„Im Gebiet der Leybucht gingen durch die Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“ rd. 740 ha marin beeinflusster Lebensräume – Wattflächen, Vorland und Sommerpolderflächen – verloren bzw. wurden neuen, anderen Funktionen zugeführt. Als Kompensation für den Flächen- bzw. Funktionsverlust wurde u. a. die Öffnung des Sommerdeiches in der Hauner Hooge planfestgestellt. Die Öffnung erfolgte im Oktober 1994 mit dme Ziel, die Wertigkeit der Flächen für den Naturschutz durch die Gewährleistung des natürlichen Salzwassereinflusses in allen Bereichen der ehemaligen Polderfläche zu erhöhen. Es sollen sich nutzungsfreie, störungsarme und naturnahe Salzwiesen und Prielstrukturen entwickeln. Bezogen auf Leyhörn steht hier die natürliche Dynamik noch stärker als bei anderen Biotopen in der Landschaftsentwicklung im Vordergrund. Im Jahr 1998 wurde von der Forschungsstelle Küste des NLÖ eine Vegetationskartierung der Kompensationsflächen der Hauener Hooge im Maßstab 1:2.500 durchgeführt. Sie wird hier dargestellt und mit der Kartierung von 1995 verglichen (siehe ARENS 1997). Weiter sind hier die Ergebnisse aus dem jährlich von 1995 bis 1999 erfassten vegetationskundlichen Dauerflächen dargestellt.
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen EU-Vogelschutzgebiete, FFH- Gebiete und Naturschutzgebiete. Gemäß Artikel 4 der EG-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) sind die Mitgliedsstaaten (in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer) verpflichtet, die flächen- und zahlenmäßig geeignetsten Gebiete für Arten des Anhangs I der Richtlinie (Art. 4 Abs. 1) und für Zugvogelarten (Art. 4 Abs. 2) zu besonderen Schutzgebieten (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) zu erklären und der Europäischen Kommission als Teil des ökologisch vernetzten Schutzgebietssystems Natura 2000 zu melden. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" (GGB) festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt. Die landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen Naturschutzgebiete beinhaltet die von den Unteren Naturschutzbehörden ausgewiesenen Schutzgebiete in einem generalisierten Maßstab (1:25000). Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Das Produkt "Landbedeckung" wird flächendeckend und überschneidungsfrei für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Die Landbedeckung basiert auf dem Datenmodell der AdV, in dem 15 Landbedeckungsklassen (z.B. Hochbau, Tiefbau, Vegetation und Gewässer) als Grunddatenbestand festgelegt sind. In Nordrhein-Westfalen sind 3 dieser Klassen ("Festgestein", "Meer" und "Eis") allerdings grundsätzlich nicht vorzufinden. Die Ableitung der Landbedeckung erfolgt auf Grundlage einer kombinierten Bildanalyse der Sentinel-2 Satellitendaten des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus der ESA sowie der landesweit für NRW verfügbaren digitalen Orthophotos (DOP). Zudem werden weitere Geobasisdaten in Form von ALKIS-Daten des Sekundärdatenbestands und das normalisierte digitale Oberflächenmodell (nDOM) verwendet. Über GetFeatureInfo (Sachdatenabfrage) kann der Aktualitätsstand der Eingangsdaten (jüngstes und ältestes Aufnahmedatum der verwendeten Fernerkundungsdaten), die Art der Erhebung (Automatische Analyse Fernerkundung), die geometrische Genauigkeit (Zielgenauigkeit entspricht 1 bis 2 m), die Art der Richtigkeit (Konsumentengenauigkeit bzw. Nutzergenauigkeit) und der Wert der Richtigkeit (in Prozent) abgefragt werden. Für Hochbau gilt bei der Ableitung der Landbedeckung eine Mindesterfassungsgröße von 10m2. Bei allen anderen Landbedeckungsklassen werden Objekte ab einer Größe von 100m2 ausgewiesen.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-2 Daten [2023], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_landbedeckung."
Das Produkt "Landbedeckung" wird flächendeckend und überschneidungsfrei für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Die Landbedeckung basiert auf dem Datenmodell der AdV, in dem 15 Landbedeckungsklassen (z.B. Hochbau, Tiefbau, Vegetation und Gewässer) als Grunddatenbestand festgelegt sind. In Nordrhein-Westfalen sind 3 dieser Klassen ("Festgestein", "Meer" und "Eis") allerdings grundsätzlich nicht vorzufinden. Die Ableitung der Landbedeckung erfolgt auf Grundlage einer kombinierten Bildanalyse der Sentinel-2 Satellitendaten des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus der ESA sowie der landesweit für NRW verfügbaren digitalen Orthophotos (DOP). Zudem werden weitere Geobasisdaten in Form von ALKIS-Daten des Sekundärdatenbestands und das normalisierte digitale Oberflächenmodell (nDOM) verwendet. Über GetFeatureInfo (Sachdatenabfrage) kann der Aktualitätsstand der Eingangsdaten (jüngstes und ältestes Aufnahmedatum der verwendeten Fernerkundungsdaten), die Art der Erhebung (Automatische Analyse Fernerkundung), die geometrische Genauigkeit (Zielgenauigkeit entspricht 1 bis 2 m), die Art der Richtigkeit (Konsumentengenauigkeit bzw. Nutzergenauigkeit) und der Wert der Richtigkeit (in Prozent) abgefragt werden. Für Hochbau gilt bei der Ableitung der Landbedeckung eine Mindesterfassungsgröße von 10m2. Bei allen anderen Landbedeckungsklassen werden Objekte ab einer Größe von 100m2 ausgewiesen.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-2 Daten [2023], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_landbedeckung."
Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Diese kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist von einer Grenzlinie umschlossen. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Produkt "Landbedeckung" wird flächendeckend und überschneidungsfrei für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Die Landbedeckung basiert auf dem Datenmodell der AdV, in dem 15 Landbedeckungsklassen (z.B. Hochbau, Tiefbau, Vegetation und Gewässer) als Grunddatenbestand festgelegt sind. In Nordrhein-Westfalen sind 3 dieser Klassen ("Festgestein", "Meer" und "Eis") allerdings grundsätzlich nicht vorzufinden. Die Ableitung der Landbedeckung erfolgt auf Grundlage einer kombinierten Bildanalyse der Sentinel-2 Satellitendaten des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus der ESA sowie der landesweit für NRW verfügbaren digitalen Orthophotos (DOP). Zudem werden weitere Geobasisdaten in Form von ALKIS-Daten des Sekundärdatenbestands und das normalisierte digitale Oberflächenmodell (nDOM) verwendet. Über GetFeatureInfo (Sachdatenabfrage) kann der Aktualitätsstand der Eingangsdaten (jüngstes und ältestes Aufnahmedatum der verwendeten Fernerkundungsdaten), die Art der Erhebung (Automatische Analyse Fernerkundung), die geometrische Genauigkeit (Zielgenauigkeit entspricht 1 bis 2 m), die Art der Richtigkeit (Konsumentengenauigkeit bzw. Nutzergenauigkeit) und der Wert der Richtigkeit (in Prozent) abgefragt werden. Für Hochbau gilt bei der Ableitung der Landbedeckung eine Mindesterfassungsgröße von 10m2. Bei allen anderen Landbedeckungsklassen werden Objekte ab einer Größe von 100m2 ausgewiesen.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-2 Daten [2023], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_landbedeckung."
Der ATOM Feed Downloadservice für die markanten Bauwerke an Wuppertaler Radwanderwegen stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die (Stand 12/2020) 15 markanten Bauwerke entlang des Verlaufs von kommunalen Radwanderwegen der Stadt Wuppertal enthält. Dabei handelt es sich ausschließlich um Brücken und Tunnel, über bzw. durch die die Radwanderwege geführt werden. Der weit überwiegende Teil der markanten Bauwerke betrifft die Sambatrasse und die Nordbahntrasse, zwei auf ehemaligen Bahntrassen angelegte Radwege mit hohem Freizeit- und Erlebniswert. Die Bauwerke werden geometrisch durch denjenigen linienförmigen Abschnitt des zugehörigen Radwanderweges repräsentiert, der über bzw. durch das Bauwerk verläuft. Der bereitgestellte Datensatz ist daher als Ergänzung des Datensatzes "Radrouten Wuppertal" zu verstehen, in dem die vollständigen Radwanderwege, repräsentiert durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege, nachgewiesen sind. Der Datensatz wurde erstmalig im Frühjahr 2015 fertiggestellt und wird seitdem bei Änderungen im Bereich der markanten Bauwerke zeitnah fortgeführt. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien, auf die der Downloadservice zugreift, werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz umfasst die (Stand 12/2020) 46 Zugangswege, die von einigen der Zugangspunkte zu den Bahntrassenradwegen (Nordbahntrasse, Sambatrasse, Schwarzbachtrasse) auf Wuppertaler Stadtgebiet führen. Die Zugangspunkte kennzeichnen dabei die Orte, wo das öffentliche Straßenverkehrsnetz verlassen werden muss, um auf die Bahntrassenradwege zu gelangen. Sie sind in dem Open-Data-Datensatz "Zugangspunkte zu Bahntrassenradwegen in Wuppertal" enthalten. Teilweise liegen die Zugangspunkte bereits direkt an den Bahntrassenradwegen, teilweise gibt es noch linienhafte Verbindungswege, die in dem hier beschriebenen Datensatz enthalten sind. Mit Stand 12/2020 enthält der Datensatz ausschließlich Zuwege zur Nordbahn- und Schwarzbachtrasse. Beide Datensätze (Zugangspunkte, Zugangswege) sind als Ergänzung des Datensatzes "Radrouten Wuppertal" zu verstehen, in dem die vollständigen Wuppertaler Radwanderwege, repräsentiert durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege, nachgewiesen sind. Der Datensatz wurde erstmalig im Frühjahr 2015 durch Digitalisierung auf Basis der Digitalen Grundkarte DGK fertiggestellt und wird seitdem bei Änderungen der Zugangspunkte zeitnah fortgeführt. Seit Anfang 2016 wird hierbei die Amtliche Basiskarte ABK als Digitalisiergrundlage verwendet. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Download des NRW-Datenbestands Landbedeckung im Format Geopackage als Atom-Feed. Das Produkt "Landbedeckung" wird flächendeckend und überschneidungsfrei für Nordrhein-Westfalen bereitgestellt. Die Landbedeckung basiert auf dem Datenmodell der AdV, in dem 15 Landbedeckungsklassen (z.B. Hochbau, Tiefbau, Vegetation und Gewässer) als Grunddatenbestand festgelegt sind. In Nordrhein-Westfalen sind 3 dieser Klassen ("Festgestein", "Meer" und "Eis") allerdings grundsätzlich nicht vorzufinden. Die Ableitung der Landbedeckung erfolgt auf Grundlage einer kombinierten Bildanalyse der Sentinel-2 Satellitendaten des Erdbeobachtungsprogramms Copernicus der ESA sowie der landesweit für NRW verfügbaren digitalen Orthophotos (DOP). Zudem werden weitere Geobasisdaten in Form von ALKIS-Daten des Sekundärdatenbestands und das normalisierte digitale Oberflächenmodell (nDOM) verwendet. Über GetFeatureInfo (Sachdatenabfrage) kann der Aktualitätsstand der Eingangsdaten (jüngstes und ältestes Aufnahmedatum der verwendeten Fernerkundungsdaten), die Art der Erhebung (Automatische Analyse Fernerkundung), die geometrische Genauigkeit (Zielgenauigkeit entspricht 1 bis 2 m), die Art der Richtigkeit (Konsumentengenauigkeit bzw. Nutzergenauigkeit) und der Wert der Richtigkeit (in Prozent) abgefragt werden. Für Hochbau gilt bei der Ableitung der Landbedeckung eine Mindesterfassungsgröße von 10m2. Bei allen anderen Landbedeckungsklassen werden Objekte ab einer Größe von 100m2 ausgewiesen.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-2 Daten [2023], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0); https://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_landbedeckung."
Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt.