Die Fachgruppe "Bebauungsplanung" stellt in Ausübung der Planungshoheit der Stadt Hagen die Bebauungspläne auf. Ausgehend von der Darstellung des Flächennutzungsplanes enthält der Bebauungsplan die rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung in einem genau begrenzten Teilgebiet der Stadt.
Die nicht eingemessenen Gebäude (ehemals ALK-Folie 86) im Kreis Mettmann, abgeleitet aus der Amtlichen Liegenschaftskarte, aufbereitet für die Präsentation im Geoportal. Die Daten werden wöchentlich aktualisiert.
Räumlich eng begrenzte Aufschlüsse wie Steinbrüche oder Felswände, auch größere Landschaftsteile sofern sie die erdgeschichtliche Entwicklung verdeutlichen.