Gesamtanzahl der Seniorinnen und Senioren (65 Jahre und älter). Diese Gruppe ist geprägt von persönlichen und gesellschaftlichen Ressourcen. Einsamkeit und abnehmende Selbständigkeit können dagegen auch eine Rolle spielen.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Diese Personen stehen in der Regel dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Anteil der Bedarfsgemeinschaften an allen Haushalten. Der Anteil zeigt auf, wie viele Haushalte sich im SGB-II-Bezug befinden und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.
Anteil der Beziehenden von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung. Die zusammengefassten Leistungen der Mindestsicherungen ergeben sich aus dem SGB II, XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Der Jugendquotient gibt Anhaltspunkte darüber, in welchem Umfang Versorgungsaufgaben gegenüber der jüngeren Generation entstehen können. So beschreibt er das Verhältnis der Generationen zueinander.
Gesamtanzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis unter 65 Jahre). Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden demnach auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.