Im Rahmen des Projektes "Bodenfauna der Watten und Strände um Borkum - Emsmündung" wurde 1980 bis 1981 eine Bestandsaufnahme der Wattenfauna (Makrozoobenthos) von Borkum durchgeführt.Hierbei wurde an 97 Stationen die Abundanz u. Biomasse von MZB erfasst. (93 Stationen in Datenbank DBKüstenbiologie) Anlass: ungewöhnliche Massenanspülungen von Cerastoderma edule an der Insel Borkum. Überprüfung ob andere Lebensgemeinschaften betroffen. Alle Daten sind in der Datenbank gespeichert, veröffentlicht im Jahresbericht 1981 Band XXXIII der Forschungsstelle Küste In the framework of the project "Macrozoobenthos of the tidal flats and beaches at Borkum island - Ems estuary" a survey of the macrozoobenthos has been carried out in the Borkum region from 1980 to 1981. Investigation of macrozoobenthos abundance and biomass at 97 stations (93 stations in the database DBKüstenbiologie). Cause: unusual mass mortality of Cerastoderma edule: 3000t washed ashore on the island borkum. Checking if other communities were affected. All data are stored in the database, published in annual report 1981 Band XXXIII of the Forschungsstelle Küste
„An 5 der 9 Stationen wurden 2006 niedrige Werte des Intersex-Index und der Intersex-Inzidenz festgestellt: Borkum Port Henry, Norderney Seglerhafen, Wilhelmshaven Nassauhafen, Jadebusen Eckwarderhörne und Wurster Küste – Meyers Leegde. Entsprechend des Klassifikationssystems der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind diese Standorte in die Klasse 2 (Population in guten Zustand) bzw. in Klasse 1 (Population in sehr gutem Zustand; Wilhelmshaven Nassauhafen) einzustufen. An 4 Stationen wurden höhere Intersex-Indices zwischen 0,33 und 0.38 und auch höhere Intersex-Innzidenzen über 25% gemessen: Norddeich Osthafen, Norderney Lütetsburger Plate, Dornumer-Accumersiel Hafen, Spiekeroog Janssand. Die Populationen an diesen Stationen sind in mäßigen Zustand. Wie bereits im Jahr 2005 auch 2006 wurden mehrere Phänomene beobachtet, die auf eine Einwirkung von endokrin wirksamen, verweiblichenden Substanzen schließen: fokal verdickte oder untypisch geformte Eiweiß- und Kapseldrüsen bei weiblichen Tieren, Samenleiter mit reduzierter Windungshäufigkeit sowie Reduzierung der Anzahl und Ausprägung der Penisdrüsen bei den männlichen Tieren.“
Außenabgrenzungen der Wasserschutzgebiete (WSG).Ein Trinkwasserschutzgebiet (WSG) ist ein gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Trinkwasserentnahmestellen der öffentlichen Wasserversorgung, um das Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen.Das Trinkwasserschutzgebiet ist in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt: Schutzzone I – Fassungsbereich, Schutzzone II – Engere Schutzzone, Schutzzone III – Weitere Schutzzone (teilweise unterteilt in III A und III B). Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte WSG“ als auch „WSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen sowie „vorgesehene WSG“ mit vorläufigen Anordnungen nach § 52 Abs. 2 WHG dargestellt. Für weitergehende Informationen siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserwirtschaft/grundwasser/wasserversorgung/wasserschutzgebiete/wasserschutzgebiete-44035.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
„Im Sommer 1963 wurde das ostfriesische Watt von Neuharlingersiel bis Harlesiel biologisch-sedimentologisch untersucht, um ein Bild des Wattes entwerfen und Folgerungen für den Küstenschutz daraus ziehen zu können. Es wurden 347 Untersuchungsstationen mit dem Sextanten eingemessen, 192 Sedimentproben kornanalytisch, außerdem auf Wasser- und Kalkgehalt untersucht. An fünf Stationen wurden 385 Wasserproben bei Flut und Ebbe entnommen und der Sinkstoff- und Salzgehalt ermittelt. 14 faunistische Proben wurden qualitativ erfasst. Insgesamt wurden 230 Kilometer zu Fuß auf dem Watt zurückgelegt und 1360 qualitative Ermittlungen durchgeführt. Alle Untersuchungsergebnisse zeigen, dass hier ein günstiges Gebiet für aktiven Küstenschutz vorliegt und dass die Störungszone in der Mitte mit sandigem Watt und 80 cm hoher Abbruchkante in die Landgewinnungsmaßnahmen einbezogen werden kann. Alle Faktoren versprechen Erfolg durch aktiven Küstenschatz, so dass stabile Deckwerke o.ä. nicht errichtet zu werden brauchen. Die Sinkstoffmenge im Wattwasser reicht für die Sedimentierung in den Landgewinnungsfeldern aus.“
„Am 22. Dezember 2000 ist die EG – Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie legt in Artikel 5, Absatz 1 fest, dass die Mitgliedsstaaten bis spätestens 4 Jahre nach in Kraft treten dafür sorgen, dass für die Flussgebietseinheit eine Analyse ihrer Merkmale und eine Überprüfung der Auswirkung menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers abgeschlossen wird. Ebenfalls muss eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung durchgeführt sein. Die Bestandsaufnahme muss gemäß Artikel 15 der EG - WRRL spätestens bis zum 22. März 2005 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die deutsch-niederländische Arbeitsgruppe Gewässergüte (Unterausschuss „G Ems-Dollart“ der Grenzgewässerkommission) legt in diesem Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht die Umsetzung dieser Verpflichtung für das Ems-DollartÄstuargebiet vor. Dabei ist nur das Oberflächengewässer berücksichtigt, da das Grundwasser im Ems-Dollartbereich für die Ökologie als nicht relevant eingeschätzt wird. Während der Erstellung des Berichtes ist deutlich geworden, dass für eine umfassende Beurteilung des Bearbeitungsgebietes zurzeit noch viele Kenntnislücken bestehen. Dieser Bericht stellt dennoch eine eindeutige Beschreibung der Problematik der Oberflächengewässer im Ems-Dollart-Ästuar dar. […]“
„Die Küstengewässer der Weser einschließlich der Jade sind im Gegensatz zum Übergangsgewässer Weser (vorläufig) nicht als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesen worden, da bei genereller Betrachtung die anthropogenen Veränderungen der Morphologie hinsichtlich der Beeinträchtigung des guten ökologischen Zustandes nicht signifikant sind. Bis 2009 sind die vorläufigen Ausweisungen zu überprüfen. Im Bereich der Innenjade und eingeschränkt auch des Jadebusens (WRRL Küstengewässer Typ N2 euhalines Wattenmeer) sind in der Vergangenheit jedoch größere anthropogene Maßnahmen erfolgt, so dass sich örtlich deutliche Veränderungen der Morphologie ergeben haben. Diese Veränderungen und ihre möglichen Auswirkungen auf die biologischen aquatischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Makrophyten (Seegras) sollen in ihren Wechselwirkungen analysiert und vor dem Hintergrund des o.g. Zusammenhangs diskutiert werden, um die fachliche Basis für die noch ausstehende Überprüfung der vorläufigen Ausweisung unter Berücksichtigung des CIS-Guide zu verbreitern. Im Rahmen der Studie werden sowohl der ausgewiesene Wasserkörper insgesamt als auch verschiedene Teilräume betrachtet.“