Die Verwaltungsgrenzen werden aus ALKIS abgeleitet. Durch das Aktualitätsdatum wird die letztmalige physische Bearbeitung/Veränderung an den zugrundeliegenden Daten ausgewiesen. Grundsätzlich handelt es sich aber um einen tagesaktuellen Datensatz.
Der Datenbestand enthält aus quickTrueDOP abgeleitete Daten für das INSPIRE-Thema Orthofotografie gemäß INSPIRE-Datenspezifikation. Bei quickTrueDOP (qTrueDOP) handelt es sich um eine TrueDOP-Aufbereitung mit dem Fokus auf eine schnelle (quick) Verfügbarkeit der Daten. Die geometrische Genauigkeit, Radiometrie und inhaltliche Exaktheit entspricht nicht den Anforderungen des Produkt- und Qualitätsstandards (PQS) der AdV. Die Erstellung erfolgt im Zeitfenster der Monate März/April - „Frühjahr“ - und Mai/Juni - „Sommer“ im jährlichen Wechsel.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Die Verwaltungsgrenzen sind aus dem ALKIS abgeleitet. Sie beinhalten die Grenzen des Landes, der Landkreise, Samtgemeinden und Gemeinden. Diese Grenzen und zusätzlich die Flur- und Gemarkungsgrenzen werden zusätzlich auch aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) abgeleitet.