Darstellung von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, für die die antragstellenden Betriebe je nach Stärke der Benachteiligung (EMZ) Ausgleichszulagen erhalten können. Gemeinden und Gemarkungen in benachteiligten Gebieten gemäß der VO (EU) 1305/2013, Artikel 31 und 32 und der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) i.d.F.v. 1.6.2015. Der aktuelle Datenbestand wird jährlich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Der Band Nr. 19 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet einen Überblick über die seinerzeit neuere wissenschaftliche Erforschung und wirtschaftliche Bedeutung der bundesdeutschen Karbon-Ablagerungen. Anlass zur Veröffentlichung des vorliegenden Bandes gab der 7. Internationale Kongress für Stratigraphie und Geologie des Karbons im Jahr 1971. So konnte den Kongressteilnehmern schnell und umfassend eine Informationsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. [1971. 242 S., 79 Abb., 15 Tab., 8 Taf.; ISBN 978-3-86029-819-0]
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nach § 2 der Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 28. Mai 2015 sind Grau-, Kanada- und Nilgänse vom 15. Oktober bis 31. Januar in den „Gänseschongebieten“ Unterer Niederrhein und Weseraue von der Jagd zu verschonen.
Ein Schlag stellt eine von einem Landwirt mit einer Kulturart beantragte Fläche innerhalb eines Feldblockes dar. Es können mehrere Schläge mit gleichen und/oder unterschiedlichen Nutzarten innerhalb eines Feldblockes liegen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten von 2019. Zukünftig wird der Datensatz jährlich um die Daten bis zum Vorjahr des aktuellen Wirtschaftsjahres erweitert.
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Ein Feldblock stellt eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Fläche dar, die von einem oder mehreren Betriebsinhabern mit einer oder mehreren Kulturarten bestellt, ganz oder teilweise stillgelegt oder ganz oder teilweise aus der Produktion genommen ist. Die Einteilung der Feldblöcke erfolgt getrennt nach den Hauptbodennutzungen Ackerland, Grünland, Dauerkulturen, 2. Säule und Sonstige. Seit 2005 stellen Feldblöcke in NRW den Flächenbezug im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) für die EU-Agrarförderung dar. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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Der Band Nr. 14 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ behandelt die fazielle, faunistische und stratigraphische Charakterisierung der miozänen Reinbek-Stufe in Nord- und Westdeutschland mit ihrer Mollusken- und Korallenfauna in zuvor nicht bekannter Vollständigkeit. [1964. 390 S., 31 Abb., 5 Tab., 54 Taf.; ISBN 978-3-86029-814-5]
Der Ausbau der Windenergie ist von entscheidender Bedeutung, um die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das am 28.12.2023 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) soll die Akzeptanz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden für diesen Ausbau steigern, indem es die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergieanlagen schafft. Die Online-Transparenzplattform (www.transparenzplattform.nrw.de) informiert über neue Vorhaben im Anwendungsbereich des BürgEnG und die jeweiligen Beteiligungsmodelle. Sie ist Teil des Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de), der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) bereitgestellt wird. In der Excel-Tabelle sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Daten zu den Vorhaben und den einzelnen Windenergieanlagen enthalten.
Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eines besonderen Schutzes bedürfen. Dies können nicht nur Bäume sondern auch besondere Findlinge oder geologische Aufschlüsse sein.