Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Finanzen und Bauen bei der Gemeinde Langenberg erteilt werden.
Der Dienst beinhaltet rechtskräftige und/oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Dieser Dienst umfasst eine Übersicht aller Bebauungspläne, Flächennutzungspläne und sonstigen Satzungen, zuzüglich verschiedener Anlagen, die sich im Gebiet der Gemeinde Titz befinden.
Die Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern des Fachgebietes 4.3 Bauleitplanung und Bauen erteilt werden.