Die im Datensatz enthaltenen Objekte zeigen die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung. - Ambulante Dienste sind mobile Pflege- und Betreuungsdienste, die Pflegebedürftige in deren Wohnung pflegen. - Hospize sind Einrichtungen, in denen Sterbebegleitung und palliativ-medizinische Behandlung erbracht wird. - Servicewohnen bietet barrierefreie Wohnungen mit Unterstützungsleistungen wie einen Hausmeisterdienst sowie optional erweiterbaren Service wie z. B. Mahlzeiten nach Bedarf. - Die solitäre Kurzzeitpflege bietet ausschließlich Kurzzeitpflege an. Sie dient der befristeten vollstationären Betreuung von Pflegebedürftigen. - Tagesstätten der Eingliederungshilfe bieten Tagesstrukturangebote für Menschen mit Behinderung. Die Tagespflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen den Tag bei Betreuung, pflegerischer Versorgung und Beschäftigung in einer Einrichtung zu verbringen. - Die vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nehmen ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderung auf. Diesen wird Wohnraum überlassen, Betreuungsleistungen und eine umfassende Gesamtversorgung zur Verfügung gestellt. - Werkstätten für behinderte Menschen sind Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Sie haben das Ziel, Menschen mit Behinderung schrittweise in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. - Wohngemeinschaften sind Wohn- und Betreuungsangebote, in denen mehrere ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung in einer Wohnung mit einem gemeinsamen Hausstand leben und ihnen vom Anbieter Betreuungsleistungen angeboten werden.
Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen.
Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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since 01.01.1990 , current actuality unknown
Die Verwendung von Saat- und Pflanzgut aus heimischen Herkünften ist eine Vorraussetzung zielorientierter Forstwirtschaft. Das Dezernat 41.3 unterstützt und berät Forstverwaltungen, Waldbesitzer und Baumschulen in allen diesbezüglichen Fragen: - Beratung in Saat- und Pflanzgutfragen - Auswahl von Saatgutbeständen und Dokumentation im Erntezulassungsregister - Mithilfe bei der Saatguternte und -vermarktung - Aufbau von Samenplantagen zur einfacheren Ernte hochwertigen Saatgutes Die wissenschaftlichen Grundlagen für diese Arbeiten werden aus - Herkunftsversuchen, - Nachkommenschaftsprüfungen, - Anbauversuchen und - Anzuchtversuchen gewonnen. Hieraus werden Anbauempfehlungen ausgesprochen. Desweiteren werden Qualitätskriterien für Pflanzen erarbeitet. Die Saatguternte wird durch speziell ausgebildete Zapfenpflücker sichergestellt. Die Zapfenpflücker erklimmen bis zu 50 m hohe Bäume und sammeln in Handarbeit in den Kronen die Früchte ein. Eicheln werden vom Boden aufgelesen, Bucheckern werden in speziell ausgelegten Netzen gesammelt. Die Basisdaten zum Saat- und Pflanzgut werden in diversen Registern und Tabellen stetig fortgeführt (z.B. Erntezulassungsregister, Samenplantagenverzeichnis).
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since 01.01.1990 , current actuality unknown
Naturnahe Waldbewirtschaftung orientiert sich an den Entwicklungsmodellen des Naturwaldes mit hohem Selbststeuerungspotential. Diese Modelle müssen mit Hilfe von Beobachtungen und Versuchen aufgestellt und untermauert werden, um sie dann im praktischen Waldbau nutzen zu können. Ohne Eingreifen des Menschen wäre NRW wahrscheinlich auf über 90 % der Fläche mit fast reinem Buchenwald bestanden. Heute sind nur ca. 27 % bewaldet und davon nur ca. 16,5 % mit Buche. Das Laub-/Nadelholzverhältnis beträgt für den gesamtwald 52,7% (Laubbäume) / 47,3 % (Nadelbäume). Ein Ziel im ökologischen Waldbau ist damit die Waldvermehrung durch Erstaufforstung mit Laubwald und der Waldumbau. Angemessene Beimischungen von nutzbringenden Nadelhölzern sind hierbei auch im Sinne der Biodiversität gefragt. Die Auswertungen von Beobachtungen und Versuchen steuern stetig neue Entwicklungen von Leitbildern zu naturnahen Waldbauverfahren bei. Daraus ergeben sich Planungen und Konzepte zu neuen Versuchen im ökologischen Waldbau. Letztendlich steht die Weitergabe der gewonnenen Erkenntnisse an die Forstbehörden und die Beratung bei der Umsetzung von Maßnahmen im Vordergrund.
Mit dem Digitalen Dienst Fluglärmzonen wird ein digitales Modell der Lärmschutzzonen für den zivilen Flughafen Köln/Bonn, sowie die militärischen Flugplätze Nörvenich und Geilenkirchen angeboten. Gesetzliche Grundlage ist das Fluglärmgesetz i.d.F. vom 31.10.2007 (FluLärmG), auf deren Grundlage das Land mit Datum vom 07.12.2013, 27.06.2013 und 15.10.2013 die Verordnungen über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV), die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV) und die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV) erlassen hat. Grundlage des Modells für die Darstellung der Lärmschutzzonen sind die entsprechenden Kurvenpunkte der jeweiligen Verordnungen - Koordinatensystem: UTM-Abbildung in Zone 32, Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89 - welche vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 festgelegt wurden. Dargestellt werden sowohl die Tagschutzzonen als auch die Nachtschutzzone in einer Abstufung von jeweils 5 dB(A) äquivalentem Dauerschallpegel, sowie dem Maximalpegel in der Nachtschutzzone von 6 mal 57 dB(A), was eine parzellenscharfe Darstellung der entsprechenden Lärmbelastung ermöglicht.
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Jede über die reine Einsichtnahme hinausgehende Nutzung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
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since 01.01.2016 , currently up to date
Festpunkte der Lage und der Höhe sind nachgewiesen im Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFIS). Inhalt: Lage: ETRS89 Referenzsystem, GRS80 Ellipsoid, UTM Koordinatensystem Höhe: DHHN2016 Der Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland wird realisiert durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld. Dieses besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten (GGP), Höhenfestpunkten (HFP), Schwerefestpunkte (SFP) sowie Referenzstationspunkte (RSP). Die Realisierung und Sicherung des geodätischen Raumbezugs erfolgt sowohl durch dauerhaft vermarkte Festpunkte an der Erdoberfläche als auch durch die aktiven Referenzstationen des amtlichen Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS®. Neben der Bereitstellung und Unterhaltung des bundesweit einheitlichen Festpunktfeldes wird der Raumbezug in Bremen bedarfsorientiert durch weitere Amtliche Festpunkte verdichtet. Dabei handelt es sich um: • Lagefestpunkte 1.- 4. Ordnung • Höhenfestpunkte 2.- 3. Ordnung • Schwerefestpunkte 2.- 4. Ordnung • Aufnahmepunkte Die Pflege des Lagefestpunktfeldes ist in Bremen seit 2009 eingestellt. Das Lagebezugssystem der Landesvermessung wird über den SAPOS-Dienst bereitgestellt. Eine Gewähr für die Verwendbarkeit oder örtliche Existenz von Lagefestpunkten ist dadurch nicht mehr gegeben. Das Schwerefestpunktfeld auf dem Gebiet des Landes Bremen ist historisch.
Die Geobasisinformationen des AFIS sind gebührenpflichtig und urheberrechtlich geschützt. Unbefugte Verbreitung und Vervielfältigung verstoßen gegen das Urheberrecht.
„Im Gebiet der Leybucht gingen durch die Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“ rd. 740 ha marin beeinflusster Lebensräume – Wattflächen, Vorland und Sommerpolderflächen – verloren bzw. wurden neuen, anderen Funktionen zugeführt. Als Kompensation für den Flächen- bzw. Funktionsverlust wurde u. a. die Öffnung des Sommerdeiches in der Hauner Hooge planfestgestellt. Die Öffnung erfolgte im Oktober 1994 mit dme Ziel, die Wertigkeit der Flächen für den Naturschutz durch die Gewährleistung des natürlichen Salzwassereinflusses in allen Bereichen der ehemaligen Polderfläche zu erhöhen. Es sollen sich nutzungsfreie, störungsarme und naturnahe Salzwiesen und Prielstrukturen entwickeln. Bezogen auf Leyhörn steht hier die natürliche Dynamik noch stärker als bei anderen Biotopen in der Landschaftsentwicklung im Vordergrund. Im Jahr 1998 wurde von der Forschungsstelle Küste des NLÖ eine Vegetationskartierung der Kompensationsflächen der Hauener Hooge im Maßstab 1:2.500 durchgeführt. Sie wird hier dargestellt und mit der Kartierung von 1995 verglichen (siehe ARENS 1997). Weiter sind hier die Ergebnisse aus dem jährlich von 1995 bis 1999 erfassten vegetationskundlichen Dauerflächen dargestellt.
„Im Jahre 1966 wurde auf dem Blexer Groden bei Nordenham der Bau eines Titandioxid-Werkes begonnen. Die Gesellschaft erhielt die wasserbehördliche Erlaubnis, täglich 38.200 m³ Abwasser bei Blexen in die Weser einzuleiten. Die Produktion wurde im Frühjahr 1969 aufgenommen. Über den Einfluss von Abwässern dieser Art und vor allem dieser Größenordung auf die Lebensgemeinschaften von Küstengewässern lagen in Deutschland noch keine Erfahrungen vor. […] Eine zweite Quelle chemischer Abwässer ist das Guanowerk bei Nordenham, das ab Mai 1968 täglich 450 t Gips, mit 36000 m³ Kühlwasser zu einer Emulsion verdünnt, ausstößt. Es wird davon angenommen, dass der Gips vollständig in Lösung geht […]. Um eine Grundlage zu schaffen, die eine Beurteilung späterer Veränderungen ermöglicht, wurde noch vor Produktionsbeginn des Titanwerkes eine chemisch-biologische Bestandsaufnahme in der Wesermündung vorgenommen. Das Niedersächsische Wasseruntersuchungsamt (NWU), Hildesheim, übernahm den chemischen, die Forschungsstelle Norderney den biologischen Teil der Beweissicherung. […] die Feldarbeiten der Untersuchungen dauerten 1 Jahr, von Ende 1967 bis Ende 1968. […]“
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01.01.2001 until 31.12.2016
Das Eintrittsdatum bestimmter Phasen in der Pflanzenentwicklung (Phänologie) verschiebt sich über die Jahre unter anderem in Abhängigkeit von Temperaturveränderungen. Aus langjährigen Beobachtungen kann damit der Einfluss veränderter klimatischer Bedingungen auf die Entwicklung von Pflanzen und Ökosystemen ermittelt werden. Anders als direkte Temperaturmessungen spiegelt die Phänologie also eine Reaktion der Natur auf ihre Umwelt wider. Daher ist sie ein wichtiger und besonders sensitiver Bioindikator für den Klimawandel. Als Indikator wird der Blattaustrieb sowie die Länge der Vegetationsphase der Buche und der Eiche verwendet. Als Vegetationsphase ist dabei die Zeitspanne zwischen dem Blattaustrieb und der Blattverfärbung definiert. Sie wird wie folgt berechnet: Kalendertag Blattverfärbung minus Kalendertag Blattaustrieb. Dargestellt werden Blattaustrieb als Tag im Jahr und die Vegetationsphase als Anzahl Tage pro Jahr. Die Daten werden auf sechs (Buche) bzw. acht (Eiche) Flächen des intensiven forstlichen Umweltmonitorings in Nordrhein-Westfalen (ForUm NRW) jährlich seit 2001 visuell im Gelände erhoben. Pro Untersuchungsbestand werden Daten an 20 bis 50 Waldbäumen erhoben. Die Buche wird am Niederrhein, im Ruhrgebiet, im Eggegebirge, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Eiche wird am Niederrhein, im Münsterland, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Daten der Flächen werden gemittelt.
Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).