Dieser Datensatz enthält den Landschaftsplan im Stadtgebiet Düsseldorf. Er befasst sich mit geschützten Landschaftsbestandteilen, Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Naturdenkmälern, sowie dem Geltungsbereich des Landschaftsplans. Geschützte Landschaftsbestandteile sind gliedernde oder belebende Elemente der Kulturlandschaft. Der Baum- und Gehölzbestand eines Landschaftsausschnitts kann als Geschützter Landschaftsbestandteil gesichert werden. Landschaftsschutzgebiete sind Gebiete, die auf das allgemeine Erscheinungsbild der Landschaft abzielen. Der Charakter einer Kulturlandschaft mit den gliedernden und belebenden Elementen soll geschützt werden. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Naturschutzgebiete sind Flächen die für Erhaltung wichtiger Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen sehr bedeutsam sind. Es sind auch wissenschaftlich, landeskundlich, natur- oder erdgeschichtlich interessante Gebiete. Vorrangiges Ziel ist es Lebensräume schützen und so die Biologische Vielfalt (Biodiversität) zu erhalten. Naturdenkmale sind besonders seltene Exemplare, Zeugnisse der Geschichte oder Bäume die besonders prägend für ihre Umgebung sind. Sie gelten auch als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist." Außer Bäumen können zum Beispiel auch geologische Formationen, Steine oder Erdschichten als Naturdenkmal ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans ist auf den Außenbereich im baurechtlichen Sinne beschränkt, damit er nicht mit anderen flächenhaften Satzungen (Bebauungsplänen) zu kollidiert. Der Geltungsbereich des Landschaftsplans umfasst etwa 101 Quadratkilometer (zum Vergleich: Stadtgebiet gesamt 217 Quadratkilometer).
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
„Das Ziel dieses Vorhabens ist es, eine Prüfung vorzunehmen, ob das für die Ostsee entwickelte Bewertungsverfahren des Makrozoobenthos der Küstengewässer gemäß WRRL auch auf die Küstengewässer der Nordsee anwendbar ist. Ist dies der Fall, soll der MarBIT auf die Verhältnisse in der Nordsee entsprechend angepasst werden. Das Ostsee-System MarBIT beruht auf der Bewertung vier verschiedener Kriterien, die als Zeiger für den ökologischen Zustand gelten: Artenvielfalt, Abundanz, Anteil sensitiver Taxa und Anteil toleranter Taxa. Für nähere Angaben des MarBIT-Systems wird auf den Bericht von MEYER ET AL. (2006) verwiesen. Die Bewertung des Zoobenthos soll auf Ebene 3 des hierarchischen Bewertungssystems nach ESCARAVAGE & YSEBART (2004) genutzt werden, um den Gesundheitszustand der Lebensgemeinschaft des Makrozoobenthos innerhalb eines definierten Ökotopes zu bewerten. Im Rahmen dieses Auftrages wurde die Eignungsprüfung in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) auf das Ökotop „Sublitoral, 0–5m“ im Küstengewässertyp N2 (euhalinesWattenmeer) beschränkt. Dieses Gebiet umfaßt die Jade und die Watten des östlichen Teiles der ostfriesischen Inseln. Dazu wurden dem Auftragnehmer (AN) Datensätze von Bebrobungen, daraus generierte Artenlisten und Autökologieangaben übermittelt. Diese wurden analysiert, in die MarBITDatenbank integriert und dort weiterbearbeitet.“
Im Hinblick auf geplante Deichbaumaßnahmen im Jadebusen werden von der Forschungsstelle Küste einschließlich Vorarbeiten seit 1989 ökologische Untersuchungen durchgeführt, die Entscheidungshilfen bei der Auswahl möglicherweise neu einzurichtender Kleientnahmestellen geben sollen. Die Untersuchungen gliedern sich in einen salzwiesenentwicklungsorientierten Arbeitsbereich, in dem die Wiederbesiedlung und die ökosystemare Einbindung ehemaliger Pütten untersucht und ökologisch bewertet werden, und einen baumaßnahmenorientierten Bereich, in dem verschiedene Deichvorlandgebiete aus Sicht von Ökologie und Naturschutz auf ihre Eignung als mögliche Püttflächen untersucht werden. Zur Bearbeitung dieser Fragenkomplexe wurden im Jadebusenbereich 15 repräsentative Untersuchungsflächen zur Püttenentwicklung ausgewählt (8 Pütten unterschiedlichen Alters und 7 nicht ausgepüttete Vergleichsflächen) sowie 7 so genannte „Suchräume“ (davon 3 im westlichen Jadebusen), die für Kleientnahmen im jeweiligen Bereich als ehesten geeignet erscheinen. Auf den Untersuchungsflächen zur Püttenentwickling und in den Suchräumen wurden morphologische Untersuchungen sowie Bestandserhebungen zur Vegetation, epi- und endogäischen Wirbellosenfauna sowie zu Brut- und Rastvögeln durchgeführt. Aufgrund der großen Zahl von Wirbellosenarten im Gebiet mussten sich die Untersuchungen auf wenige Taxa mit hohem Indikatorwert beschränken (zunächst Laufkäfer, Spinnen, Makrobenthos, Oligochaeten).
Der ATOM Feed Downloadservice für die Zugangswege zu Wuppertaler Bahntrassenradwegen stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die (Stand 12/2020) 46 Zugangswege umfasst, die von einigen der Zugangspunkte zu den Bahntrassenradwegen (Nordbahntrasse, Sambatrasse, Schwarzbachtrasse) auf Wuppertaler Stadtgebiet führen. Die Zugangspunkte kennzeichnen dabei die Orte, wo das öffentliche Straßenverkehrsnetz verlassen werden muss, um auf die Bahntrassenradwege zu gelangen. Sie sind in dem Open-Data-Datensatz "Zugangspunkte zu Bahntrassenradwegen in Wuppertal" enthalten. Teilweise liegen die Zugangspunkte bereits direkt an den Bahntrassenradwegen, teilweise gibt es noch linienhafte Verbindungswege, die in dem hier herunterladbaren Datensatz enthalten sind. Mit Stand 12/2020 enthält der Datensatz ausschließlich Zuwege zur Nordbahn- und Schwarzbachtrasse. Beide Datensätze (Zugangspunkte, Zugangswege) sind als Ergänzung des Datensatzes "Radrouten Wuppertal" zu verstehen, in dem die vollständigen Wuppertaler Radwanderwege, repräsentiert durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege, nachgewiesen sind. Der Datensatz wurde erstmalig im Frühjahr 2015 durch Digitalisierung auf Basis der Digitalen Grundkarte DGK fertiggestellt und wird seitdem bei Änderungen der Zugangspunkte zeitnah fortgeführt. Seit Anfang 2016 wird hierbei die Amtliche Basiskarte ABK als Digitalisiergrundlage verwendet. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien, auf die der Downloadservice zugreift, werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Die eutrophierten Gebiete wurden nach den Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA 2022) auf Grundlage der Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiete abgeleitet. Grundlage für die Ausweisung sind die Monitoringergebnisse für Phosphat und ausgewählte biologische Qualitätskomponenten, die im Zeitraum 2012-2019 zur Umsetzung der EG-WRRL erhoben wurden. Für Oberflächenwasserkörper, die sowohl für Phosphat als auch eine der biologischen Komponenten in einem „nicht guten“ Zustand sind, wird außerdem der Anteil der landwirtschaftlichen Phosphoreinträge (>20% des Gesamteintrags) und deren Gesamtmenge (>20 kg/km2/a im Mittelgebirge, >5 kg/km2/a im Tiefland) betrachtet. Die Höhe der landwirtschaftlichen gegenüber den gesamten Phosphoreinträgen wurde aus der Phosphormodellierung des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 abgeleitet (https://www.flussgebiete.nrw.de/regional-hoch-aufgeloeste-quantifizierung-der-diffusen-stickstoff-und-phosphoreintraege-ins). Nur wenn alle angegebenen Kriterien erfüllt sind, wird ein Oberflächenwasserkörper-Teileinzugsgebiet als eutrophiertes Gebiet ausgewiesen. Für die ausgewiesenen Gebiete sieht die Düngeverordnung (DüV) zusätzliche Anforderungen für die Landwirtschaft vor. Die Ermittlung der betroffenen Feldblöcke erfolgte auf Basis der von der LWK NRW bereitgestellten Feldblöcke (Stand: 09/2024) durch das LANUK NRW nach den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) vom 10.08.2022. Enthalten sind alle Feldblöcke (Stand 09/2024), die mit einem Flächenanteil von mindestens 20 Prozent innerhalb der nach §§ 8-13 AVV GeA ausgewiesenen eutrophierten Gebiete liegen.
Der Datensatz umfasst die (Stand 12/2020) 73 Plätze, von denen aus der Zugang zu den Bahntrassenradwegen (Nordbahntrasse, Sambatrasse, Schwarzbachtrasse) auf Wuppertaler Stadtgebiet möglich ist. Diese eigentlich flächenhaften Plätze werden dabei durch ihre geometrischen Mittelpunkte repräsentiert ("Zugangspunkte"). Die Zugangspunkte kennzeichnen die Orte, wo das öffentliche Straßenverkehrsnetz verlassen werden muss, um auf die Bahntrassenradwege zu gelangen. Teilweise liegen die Zugangspunkte bereits direkt an den Bahntrassenradwegen, teilweise gibt es noch linienhafte Verbindungswege, die in dem Open-Data-Datensatz "Zugangswege zu Bahntrassenradwegen in Wuppertal" enthalten sind. Beide Datensätze sind als Ergänzung des Datensatzes "Radrouten Wuppertal" zu verstehen, in dem die vollständigen Wuppertaler Radwanderwege, repräsentiert durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege, nachgewiesen sind. Der Datensatz wurde erstmalig im Frühjahr 2015 durch Digitalisierung auf Basis der Digitalen Grundkarte DGK fertiggestellt und wird seitdem bei Änderungen der Zugangspunkte zeitnah fortgeführt. Seit Anfang 2016 wird hierbei die Amtliche Basiskarte ABK als Digitalisiergrundlage verwendet. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Prüfkulisse III ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Prüfkulisse (III) zur Überprüfung der ausgewiesenen Standorte kohlenstoffreicher Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die hier identifizierten Bereiche der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) sind gem. LBEG als kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) ausgewiesen. Die hier dargestellten Flächen der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) deuten aufgrund ihres Biotoptyps jedoch entweder eher auf mineralische Standorte oder aufanthropogen stark überprägte Biotope hin. Wie bei Prüfkulisse II sollte auch hier geprüft werden, ob die Böden nicht bereits zu degradiert sind, als dass eine Wiedervernässung mit Treibhausgasminderungspotenzial noch realistisch wäre. Neben möglichen anthropogenen Beeinträchtigungen des Moorkörpers können die Abweichungen zwischen Boden- und Biotopdaten in Prüfkulisse III auch auf Unsicherheiten in der Datengrundlage wie auf Ungenauigkeiten in der Bodenkarte oder ggf. auch fehlerhafte Biotoptypenkartierungen zurückgehen. Da hier eine mögliche Diskrepanz zwischen Boden- und Biotoptypendaten vorliegt, sollten diese Flächen auf ihre Standorteigenschaften hin überprüft werden.Die Kulisse basiert auf den Ergebnissender Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen(Landesweite Biotopkartierung, 2. Durchgang,von 1984 bis 2004). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt die Geo-Objekte mindestens im Umfang des bundesweit einheitlichen Grunddatenbestands in einem Format bereit, das auf Grundlage der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) entsprechend der GeoInfoDok 7 (http://www.adv-online.de) definiert ist. Dabei wird die Kodierung nutzergerecht angepasst durch Verwendung von Geometrien gemäß OGC-Simple-Feature-Standard (http://www.opengeospatial.org/standards/sfa), Maßeinheiten auf Basis von UCUM (http://unitsofmeasure.org/), OGC-URNs für EPSG-Koordinatenreferenzsysteme (urn:ogc:def:crs:EPSG::{code}), HTTP-URIs bei der Referenzierung von Objekten (http://www.w3.org/Protocols/Specs.html) und zusätzlich inversen Relationen. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in praxisgängigen GIS-Clients, die die angepassten Geo-Objekte verwerten können sowie über Funktionalitäten zur Verarbeitung der komplexen NAS-Strukturen verfügen. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Das Liegenschaftskataster wird in elektronischer Form im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Der vorliegende Web Feature Service ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffs-Downloaddienst). Der Dienst stellt die Geo-Objekte mindestens im Umfang des bundesweit einheitlichen Grunddatenbestands in einem Format bereit, das auf Grundlage der Normbasierten Austauschschnittstelle (NAS) entsprechend der GeoInfoDok 7 (http://www.adv-online.de) definiert ist. Dabei wird die Kodierung nutzergerecht angepasst durch Verwendung von Geometrien gemäß OGC-Simple-Feature-Standard (http://www.opengeospatial.org/standards/sfa), Maßeinheiten auf Basis von UCUM (http://unitsofmeasure.org/), OGC-URNs für EPSG-Koordinatenreferenzsysteme (urn:ogc:def:crs:EPSG::{code}), HTTP-URIs bei der Referenzierung von Objekten (http://www.w3.org/Protocols/Specs.html) und zusätzlich inversen Relationen. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in praxisgängigen GIS-Clients, die die angepassten Geo-Objekte verwerten können sowie über Funktionalitäten zur Verarbeitung der komplexen NAS-Strukturen verfügen. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Dienst.
Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt. Pflücken ausdrücklich erlaubt!