Die Landnutzungskartierung (Stand 2010) wurde vom Bergisch-Rheinischen-Wasserverband (BRW) zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um Auswertungsergebnisse (in der 3. Version) basierend auf einer im Jahr 2010 durchgeführten Befliegung.
Der Boden erfüllt im Naturhaushalt ebenso wie Wasser und Luft wertvolle Aufgaben. Böden können beispielsweise Stoffe, auch schädliche Stoffe filtern und speichern und haben damit eine große Bedeutung für den Schutz des Grundwassers. Darüber hinaus sind Böden, die besonders nass, trocken oder nährstoffarm sind, wichtig als Lebensraum und Schutz für seltene Tiere und Pflanzen. Besonders wichtig sind ertragreiche Böden für die Landwirtschaft und damit für unsere Versorgung mit Lebensmitteln.
Um diese Funktionen und damit den Boden erhalten zu können, wird eine Übersicht benötigt, wo diese schutzwürdigen Böden im Kreisgebiet Mettmann anzutreffen sind. Aus diesem Grund wurde außerhalb bebauter Gebiete eine Karte der schutzwürdigen Böden erstellt. Hierfür wurden unter anderem Bodenfunktionen (z.B. Biotopentwicklungspotenzial oder Bodenfruchtbarkeit) ermittelt, bewertet und in einer Karte zusammengestellt.
Abbild der amtlichen Punkte in den Lagenetzen Netz 77/Gauß-Krüger und ETRS89/UTM. Die Daten entstammen der Punktdatei des Kreises Mettmann und sind mit dem Link zu den jeweiligen AP-Karten der Aufnahmepunkte verlinkt. Wöchentliche Aktualisierung.
Die Integrationskarte soll Menschen mit Zuwanderungsgeschichte das Ankommen erleichtern. Auf der Karte sind wichtige Anlaufstellen hinterlegt, die ganz individuell je nach Ort oder Themengebiet abgefragt bzw. aufgerufen werden können. Dazu gehören beispielsweise neben Behörden und Bildungseinrichtungen auch die Ankommens-Treffpunkte in den Städten und Gemeinden des Kreises, wichtige Ehrenamtsorganisationen, Beratungsinstitutionen der Migrationsfachdienste oder aber Büchereien und Träger und Anbieter von Sprachkursen.
Die Regionalkarte 1:150.000 (RK150) ist eine Übersichtskarte im Maßstab 1:150.000. Das Kartenwerk besteht aus fünf Kartenblättern, die jeweils einen der Regierungsbezirke des Landes Nordrhein-Westfalen vollständig abbilden.
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Stadtgebiete werden auf Basis der Klimatope in Last- und Ausgleichsräume unterteilt. Diese stellen räumliche Einheiten mit vergleichbaren Eigenschaften dar.
Schonbezirke werden als ordnungsbehördliche Verordnung durch die Bezirksregierung ausgewiesen. Ein Fischschonbezirk kann festgesetzt werden für Gewässer oder Gewässerteile, die für die Erhaltung des Fischbestandes in seiner Gesamtheit oder für bestimmte Fischarten, Neunaugen, zehnfüßige Krebse oder Muscheln von besonderer Bedeutung sind. Es können auch Gewässer oder Gewässerteile, die besonders geeignete Laich- und Aufwuchsplätze für Fische sind, als Laichschonbezirk ausgewiesen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, als ordnungsbehördliche Verordnung auch Gewässerteile, die als Winterlager für Fische besonders geeignet sind, als Fischschonbezirk auszuweisen.
Im Jahr 1971 wurden die ersten Naturwaldzellen in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen: Sie sollen "Urwälder" von morgen werden. Etwa 80 Prozent der vom Aussterben bedrohten Tier- und Pflanzenarten im Wald sind auf Tot- und Altholz angewiesen. In der sich selbst überlassenen Naturwaldzelle wo alles absterbende und abgestorbene Holz im Wald verbleibt, boomt ihre Populationsdichte. In Naturwaldzellen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können.
Dieser Dienst enthält die Starkregengefahrenkarten der Stadt Jüchen und stellt die Niederschlagsbelastung des Stadtgebietes für verschiedene Starkregenereignisse dar, unter anderem ein 30. und ein 100. Jährliches Regenereignis. Zweck dieser Karten ist es den Bürgerinnen und Bürgern, die Punkte aufzuzeigen, welche Ortslagen, Straßen und sogar einzelne Häuser besonders durch Starkregenereignisse betroffen sind. Eine Garantie bzw. einen Schutz vor Starkregen kann diese Karte nicht darstellen, es gibt vielmehr eine Hilfestellung bei der Betrachtung, ob Eigensicherungsmaßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger, erforderlich sein könnten. Der Dienst steht im Maßstab 1:5.000 bis 1:500.000 zur Verfügung.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Sie wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst.
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