Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) -- Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) erfasst die geschützten Biotope in der Biotopkartierung und grenzt sie im Einvernehmen mit der Unteren Landschaftsbehörde in Karten eindeutig ab. -- Nach § 30 Abs. 2 BNatSchG sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen Beeinträchtigung der Biotope führen können, verboten. -- Im Einzelfall kann die Untere Landschaftsbehörde gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG eine Ausnahme zulassen, wenn die Beeinträchtigungen der Biotope ausgeglichen werden können.
Ein Baumkataster ist ein Verzeichnis, in dem Bäume verwaltet werden. Alle erfassten Bäume müssen eindeutig identifiziert werden. Baumart botanisch, Baumart deutsch. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Standorte von jungen Bäumen, die besonders häufig bewässert werden müssen. Baumart, Pflanzjahr Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Waldinfo.NRW ist ein kartenbasiertes Informationssystem mit dem Schwerpunkt auf Themen zum Wald in Nordrhein-Westfalen. Dies beinhaltet in erster Linie digitale Karten zu verschiedenen Aspekten der Wälder, der Waldbewirtschaftung und der Nutzung der Wälder durch die Öffentlichkeit. Die Themenbereiche der verschiedenen Karten reichen von Waldbedeckung und Waldökologie über Waldbewirtschaftung und Waldnaturschutz bis zu Freizeitnutzung, Gefahrenabwehr und Forstverwaltung. Dabe verwendet Waldinfo.NRW die bereits aufbereiteten Informationen aus den verschiedenen Fachinformationssytemen und bündelt die Themen zum Wald in dieser Anwendung. Das Portal verweist auch auf besonders wichtige Fachpublikationen der Landesforstverwaltung und weiterführende Internetseiten der Landesverwaltung.