzelsensitivitäten werden anschließend kombiniert, um die Gesamtbetrachtung zu erhalten. Dabei wurde die Bewertung nach folgender Einteilung vorgenommen. Extrem sensitives Gebiet: Hochaltrigendichte: Klassen 8 bis 10 UND Kinderdichte: Klasse 10 UND Durch Armut Gefährdete (Nettokaltmiete): Klasse 10; Hoch sensitives Gebiet: Hochaltrigendichte: Klassen 8 bis 10 UND Kinderdichte Klasse: 10 ODER Durch Armut Gefährdete (Nettokaltmiete) Klasse: 10; Sensitives Gebiet: Hochaltrigendichte: Klassen 8 bis 10 ODER Kinderdichte Klasse 10 ODER Durch Armut Gefährdete (Nettokaltmiete) Klasse 10; Weniger sensitives Gebiet: Keines der Kriterien ist zutreffend. Die Gesamtbetrachtung wird zusätzlich mit den hitzebelasteten Quartieren aus der Planungshinweiskarte „Handlungspriorität 1 + 2“ (dringender Handlungsbedarf) verschnitten, so dass die Mehrfachbelastungen ablesbar sind und Quartiere, für die Maßnahmen zur Klimaanpassung eine besonders hohe Priorität haben, ermittelt werden können.
„Durch die Baumaßnahme „Küstenschutz Leybucht“ wurde die bis dahin als Sommerpolder genutzte Hauener Hooge tief greifenden Veränderungen unterworfen. Für den östlichen Teil der Hauener Hooge (im folgenden: „Hauener Hooge – Heller“) wurde die Öffnung des Sommerdeiches als Nebenbestimmung in den Planfeststellungsbeschluss aufgenommen. Diese Öffnung, die im Herbst 1994 erfolgte, sollte den natürlichen Salzwassereinfluss in dem Gebiet weitgehend wiederherstellen und damit, zusammen mit der gleichzeitigen Aufgabe der Beweidung, zur Aufwertung des Polders für den Naturschutz beitragen. Leitbild für den ehemaligen Sommerpolder sind nutzungsfreie, störungsarme und naturnahe Salzwiesen und Prielstrukturen. Der westliche Teil (im folgenden: „Hauener Hooge – Binnen“) wurde demgegenüber infolge der Durchdeichung vollständig vom Salzwassereinfluss abgeschnitten, so dass durch die weitere Aussüßung Veränderungen in Vegetation und Fauna zu erwarten sind. Das NLÖ – Forschungsstelle Küste wurde im Rahmen der seit 1982 durchgeführten Vor- und Begleituntersuchungen zur Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“ von der Bezirksregierung Weser-Ems (Dez. 502) in Absprache mit dem NLWK Aurich mit Schreiben vom 18.12.1997 mit der Fortsetzung der Beweissicherung und damit der Einleitung der zweiten Untersuchungsphase (1998-2000) beauftragt. […] Zur Dokumentation der Veränderungen, die infolge des erhöhten Salzwassereinflusses nach der Sommerdeichöffnung zu erwarten waren, und zur Erfolgskontrolle bezüglich der angestrebten Salzwiesenentwicklung wurde in den Jahren 1995-97 und 1999 die Wirbellosenfauna an einigen repräsentativen Standorten erfasst. Erste Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden bereits in Zwischenberichten dargestellt (GÖTTING 1995, 1997). […] Einen umfassenden Überblick über die Entwicklung der Vegetation in der gesamten Hauener Hooge bis 1999 gibt ARENS (2000), daher soll im vorliegenden Bericht die Vegetationsentwicklung nicht behandelt werden. Im vorliegenden Bericht werden neben den Untersuchungsergebnissen aus dem Jahr 1999 zu den genannten Wirbellosengruppen (Laufkäferfauna, Salzwiesen-Flohkrebs Orchestia gammarellus) auch die Bestandsentwicklungen einiger Spinnengruppen aus allen Untersuchungsjahren dargestellt. Teilergebnisse der Untersuchungen wurden bereits in GÖTTING (2001) ausgewertet. Im zweiten Teil des Berichts wird die Wirbellosenfauna alter Salzwiesenbereiche der Leybucht dargestellt. Mit diesen Vergleichsdaten soll das langfristige Entwicklungspotential der ausgedeichten Sommerpolderflächen untersucht werden. […] Ein dritter Teil der Arbeit umfasst die Entwicklung der Wirbellosenfauna innerhalb des NSG Leyhörn gelegenen, seit der Eindeichung 1991 von Salzwassereinfluss abgeschnittenen Bereich Hauener Hooge. […] Ziel dieser Arbeit ist die Beantwortung folgender Fragen: Welche Veränderungen der Wirbellosenfauna sind im ausgedeichten Hauener Hooge – Heller 1999 gegenüber dem ersten Untersuchungsabschnitt aufgetreten? Inwieweit ist die angestrebte Ansiedlung von Salzwiesenarten fortgeschritten? Wie stellt sich die Besiedlung alter Leybucht-Salzwiesen unterschiedlicher Nutzung mit terrestrischen Wirbellosen dar? Ist daraus eine Entwicklungsprognose für die Hauener Hooge abzuleiten? Inwieweit entspricht die Wirbellosenfauna der eingedeichten Hauener Hooge – Binnen dem Leitbild „Feuchtgrünland“? Welche Managementmaßnahmen können ggf. zur Optimierung der vorgefundenen Verhältnisse beitragen? […]“