Die verfügbaren Adressbücher des Kreisgebiets werden als Bibliotheksgut geführt. Aus bestandserhalterischen Gründen und wegen des vielfältigen Nutzungswerts wurden sie digitalisiert und stehen hier nach Orten geordnet zum Download zur Verfügung.
Das ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) stellt mit seinen Flurstücken, Gebäuden, Nutzungsarten, Bodenschätzungen, Grenzpunkten und der Topographie den wesentlichen Anteil der Geobasisdaten dar. Dieser WFS beinhaltet die Bodenschätzungsflächen im Kreis Viersen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen (GAG) ermitteln zum 1. Januar eines jeden Jahres aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Grund und Bodens pro Quadratmeter für eine Mehrzahl von Grundtsücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte für Bauland und Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen werden flächendeckend innerhalb dieser Web-Site für das gesamte Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Auf den Richtwertkarten kann durch eine grafische Positionierung, durch Eingabe des Ortsnamens, durch Eingabe der Gemeinde/Stadt mit Straße und Hausnummer, durch Eingabe des Flurstückkennzeichens das Grundstück ausgewählt und der Bodenrichtwert abgelesen werden. Die Anmeldung zur Nutzung dieses kostenpflichtigen Dienstes erfolgt online über ein Formular. Beispieldaten können kostenlos eingesehen werden.
Für die Nutzung der Daten ist die Lizenz CC BY 4.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de abrufbar. Der Quellenvermerk ist gemäß Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen mit "LGLN" anzugeben.
Diese Daten beinhalten die Flächen des Kompensationsflächenverzeichnis § 34 LnatSchG mit den Unterteilungen CEF-Maßnahme, Ersatzaufforstung, Kohärenzmaßnahme, Kompensationsfläche, Ökokontofläche, Poolfläche und Schadensbegrenzungsmaßnahme. Die Daten sind tagesaktuell.
Standorte der Beschilderung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen, Reitwegen sowie naturbezogenen Informations- und Hinweistafeln. Auch die Erfassung von Ergänzungsschildern (z.B. Piktogrammen) oder temporären Schildern (z.B. Amphibienwanderung) ist hier möglich. Derzeit sind überwiegend die Standorte der Schutzgebietsbeschilderung (NSG und LSG) erfasst. Jeder Standort besitzt eine eindeutige Kennung.
Dieser WFS Dienst beinhaltet Naturdenkmale des Kreises Viersen. Naturdenkmale sind besondere Einzelschöpfungen der Natur (z.B. alte Bäume, Findlinge), die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit oder aus wissenschaftlichen, natur- oder erdgeschichtlichen Gründen unter besonderen Schutz gestellt werden. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Turnus aktualisiert.
Die grafische GEGT stellt das vorbereitende Thema für verschiedene Bezirksarten (z.B. Europawahlbezirk, Bundestagswahlbezirk, Landtagswahlbezirk, Kreiswahlbezirk, Ratswahlbezirke, Stimmbezirke) in den Kommunen des Kreis Viersen dar. Die Daten sind eine 1:1 Kopie der entsprechenden GDW-Objektklassen der Kommunen.
Dieser WFS-Dienst enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Der WFS ist tagesaktuell.
Dieser Datensatz umfasst die Flurstücke im Eigentum des Bundes sowie im Eigentum des Landes NRW im Bereich des Kreis Kleve, Kreis Viersen, Kreis Wesel sowie der Stadt Krefeld. Abgeleitet werden die Informationen aus dem ALKIS Datenbestand mit einer 1/4 jährlichen Aktualität. Die Informationen sind nicht öffentlich verfügbar!
Personenstandsregister sind z.B. Geburtenbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher. Das Kreisarchiv übernimmt und verwahrt die Personenstandsregister der Städte und Gemeinden Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst und Viersen, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind. Die Fortführungsfristen enden, bei den Geburtenbüchern nach 110 Jahren, bei den Heiratsbüchern nach 80 Jahren, bei den Sterbebüchern nach 30 Jahren. Unter Angabe des Ortes, des Namens, des Geburts-, Heirats- oder Sterbedatums sowie, wenn möglich, der Urkundennummer, können Kopien aus den Personenstandsbüchern gegen Gebühr angefertigt werden. Jüngere Register befinden sich bei den jeweils zuständigen Standesämtern.