Der Layer "Ackerschätzungsflächen 36-55 Kreis Kleve" beinhaltet für den Kreis Kleve alles Ackerflächen mit einem Bodenwert von 36-55. Die Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der Layer "Grünlandschätzungsflächen 36-55 Kreis Kleve" beinhaltet für den Kreis Kleve alles Grünlandflächen mit einem Bodenwert von 36-55. Die Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der Layer "Grünlandschätzungsflächen 56-100 Kreis Kleve" beinhaltet für den Kreis Kleve alles Grünlandflächen mit einem Bodenwert von 56-100. Die Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der Layer "Ackerschätzungsflächen 56-100 Kreis Kleve" beinhaltet für den Kreis Kleve alles Ackerflächen mit einem Bodenwert von 56-100. Die Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Die Bodenschätzung ist ein Bestandteil des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®) und beinhaltet für in die Bodenschätzung einbezogenen landwirtschaftlichen Flächen die Kulturarten, Klassen, Wertzahlen, Ertragsmesszahlen, Jahreszahlen und sonstige Besonderheiten: Das heißt alle Informationen, die im ALKIS®-Objektartenkatalog Bayern (nach dem AAA Anwendungsschema 7.1.2) beschrieben sind. Darüber hinaus sind für Fachanwender Informationen aus den Feldschätzungsbüchern der Finanzämter verfügbar. Die Bodenschätzungsdaten werden in analoger Form (Im Flurstücks- und Eigentümernachweis (Text) oder im Vektorformat (NAS, SHAPE) abgegeben.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Der Dienst Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Der Dienst Bodenschätzung stellt die Bewertung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) dar. Diese werden in Acker- und Grünland unterschieden, sowie nach unterschiedlichen Kriterien innerhalb der Acker- und Grünlandschätzungsrahmen durch das Finanzamt bewertet. Die Beschreibung und die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden, werden als Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst wird in zwei verschiedenen Darstellungen geführt. Zum einem im Maßstab 1:5000 sowie im Maßstab 1:1000. Der Dienst ist tagesaktuell.
Das Bundesbodenschutzgesetz vom 17. März 1998, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Juli 1999 und das Landesbodenschutzgesetz vom 9. Mai 2000 bringen neue Vollzugsaufgaben insbesondere auf kommunaler Ebene. Zur Erfüllung dieser Aufgaben können digitale Bodenbelastungskarten beitragen, die von den Kommunen erstellt und vom Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu 80 % finanziell gefördert werden. Digitale Bodenbelastungskarten informieren über Böden mit natürlich oder anthropogen erhöhten Schadstoffgehalten, teilweise auch über Verdachtsflächen und Flächen mit schädlichen Bodenveränderungen. Neben den organischen Schadstoffen kommt den Schwermetallen besonderes Interesse zu. Schwermetalle sind zum Teil lebensnotwendige Spurenelemente, andererseits können sie schon in geringen Aufnahmemengen bei Pflanze, Tier und Mensch schädigende Wirkungen entwickeln. Allen gemeinsam ist, dass sie - im Gegensatz zu den organischen Schadstoffen - in Böden nicht abgebaut werden. In vielen Landschaften überschreiten deshalb die Schwermetallgehalte der Oberböden nicht nur die der Ausgangsgesteine, sondern auch die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vorsorge- und Grenzwerte. Als Fachbeitrag zur Erstellung von Bodenbelastungskarten liefert der Geologische Dienst NRW die Karte der Schwermetallgrundgehalte oberflächennaher Gesteine als Auswertung der digitalen Bodenkarte 1 : 50.000 und der geochemischen Datenbank. Es werden Daten für die Elemente Arsen, Blei, Kadmium, Chrom, Kupfer, Quecksilber und Zink geliefert. In die geochemische Datenbank gestein.nrw wurden bisher ca. 42.000 Datensätze zu Schwermetallgehalten in Böden und Gesteinen sowie die wichtigsten Kennwerte der Proben aufgenommen. Die Daten beziehen sich auf 2.730 Locker- und Festgesteinsproben von 1.176 Standorten in Nordrhein-Westfalen und seinen Randgebieten. Darüber hinaus sind für jede Probe und Probennahmefläche umfassende Informationen zu Lage, Nutzung, Entnahmetiefe, Alter, Enstehung, Boden- und Gesteinsart, Aufschluss- und Messmethode gespeichert und damit abrufbar.
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ-Forschungsstelle Küste) wurde 1989 in Abstimmung mit der Bezirksregierung Weser-Ems / Dezernat Wasserwirtschaft und dem damaligen StAWA Aurich mit den Beweissicherungsuntersuchungen zur Baumaßnahme beauftragt. Im Zuge der ersten Untersuchungsphase (1989 – 1997) wurde bezüglich des vegetationskundlichen Teils 1997 ein erster Überblick über die Vegetationsentwicklung der Leybucht von 1948 bis 1996 vor dem Hintergrund bereits durchgeführter oder noch geplanter Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen im Gebiet vorgelegt (ARENS 1997). Mit dem Schreiben vom 18.12.1997 wurde das NLÖ-Forschungsstelle Küste von der Bezirksregierung Weser-Ems (Dez. 502) in Absprache mit dem NLWK Betriebsstelle Aurich mit der Fortsetzung der Beweissicherung und damit der Einleitung der zweiten Untersuchungsphase (1998-2000) beauftragt. In diesem Rahmen wurden 1998 erstmals das Naturschutzgebiet Leyhörn vegetationskundlich erfasst (ARENS 1999) sowie die Kompensationsflächen Hauener Hooge 1998 und 2000 abermals kartiert (ARENS 2000, KAYSER 2002). Weiterhin wurde ein erster Zwischenbericht über die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen der Leybucht von 1995 bis 2000 vorgelegt (ARENS 2001). Im Rahmen der dritten Untersuchungsphase waren für das Jahr 2002 eine abschließende Gesamtkartierung der Leybucht und des NSG Leyhörn sowie die Erfassung der Dauerflächen geplant. Aus finanziellen Gründen konnten 2002 nur die vegetationskundlichen Untersuchungen in den Dauerflächen durchgeführt werden. Im Vorjahr wurde ebenfalls aus finanziellen Gründen keine Erfassung der Dauerflächen durchgeführt. Eine Gesamtkartierung der Leybucht sowie des NSG Leyhörn ist das Jahr 2003 geplant. Zum 01.06.2002 erging von Seiten des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Betriebsstele Aurich des NLWK, an das Planungsbüro für ökologische Gutachten PlantaGIS, Oldenburg, der Auftrag zur Untersuchung und Darstellung der Dauerflächen in der Leybucht und im NSG Leyhörn für das Jahr 2002. Im Rahmen der Auswertung sollten folgende Fragen beantwortet werden: Welche Veränderungen haben im Bezug zu den früheren Untersuchungen stattgefunden und welche lassen sich für die Zukunft erwarten? Wie verhält sich die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen in Bezug auf die von der Forschungsstelle Küste gegebenen Prognosen zum Sukzessionsverlauf? Welche Auswirkungen haben die im Zuge des Unternehmens „Küstenschutz Leybucht“ umgesetzten Kompensationsmaßnahmen (z. B. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im NSG Leyhörn) auf die Vegetation und wie lassen sie sich naturschutzfachlich bewerten? Welche Änderungen der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich, um die Zielvorgaben des Pflege- und Entwicklungsprogramms und des Bewirtschaftungsplanes zu erreichen? Da vegetationskundliche Erfassungen der gesamten Flächen der Leybucht und des NSG Leyhörn 2002 nicht durchgeführt werden konnten, beziehen sch die nachfolgenden Aussagen nur auf die bearbeiteten Dauerflächen.“
„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Die Forschungsstelle Küste des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie (NLÖ-Forschungsstelle Küste) wurde 1989 in Abstimmung mit der Bezirksregierung Weser-Ems / Dezernat Wasserwirtschaft und dem damaligen StAWA Aurich mit den Beweissicherungsuntersuchungen zur Baumaßnahme beauftragt. Im Zuge der ersten Untersuchungsphase (1989 – 1997) wurde bezüglich des vegetationskundlichen Teils 1997 ein erster Überblick über die Vegetationsentwicklung der Leybucht von 1948 bis 1996 vor dem Hintergrund bereits durchgeführter oder noch geplanter Baumaßnahmen und Nutzungsänderungen im Gebiet vorgelegt (ARENS 1997). Mit dem Schreiben vom 18.12.1997 wurde das NLÖ-Forschungsstelle Küste von der Bezirksregierung Weser-Ems (Dez. 502) in Absprache mit dem NLWK Betriebsstelle Aurich mit der Fortsetzung der Beweissicherung und damit der Einleitung der zweiten Untersuchungsphase (1998-2000) beauftragt. In diesem Rahmen wurden 1998 erstmals das Naturschutzgebiet Leyhörn vegetationskundlich erfasst (ARENS 1999) sowie die Kompensationsflächen Hauener Hooge 1998 und 2000 abermals kartiert (ARENS 2000, KAYSER 2002). Weiterhin wurde ein erster Zwischenbericht über die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen der Leybucht von 1995 bis 2000 vorgelegt (ARENS 2001). Im Rahmen der dritten Untersuchungsphase waren für das Jahr 2002 eine abschließende Gesamtkartierung der Leybucht und des NSG Leyhörn sowie die Erfassung der Dauerflächen geplant. Aus finanziellen Gründen konnten 2002 nur die vegetationskundlichen Untersuchungen in den Dauerflächen durchgeführt werden. Im Vorjahr wurde ebenfalls aus finanziellen Gründen keine Erfassung der Dauerflächen durchgeführt. Eine Gesamtkartierung der Leybucht sowie des NSG Leyhörn ist das Jahr 2003 geplant. Zum 01.06.2002 erging von Seiten des Landes Niedersachsen, vertreten durch die Betriebsstele Aurich des NLWK, an das Planungsbüro für ökologische Gutachten PlantaGIS, Oldenburg, der Auftrag zur Untersuchung und Darstellung der Dauerflächen in der Leybucht und im NSG Leyhörn für das Jahr 2002. Im Rahmen der Auswertung sollten folgende Fragen beantwortet werden: Welche Veränderungen haben im Bezug zu den früheren Untersuchungen stattgefunden und welche lassen sich für die Zukunft erwarten? Wie verhält sich die Vegetationsentwicklung in den Dauerflächen in Bezug auf die von der Forschungsstelle Küste gegebenen Prognosen zum Sukzessionsverlauf? Welche Auswirkungen haben die im Zuge des Unternehmens „Küstenschutz Leybucht“ umgesetzten Kompensationsmaßnahmen (z. B. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im NSG Leyhörn) auf die Vegetation und wie lassen sie sich naturschutzfachlich bewerten? Welche Änderungen der Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sind gegebenenfalls erforderlich, um die Zielvorgaben des Pflege- und Entwicklungsprogramms und des Bewirtschaftungsplanes zu erreichen? Da vegetationskundliche Erfassungen der gesamten Flächen der Leybucht und des NSG Leyhörn 2002 nicht durchgeführt werden konnten, beziehen sch die nachfolgenden Aussagen nur auf die bearbeiteten Dauerflächen.“