Schutzdünen sind Dünen, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen oder den Bestand der Insel sichern. Dünen erhalten die Eigenschaft von Schutzdünen durch Widmung. Die Deichbehörde spricht die Widmung durch Verordnung aus. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke. Für gewidmete Schutzdünen gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).
Die Hochwassergefahrenkarten zeigen die durch ein Fluss-Hochwasser überschwemmungsgefährdeten Bereiche bei unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten: Diese sind in drei Kategorien eingeteilt: hohe Wahrscheinlichkeit (HQ10-50), mittlere Wahrscheinlichkeit (HQ100) und niedrige Wahrscheinlichkeit (HQ500). Die hochwassergefährdete Bereiche werden unterschieden nach deichgeschützten Gebieten und Bereichen ohne technischen Hochwasserschutz. Die Karten basieren auf Berechnungen des 2. Zyklus und entsprechen den Vorgaben der EU-Hochwasserrahmenrichtlinie.
Bei der „Entwicklung und ökologische Wertigkeit von Kleientnahmen in Salzwiesen.“ der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung handelt es sich um insgesamt sechs Dienstberichte der Forschungsstelle Küste. Diese wären: Geomorphologie, Sedimenthaushalt und bodenkundliche Parameter (Dienstbericht Forschungsstelle Küste 13/2002); Flora und Vegetation (Dienstbericht Forschungsstelle Küste 14/2002); Wirbellosenfauna (Dienstbericht Forschungsstelle Küste (15/2002); Avifauna (Dienstbericht Forschungsstelle 16/2002); Verzeichnis der Kleientnahmen im Deichverband der niedersächsischen Festlandsküste (Dienstbericht Forschungsstelle Küste 17/2002); Synthese der Untersuchungsergebnisse (Dienstbericht der Forschungsstelle Küste 18/2002). Diese Berichte sind diesem Metadatensatz in NOKIS untergeordnet.
Gewidmete Sperrwerke in Niedersachsen als Eingangsdaten für die Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Sperrwerke sind Bauwerke mit Sperrvorrichtungen in Tidegewässern, die dem Schutz eines Gebietes vor erhöhten Tiden, vor allem vor Sturmfluten, zu dienen bestimmt sind (§2 Abs.3 NDG). Ein Bauwerk der genannten Art erhält die Eigenschaft eines Sperrwerkes durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht.
Der Hauptdeich zwischen Cäciliengrode und Dangast soll ab 1996 erhöht und verstärkt werden. Dabei soll Klei, je nach Bauvariante, zum Teil aus dem Deichvorland entnommen werden. Das Untersuchungsgebiet umfasst eine Vielzahl von Salzwiesen zwischen Mariensiel und Petershörn, darunter neben potentiellen Kleientnahmeflächen auch Salzwiesenbereiche mit unterschiedlichen, für die Region typischen Biotopstrukturen sowie Pütten verschiedenen Alters und Entwicklungsstandes. Neben Untersuchungen zur Entwicklung von ausgepütteten und nicht ausgepütteten Salzwiesen wird ebenfalls die voraussichtliche Entwicklung von potentiellen Kleieentnahmestellen im westlichen Jadebusen unter verschiedenen Nutzungsbedingungen dargestellt.
Gewidmete Schutzdünen in Niedersachsen als Eingangsdaten für die Erstellung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten nach Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021.Bearbeitungsgrundlage ist der Datenbestand zum Stichtag des 2. Zyklus der HWRM-RL.Gewidmete Schutzdünen, für die die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) gelten. Dünen erhalten die Eigenschaft von Schutzdünen durch Widmung. Die Deichbehörde spricht die Widmung durch Verordnung aus, soweit dies für den Sturmflutschutz und den Bestandsschutz der Inseln erforderlich ist. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke.
„Innerhalb dieses Teilprojektes „Entwicklung und ökologische Wertigkeit von Kleientnahmen ins Salzwiesen“ werden verschiedene Teilberichte erstellt. Der hier vorliegende Teilbericht umfasst die Erstellung eines Püttenkatasters für das gesamte Deichvorland der niedersächsischen Festlandsküste. Ziel dieser Arbeit ist die kartographische Dokumentation der vorhandenen Kleientnahmeflächen sowie die Zusammenstellung der wichtigsten Rahmenparameter zur Entstehung und Entwicklungsgeschichte der Püttflächen, soweit noch verfügbar, und zu ihrem heutigen Zustand. Dieser Datensatz soll Naturschutz- und Küstenschutzbehörden einen Gesamtüberblick über Lage, Umfang und Entwicklungsstand von ehemaligen Kleientnahmen auch in weiteren, außerhalb des eigentlichen Projektgebietes (Jadebusen und Elisabeth-Außengroden) gelegenen Gebieten der niedersächsischen Küste geben, um zukünftige Planungen, Maßnahmen und Forschungsprojekte zu erleichtern. […]“
„Die Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“, die seit 1985 vom StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) betrieben wird, umfasst unter anderem den Bau einer sturmflutsicheren Deichnase (Leyhörn) mit Siel, Schleuse und Speicherbecken, die sich aus der Leybucht heraus nach Nordwesten erstreckt. Im Zuge der Maßnahme wurden rd. 740 ha Watt-, Salzwiesen- und Sommerpolderflächen eingedeicht, überbaut oder anderweitig ihrer vorherigen Funktion entzogen. Als Kompensation sieht der Planfeststellungsbeschluss […] verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Naturschutzes in der Leybucht vor; unter anderem wurde Leyhörn 1994 durch die Bezirksregierung Weser-Ems als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Nach der ersten Phase der Beweissicherung von 1989 – 1997 wurde das NLÖ – Forschungsstelle Küste 1997 von der Bezirksregierung Weser-Ems beauftragt, diese mit einer zweiten Untersuchungsphase bis zunächst 2000 fortzuführen. Diese umfasst u. a. Untersuchungen zur terrestrischen Wirbellosenfauna im NSG Leyhörn, deren erste Ergebnisse in diesem Dienstbericht vorgestellt werden.“
Im Jahre 1948 wurde durch die Forschungsstelle Norderney eine botanische Kartierung der ostfriesischen Küste vorgenommen, in welcher vor allem die Ausbreitung der zwanzig Jahre früher angepflanzten Spartina townsendii festgehalten werden sollte. Die Untersuchung diente weiterhin dem Ziel, zur Klärung der bis heute umstrittenen Bedeutung von Spartina im Küstenschutz und in der Landgewinnung beizutragen. Die botanischen Aufnahmen des Küstengebietes zwischen Knock und Bensersiel (1948) führten zu folgenden Ergebnissen: 1. Den Rückgang der Spartina-Anpflanzungen haben an der ostfriesischen Küste zunächst nur wenige Exemplare (312 =1,7 %) überlebt. Diese Pflanzen haben sich aber seit 1932 fast explosionsartig vermehrt und bilden jetzt (1948) in der Leybucht eine Wiese von fast 258 ha und bei Neßmersiel eine Wiese von 26 ha. Das gesamte von Spartina durchsetzte Gebiet beträgt in diesem Küstenabschnitt aber fast 1000 ha, d. h. etwas weniger als die Hälfte des gesamten Deichvorlandes einschließlich der Quellerzone. 2. Spartina townsendii ist an der ostfriesischen Küste für die Landgewinnung wertlos, da sie fast nur in der Zone gedeiht in der auch die klassischen Landgewinner Queller (Salicornia stricta) und Andel (Puccinellia maritima) wachsen. Spartina wirkt eher schädigend für die Landgewinnung, weil sie einen vom wässrigen Schlickbrei bedeckten, schlecht durchlüfteten Boden liefert und dadurch die raschere Auflandung mit guter Bodenlüftung durch die Andelwiese verhindert. 3. Spartina ist, wo sie in größeren Horsten und Beständen vorkommt, gegen Abbruch wegen tiefer Bewurzelung sehr widerstandsfähig. 4. Spartina kann vor scharliegenden Deichen selbst bei geringer Überflutungshöhe (< 1,0 m) infolge der dort im Allgemeinen höheren Stromgeschwindigkeiten und vor allem des Eisgangs nicht wachsen. 5. Spartina hat unter den einheimischen Vorlandpflanzen nur einen einzigen wirksamen Konkurrenten, der sie auf günstigen Standorten zurückhalten kann: Aster tripolium. In der Leybucht z. B. bildet sich eine besondere Mischgesellschaft, das Spartinetum townsendii asteretosum aus. 6. Spartina ist in den Schloten weit in den alten Heller – stellenweise bis zum Deichfuß – vorgedrungen und hat den unteren Teil der ehemaligen Andelwiese vernichtet, der heute von reinen Spartina-Eiesen (Spartinetum townsendii typicum) eingenommen wird. 7. Die künftige Landgewinnungspraxis muss Spartina in alle Planungen miteinbeziehen, da eine Ausrottung des Schlickgrases unmöglich ist. 8. In Zukunft muss mit größerer Sorgfalt als bisher die Ökologie einer fremden Pflanze, die in ein bestehendes Ökosystem eingefügt werden soll, vorher untersucht werden.
Der Hauptdeich zwischen Cäciliengroden und Dangast weist einen erheblichen Unterbestick auf und soll daher ab 1996 erhöht und verstärkt werden. Mit dieser Verstärkung ist auch eine Verbreiterung der Deichbasis vorgesehen, woraus ein Bedarf an zusätzlicher Fläche resultiert. Im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens wird geprüft, ob dafür überwiegend Binnendeichs- oder Außendeichsflächen in Anspruch zu nehmen sind. […] Insgesamt würden bei Realisierung von Bauvariante A 28,5 ha Salzwiese beansprucht, bei Variante B dagegen nur 13,0 ha. Im Rahmen der Prüfung der Umweltverträglichkeit dieser Varianten wird unter formalen Aspekten zu berücksichtigen sein, dass die Salzwiesen im westlichen Jadebusen zur Ruhezone (Zone 1) des Nationalparks „Niedersächsisches Wattenmeer“ gehören […] Von der Forschungsstelle Küste wurden daraufhin in der Zeit von Mai bis Oktober 1992 auf einem ca. 50 m breiten Salzwiesenstreifen vor dem bestehenden Deichfuß Erhebungen mit dem Ziel einer ökologischen Bewertung anhand von Indikatorengruppen durchgeführt. […] In der ersten Julihälfte 1992 erfolgten floristische und vegetationskundliche Untersuchungen.