Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Die Daten enthalten die Standorte der Denkmäler in der Gemeinde Rommerskirchen.
Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Die Daten enthalten die Standorte der Denkmäler in den Gemeinden von Meerbusch.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Denkmäler sind Bauwerke, Objekte oder Kunstwerke, an deren Erhaltung aufgrund ihres kulturhistorischen Wertes ein öffentliches Interesse besteht. Sie werden nach Denkmalschutzgesetz NRW in die Denkmalliste eingetragen. Die Daten enthalten die Standorte der Denkmäler in den Gemeinden von Kaarst.
Die Bibliothek stellt eine große Auswahl wissenschaftlicher Literatur zur Geologie Nordrhein-Westfalens bereit. Der Gesamtbestand der Bibliothek des Geologischen Dienstes NRW (GD NRW) beträgt über 170.000 Medieneinheiten, darunter mehr als 14.000 Karten. 1.280 Zeitschriften, Serien und zeitschriftenartige Reihen sind im Bestand der Bibliothek, knapp 700 davon werden laufend bezogen. Alle Titel sind im Onlinekatalog OPAC (Online Public Access Catalogue des Bibliotheksverbunds der Landesbehörden Nordrhein-Westfalen) erfasst. Mit ihren Karten und Schriften zur Geologie von NRW und angrenzenden Gebieten sowie zu den neuesten geowissenschaftlichen Forschungserkenntnissen ist die Bibliothek des GD NRW eine Fundgrube für alle geowissenschaftlich Interessierten. Die Bibliothek kann während der Öffnungszeiten besucht werden. Eine Ausleihe ist nicht möglich, da es sich um einen Präsenzbestand handelt.
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Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -410 oder -415 erteilt werden.
Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
Die Digitale Topographische Karte 1:50.000 (DTK50) befindet sich derzeit in einer Umstellungsphase von der bisherigen analog geführten Topographischen Karte 1:50.000 (TK50) zu einem neuen, weitgehend automatisch aus den objektstrukturierten Daten des Digitalen Landschaftsmodell ATKIS®-DLM abgeleiteten Kartenwerk. Die Umstellungsphase wird voraussichtlich zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Verkleinerung des Maßstabs von 1:25.000 nach 1:50.000 bewirkt, dass für die Darstellung der gleichen Fläche in der Natur nur noch ein Viertel der Kartenfläche zur Verfügung steht. Die Lesbarkeit kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die kartographische Wiedergabe der Erdoberfläche generalisiert wird, das heißt, die Darstellung wird in ihrer Detailgenauigkeit reduziert. Im Zuge dieser Generalisierung verliert die geometrische Genauigkeit an Bedeutung. Die Wiedergabe der einzelnen Gebäudegrundrisse wird durch eine flächenhafte Siedlungsdarstellung ersetzt. Dadurch wird Raum geschaffen für einfacher strukturierte Symbole, wie z.B. für Kirchen, Krankenhäuser, Burgen und Schlösser etc. Die Rasterdaten der DTK50 sind zunächst am Blattschnitt der analogen Kartenwerke orientiert. Alternativ sind blattschnittfreie Abgaben aus der Rasterdatenbank möglich. Die DTK50 liegt sowohl farbig als auch schwarz/weiß vor. Ein Plot einer DTK50 verfügt über UTM-Koordinatengitterlinien (East, ohne Zone 32- und Northwerte, E und N) bezogen auf WGS84/ETRS89 und das Koordinatengitter des Gauß-Krüger-Koordinatensystems (Rechts -und Hochwert bezogen auf DHDN/GK2/3). Der Blattschnitt bezieht sich auf geographische Koordinaten des WGS84, die nicht angegeben sind.
Die Digitale Topographische Karte 1:50.000 (DTK50) befindet sich derzeit in einer Umstellungsphase von der bisherigen analog geführten Topographischen Karte 1:50.000 (TK50) zu einem neuen, weitgehend automatisch aus den objektstrukturierten Daten des Digitalen Landschaftsmodell ATKIS®-DLM abgeleiteten Kartenwerk. Die Umstellungsphase wird voraussichtlich zwei bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Die Verkleinerung des Maßstabs von 1:25.000 nach 1:50.000 bewirkt, dass für die Darstellung der gleichen Fläche in der Natur nur noch ein Viertel der Kartenfläche zur Verfügung steht. Die Lesbarkeit kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die kartographische Wiedergabe der Erdoberfläche generalisiert wird, das heißt, die Darstellung wird in ihrer Detailgenauigkeit reduziert. Im Zuge dieser Generalisierung verliert die geometrische Genauigkeit an Bedeutung. Die Wiedergabe der einzelnen Gebäudegrundrisse wird durch eine flächenhafte Siedlungsdarstellung ersetzt. Dadurch wird Raum geschaffen für einfacher strukturierte Symbole, wie z.B. für Kirchen, Krankenhäuser, Burgen und Schlösser etc. Die Rasterdaten der DTK50 sind zunächst am Blattschnitt der analogen Kartenwerke orientiert. Alternativ sind blattschnittfreie Abgaben aus der Rasterdatenbank möglich. Die DTK50 liegt sowohl farbig als auch schwarz/weiß vor. Ein Plot einer DTK50 verfügt über UTM-Koordinatengitterlinien (East, ohne Zone 32- und Northwerte, E und N) bezogen auf WGS84/ETRS89 und das Koordinatengitter des Gauß-Krüger-Koordinatensystems (Rechts -und Hochwert bezogen auf DHDN/GK2/3). Der Blattschnitt bezieht sich auf geographische Koordinaten des WGS84, die nicht angegeben sind.
Bebauungspläne beziehen sich auf einzelne Bereiche des Stadt- oder Gemeindegebietes und regeln rechtsverbindlich die Bebaubarkeit der Grundstücke. In der hier dargestellten Bebauungsplanübersicht werden die Geltungsbereiche der jeweiligen Bebauungspläne präsentiert. Über die Informationen gelangen Sie auf die Internetseite der jeweiligen Kommune. Dort können die Pläne sowie alle dazugehörigen Unterlagen heruntergeladen werden.