Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Laich- und Aufwuchsgewässer sowie die überregionalen Wanderrouten der Flussgebiete Elbe, Ems, Vechte und Weser, die als landesweit bedeutsame Gewässer unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0
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Im Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die bodenkundlichen Daten (Hoch- und Niedermoor, Moorgley, Organomarsch, Sanddeckkultur) aus der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften enthalten (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms) mit einer Flächengröße > 25 ha. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die naturschutzfachlich bedeutsame Kernbereiche mit besonderer Relevanz für die Neuaufstellung des Nds. Waldprogramms aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Laich- und Aufwuchsgewässer sowie die überregionalen Wanderrouten der Flussgebiete Elbe, Ems, Vechte und Weser, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. Die Verbundachsen gehören zu den landesweit bedeutsamen Biotopverbundkorridoren (gemäß § 21 Abs. 4 und 5 BNatSchG). Karte 5a stellt die Schutzgebiete nach nationalem Recht (Nationalparke, Biosphärenreservate, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete) sowie die naturschutzfachlich bedeutsamen Truppenübungsplätze kartografisch dar (wobei der Datensatz zu den Truppenübungsplätzen nicht veröffentlich wird). Außerdem werden Gebiete dargestellt, die bislang keinen rechtlichen Schutz haben, aus landesweiter Sicht aber schutzwürdige Bereiche für die Schutzgüter Biologische Vielfalt, Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschafsbild und Erholung sind. Dazu zählen auch die Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH- und EU-Vogelschutzgebiete), soweit sie bisher noch nicht hoheitlich gesichert wurden. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5c des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die Korridore des länderübergreifenden Biotopverbundes, die sich aus den Achsen des länderübergreifenden Biotopverbundes in Deutschland (BfN) und ausgewählten Haupt- und Nebenachsen des Nds. Wildkatzenwegeplans (BUND) zusammensetzen. In diesen Gebieten bestehen besondere Anforderungen an Nutzungen. Karte 5c stellt im Wesentlichen die Bereiche dar, in denen einerseits die Nutzungen naturschutzrechtlich geregelt sind (Schutzgebiete mit geregelten Nutzungen gemäß § 22BNatSchG) und andererseits zwar eine Schutzwürdigkeit vorliegt, eine solche rechtliche Regelung jedoch nicht vorliegt, so dass an die verschiedenen Nutzergruppen appelliert wird, die Naturschutzziele in eigener Verantwortung zu beachten und zu unterstützen (besondere Anforderungen an Nutzungen gemäß § 2, §5, §13 und §44 BNatSchG). Wichtige Verbundkorridore, die z.B. bei infrastrukturellen Vorhaben zu beachten sind, werden in Ergänzung der Schutzgebietskulisse und der schutzwürdigen Bereiche mit dargestellt. Quellennachweis: © Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2021, © BUND Niedersachsen e. V., © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält Gebiete mit besonderer Bedeutung für Großvögel (landesweit bedeutsame Bereiche für Weißstorch, Wiesenweihe und Kornweihe), die unter der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ dargestellt werden und bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Die für diese Großvogelarten relevanten Gebiete sind so großräumig und so stark nutzungsgeprägt, dass sie im Grundsatz eher als potenzielle Landschaftsschutzgebiete denn als potenzielle Naturschutzgebiete angesehen werden. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 5b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die erste Abgrenzung zur näheren Bestimmung der Kulisse für das Programm „Niedersächsische Küsten- und Meereslandschaften“ aus den bestehenden bzw. geplanten Aktionsprogrammen. Karte 5b behandelt das Thema der übergeordneten Maßnahmenkonzepte und stellt in Form von räumlichen Kulissen die Landesteile dar, für die Aktionsprogramme bestehen („Niedersächsische Moorlandschaften“ und „Niedersächsische Gewässerlandschaften“) oder geschaffen werden sollen. Darüber hinaus wird die Schutzgebietskulisse mit Schutzgebieten im Sinne von § 22 BNatSchG i. V. m. § 14 NNatSchG und § 32 BNatSchG sowie weiteren schutzwürdigen Bereichen mit mindestens landesweiter Bedeutung für das Schutzgut Biologische Vielfalt bzw. für die Schutzgüter Boden und Wasser sowie Kulturlandschaften, Landschaftsbild und Erholung dargestellt. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Im Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms sind die Hoch- und Niedermoore, Moorgleye und Organomarschen aus der Kulisse des Programms Niedersächsische Moorlandschaften enthalten (nicht identisch mit der Gesamtkulisse des Programms). Es sind nur Flächen > 25 ha enthalten. Die Gebiete sind der Zielkategorie „Vorrangige Entwicklung und Wiederherstellung“ zugeordnet, da sie wichtige Funktionen im Naturhaushalt verloren haben und für die die Zielsetzung einer naturnäheren Entwicklung zur Wiederherstellung dieser Funktionen besteht. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Nutzungsbeschränkung: Geometrien sind auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:50.000 (DTK50) aussagekräftig. Quellennachweis: © 2021, daten@nlwkn.niedersachsen.de
Der Datensatz aus Karte 1 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms setzt sich aus den naturschutzrechtlich streng geschützten Gebieten (Ruhezone I des Nationalparks Wattenmeer, der Nationalpark Harz ohne Erholungsbereiche, Gebietsteil C des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue und Naturschutzgebieten) sowie Landschaftsschutzgebieten, Geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen zusammen, die zum Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" ausgewiesen wurden und zu den Schutzgebieten mit einer landesweiten und internationalen Bedeutung gehören. Karte 1 „Schutzgut Biologische Vielfalt“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen Bereiche dar. Zu den Flächen mit einer landesweiten Bedeutung für die Biologische Vielfalt gehören die nationalen und internationalen Schutzgebiete, landesweit bedeutsame Gebiete für den Biotopschutz, landesweit bedeutsame Gebiete für die Fauna und Flora sowie international, national und landesweit bedeutsame Gebiete für Brut- und Gastvögel. Nutzungsbeschränkung: Geometrien nur auf Grundlage der Digitalen Topografischen Karte 1:25.000 (DTK25) aussagekräftig. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de
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