Die Datenserie „Geplante Landnutzung Aachen“ fasst die drei Datensätze „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Aachen“, „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Aachen“ und „Flächennutzungsplan Aachen“ zusammen. Damit werden die Anforderungen aus „D2.8.III.4 INSPIRE Data Specification on Land Use – Technical Guidelines“ umgesetzt. 1) Der Datensatz „Rechtverbindliche Bebauungspläne Aachen“ stellt die räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Aachen nach §2 (1) und §10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in geografischer Form bereit. 2) Der Datensatz "Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Aachen" beinhaltet die räumlichen Geltungsbereiche aller rechtswirksamen Aachener Satzungen, welche unter § 172 (1) in Verbindung mit §16 (2) und §10 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) oder § 86 (1), (2) und (3) der Landesbauordnung (BauO NRW) fallen. 3) Der Datensatz „Flächennutzungsplan Aachen“ gibt den Geltungsbereich des im Jahr 2022 aufgestellten rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Aachen in geographischer Form wieder. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird auf Grundlage von §2 (1) sowie §6 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) unter dem Projektnamen „AACHEN*2030“ aufgestellt. Im „INSPIRE View Service Aachen“ wird die Datenserie als Layer „Land Use – Spatial Plan“ dargestellt. Die drei Datensätze werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für alle drei Datensätze eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie.
Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Stadt Aachen“ stellt die räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Aachen in geografischer Form bereit welche nach §2 (1) sowie §10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt und genehmigt werden. Der Raumbezug der Geltungsbereiche wird für die etwa 500 B-Pläne in einer SQL-Datenbank verwaltet. Zu jedem Polygon gibt der Datensatz verschiedene Sachinformationen aus. Dazu gehören unter anderem die Nummer und der Name des B-Plans sowie Hyperlinks auf digitale Ausführungen der Begründung, schriftlichen Festsetzung und jeweilige weitere Planbestandteile. Das Datum der Rechtskraft wird ebenfalls hinterlegt. Anpassungen des digitalen Datenbestandes sind lediglich durch den Beschluss neuer Bebauungspläne oder im Fall einer Aufhebung bzw. formellen Änderung eines bestehenden Bebauungsplans zu erwarten. Im Land NRW besteht für die rechtsverbindlichen Bebauungspläne eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie. Die Daten werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht.
WaLKIS ist ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (Wasserwirtschaftliche Ermittlungen und Anwendung von digitalen Versiegelungsdaten aus amtlichen Liegenschaftskatasterdaten), welches über zwei Phasen von 2017 bis 2024 vom Forschungsinstitut für Wasserwirtschaft und Klimazukunft an der RWTH Aachen (FiW) e. V. - gefördert durch das MUNV NRW - durchgeführt wurde. Im Rahmen des Vorhabens wurde ein Algorithmus zur flächenspezifischen Bestimmung der Belastungskategorien nach DWA-A 102-2/BWK-A 3-2 (Anhang A, Tabelle A.1) entwickelt – u.a. auf Basis von ALKIS®, Verkehrsstärkezählungen und Fernerkundungsdaten. Es wird hiermit ein für NRW einheitlich abgeleitetes Kartenmaterial für eine Ersteinschätzung von flächennutzungsspezifischen Belastungskategorien als Geodateninformationen für AnwenderInnen zur Verfügung gestellt. Diese enthalten zusätzliche Informationen wie die Abflusswirksamkeit und Rauigkeit der befestigten Flächen. Die hier bereitgestellten Daten liegen im Format Geopackage (gpkg) vor. Enthalten sind sowohl Polygondaten auf Kreisebene unter Berücksichtigung der jeweiligen Ortslagen als auch statistische Auswertungen hinsichtlich des Ausmaßes belasteter Flächen innerhalb und außerhalb von Ortslagen in NRW in Form von Tabellen.
Auf Grundlage des Sekundärdatenbestandes beim Geodatenzentrum Liegenschaftskataster (GDZ LK) werden durch Auswertung der Flurstücksflächen die Bereiche ermittelt, bei denen die Flurstücke katasterbehördenübergreifend nicht lückenlos und/oder überschneidungsfrei aneinandergrenzen. Dazu werden die aus den Flurstücksflächen aggregierten Katasteramtsgrenzen geometrisch miteinander verschnitten. Weitere Objektarten (wie Grenzpunkte, Gebäude, etc.) werden nicht berücksichtigt. Der Umring wird durch alle vorhandenen Knickpunkte, also Grenzpunkte und Splittpunkte definiert. Diese Angaben bilden nur einen (von vielen) Indikatoren für den Abstimmungsbedarf an den Katasteramtsgrenzen. Ist eine Katasterbehörde von dieser Auswertung nicht betroffen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Katasteramtsgrenze nach den „Richtlinien zum Abstimmungsverfahren zur Abstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters an den Grenzen der Katasteramtsbezirke innerhalb Nordrhein – Westfalens“ (vom 24.03.2017, AZ: 37-51.08.03-7510-A) abgestimmt ist. Hat eine Katasterbehörde die Ergebnisse der Grenzabstimmung in ihre Datenhaltung übernommen, kann sie von dieser Auswertung dennoch betroffen sein, wenn die Nachbarkatasterbehörde ihre Datenhaltung noch nicht fortgeführt hat. Es werden je Fläche die Attribute betroffene Katasterbehörde, Fläche, Art der Abweichung und Aktualität ausgegeben. Ab einem Maßstab von 1:200.000 werden nur die Bereiche dargestellt, die eine Fläche von mehr als 1 m² abdecken. Der Dienst wird halbjährlich aktualisiert und um die dann aktuelle Auswertung ergänzt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Bereitstellung an und die Nutzung durch die berechtigten Nutzer erfolgt gebührenfrei nach VermWertKostO NRW.
Auf Grundlage des aktuellen Liegenschaftskatasters beim Geodatenzentrum Liegenschaftskataster (GDZ LK) werden durch Auswertung der Flurstücksflächen die Bereiche ermittelt, bei denen die Flurstücke katasterbehördenübergreifend nicht lückenlos und/oder überschneidungsfrei aneinandergrenzen. Dazu werden die aus den Flurstücksflächen aggregierten Katasteramtsgrenzen geometrisch miteinander verschnitten. Weitere Objektarten (wie Grenzpunkte, Gebäude, etc.) werden nicht berücksichtigt. Der Umring wird durch alle vorhandenen Knickpunkte, also Grenzpunkte und Splittpunkte definiert. Diese Angaben bilden nur einen (von vielen) Indikatoren für den Abstimmungsbedarf an den Katasteramtsgrenzen. Ist eine Katasterbehörde von dieser Auswertung nicht betroffen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Katasteramtsgrenze nach den „Richtlinien zum Abstimmungsverfahren zur Abstimmung des Nachweises des Liegenschaftskatasters an den Grenzen der Katasteramtsbezirke innerhalb Nordrhein – Westfalens“ (vom 24.03.2017, AZ: 37-51.08.03-7510-A) abgestimmt ist. Hat eine Katasterbehörde die Ergebnisse der Grenzabstimmung in ihre Datenhaltung übernommen, kann sie von dieser Auswertung dennoch betroffen sein, wenn die Nachbarkatasterbehörde ihre Datenhaltung noch nicht fortgeführt hat. Es werden je Fläche die Attribute betroffene Katasterbehörde, Fläche, Art der Abweichung und Aktualität ausgegeben. Ab einem Maßstab von 1:200.000 werden nur die Bereiche dargestellt, die eine Fläche von mehr als 1 m² abdecken. Der Dienst wird quartalsweise aktualisiert und um die dann aktuelle Auswertung ergänzt. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2026
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Die Bereitstellung an und die Nutzung durch die berechtigten Nutzer erfolgt gebührenfrei nach VermWertKostO NRW.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsinhaltes (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 gibt es in Wuppertal nur eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung, nämlich die für das Zoo-Viertel. Es laufen zwei weitere Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des Datenbestandes muss erst erfolgen, wenn eines dieser beiden Verfahren zum Abschluss gebracht worden ist. Die Sachattribute zu den Geltungsbereichspolygonen umfassen eine Ortsbezeichnung, den Verfahrensstand, den offiziellen Satzungsnamen und einen Hyperlink auf die digitalen Satzungsdokumente. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Denkmalbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Denkmalbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die HFP sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Marken aus Metall (Höhenbolzen) i.d.R. an Bauwerken, im Fels oder an besonderen Punktträgern vermarkt. Grundsätzlich sind deren Höhen und ggfs. die Koordinaten und Schwerewerte bestimmt.Das Höhenbezugssystem wird durch die Nivellementnetze 1. bis 3. Ordnung mit den zugehörigen Höhen festgelegt.Fur die geodätischen Festpunkte werden folgende Nachweise geführt bzw. Daten bereitgestellt:- Übersicht über das Festpunktfeld auf Blättern der topographischen Karte (Festpunktübersicht); - Beschreibung der Festpunkte mit topographischer Lageskizze zum Aufsuchen vor Ort (Festpunktbeschreibung); - Datei der Festpunkte (Ausdruck, Diskette) mit Lagekoordinaten, Höhenangaben, Schwerebeschleunigungsangaben u.a.m.; - GPS-Referenzstations-Messdaten in den Formaten RINEX, RTCM 2.1 (20,21) Als Ergänzung zum Nachweis der Festpunkte werden Netzbilder als Übersichten über die Netzanlage und gravimetrische Karten im Maßstab 1:200.000 geführt. Diese Karten werden nur auf Anforderung bei begründetem Bedarf als Kopie abgegeben. Durch die Einführung des Digitales Festpunktauskunftssystem wird jedem autorisierten Nutzer der Zugriff auf die Festpunktdaten der amtlichen Thüringer Festpunktfelder für Lage (TP-Feld) und Höhe (NivP-Feld) über das Internet ermöglicht.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Der Datensatz beinhaltet photogrammetrisch bestimmte Dach-Teilflächen aus dem städtischen Versiegelungsdaten-Informationssystem VerDIS mit Angabe der Flächengröße (Attribut „AREA“) und des Solarpotenzials (Attribut „MEDIAN“). Der Datensatz wurde durch eine Verschneidung der Dach-Teilflächen mit einer flächendeckenden Berechnung der Solarstrahlung erzeugt. Die Berechnung der Solarstrahlung in 0,5m x 0,5m Rasterzellen wurde Anfang 2010 von der Innsbrucker Firma LASERDATA GmbH im Auftrag der Stadt Wuppertal durchgeführt. Dabei wurden der Globalstrahlungswert und Verschattungen berücksichtigt. Als Oberflächenmodell für diese Simulation wurden 3D-Ergebnisdaten von Laserscanner-Befliegungen in 12/2008 und 01/2009 verwendet. Der Bezugszeitpunkt des Datensatzes ist also 01/2009. Die Dachflächen von später errichteten Gebäuden sind deshalb nicht im Datenbestand enthalten. Das Solarpotenzial wird für jede Dach-Teilfläche als mittlere Energiedichte der Solarstrahlung in kWh pro Quadratmeter im Jahr angegeben. Als Mittelwert wird dabei der Median der auf 1 Quadratmeter hochgerechneten Jahrespotenzialwerte aller Rasterzellen, die zumindest anteilig in der jeweiligen Dach-Teilfläche liegen, verwendet. Die Publikation des Datensatzes im Wuppertaler Umwelt- und Geodatenportal erfolgte am 27. April 2010. Er ist in Form von ESRI-Shapefiles, als KML- und als GeoJSON-Datei unter der Open-Data-Lizenz CC-BY 4.0 verfügbar.
Der ATOM Feed Downloadservice für die rechtsverbindlichen Denkmalbereichssatzungen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche aller Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) umfasst. Die Geltungsbereiche wurden auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte und anhand des Satzungsinhaltes (Plananlagen und Lagebeschreibungen) flurstücksscharf konstruiert. Stand 03/2017 gibt es in Wuppertal nur eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung, nämlich die für das Zoo-Viertel. Es laufen zwei weitere Verfahren zur Festlegung von Denkmalbereichen (Ortskerne Cronenberg und Beyenburg), deren Abschluss noch nicht absehbar ist. Eine Fortführung des bereitgestellten Datensatzes muss erst erfolgen, wenn eines dieser beiden Verfahren zum Abschluss gebracht worden ist. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Denkmalbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Denkmalbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für die rechtsverbindlichen Innenbereichssatzungen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) umfasst. Diese werden auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet. Die Geltungsbereiche der Innenbereichssatzungen sind in den Original-Satzungsdokumenten ausschließlich durch Lagepläne im Maßstab 1:1000 definiert worden. Anhand dieser Lagepläne wurden die Geltungsbereichspolygone auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte bestmöglich flurstücksscharf konstruiert. Jedes Geltungsbereichspolygon verfügt u. a. über ein Sachattribut mit einem Hyperlink zum digitalen Satzungsdokument in Form eines mehrseitigen PDF-Dokuments. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach einer formellen Änderung oder Aufhebung einer Innenbereichssatzung oder nach Beschluss einer weiteren Innenbereichssatzung. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt gleichwohl sicherheitshalber wöchentlich in einem festen Turnus. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz unterliegt einer Open-Data-Lizenz mit Ausschluss der Datenveränderung (CC BY-ND 4.0). Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Innenbereichssatzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Innenbereichssatzungen werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.