Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Planen der Gemeinde Gangelt werden.
Der Dienst beinhaltet rechtskräftige und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Meinerzhagen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht nicht abschließend ist. Bei Fragen zu einem Bebauungsplan und seinen Festsetzungen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf (stadtplanung@meinerzhagen.de).
Darstellung des Stützpunktfeldes im Kreis Heinsberg. Der Dienst beinhaltet zudem die bereits historisierten Kacheln der Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5). Sie war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen und wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst. Der Dienst beinhaltet die DGK5 in den Bereichen, in denen die Ablösung bereits erfolgt ist.
Die Landnutzungskartierung (Stand 2010) wurde vom Bergisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW) zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Auswertungsergebnisse (in der 3. Version) basierend auf einer im Jahr 2010 durchgeführten Befliegung.
Die Amtliche Basiskarte (ABK) ist der Nachfolger der bis 2016 geführten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK5) als topographisches Basiskartenwerk. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK steht zurzeit nur als SW-Ausgabe zur Verfügung.
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Gemeinde Gangelt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Planen der Gemeinde Gangelt werden.