Digitale Oberflächenmodelle (DOM) beschreiben die Erdoberfläche inklusive aller festen und beweglichen Objekte. Dies sind u. a. Wälder und Bauwerke (Gebäude, Brücken und Hochspannungsleitungen) sowie der ruhende und fließende Verkehr. Sie werden aus originären Messdaten als ein regelmäßiges Gitter interpoliert. Dominierende Erfassungsmethoden für die Erhebung der Messdaten sind das Airborne Laserscanning und die Bildkorrelation auf Basis orientierter Luftbildpaare. In diesem Datensatz sind die Gebäude extrahiert.
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Bestandsnachweis Rheinland-Pfalz (RP24) Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Das Produkt RP24 -Bestandsnachweis- ist ein liegenschaftsbeschreibendes Produkt und weist alle auf einem Grundbuchblatt geführten Grundstücke mit deren Flurstücken zzgl. der Angaben zum Eigentum nach.
Die Daten des Digitalen Geländemodells 10 (DGM10) mit 10 m Gitter werden aus Laserscan-Daten und photogrammetrischen Auswertungen (Bildkorrelation) abgeleitet. Die Lagegenauigkeit des Laserscanning-Verfahren liegt bei =30 cm. Die Höhengenauigkeit entspricht +- 0.5m. Das DGM1 dient zur Zeit als "Ausgabe-DGM" für die Ableitung der digitalen Geländemodelle 5, 25 und 50 (DGM5, DGM25, DGM50). Das Digitale Geländemodell 1 wurde mit Hilfe des flugzeuggestützten Laserscanning-Verfahrens gewonnen. Hierbei wurden je Quadratmeter 3 bis 4 Messpunkte erzeugt. Die Koordinatendimension von DGM-Daten ist 3D.
Nutzungsbedingungen: Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Schleswig-Holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Die Gemeinde- und Kreiskarte präsentiert die Kreisgrenzen und die Regierungsbezirke, alle Großen Kreisstädte, eine geringe Anzahl größerer Gewässer und weitere Siedlungspunkte mit Sitz von Landratsämtern mit Stand zum 01.01.1969.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Bodenschätzungsobjekte. Diese umfassen die Objektarten AX_Bodenschaetzung, AX_GrablochDerBodenschaetzung, AX_MusterLandesmusterUndVergleichsstueck und AX_Tagesabschnitt und werden automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Objekte der Bodenbedeckung. Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet. Da für die Bodenbedeckung noch keine Daten vorliegen, werden vorläufig die in ALKIS geführten Daten der Tatsächlichen Nutzung berücksichtigt.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
Karte vom Großherzogthum Hessen um 1855 (HKGH). Die „Karte von dem Grossherzogthume Hessen“ wurde von der Lithografischen Anstalt Maximilian Frommann in Darmstadt im Maßstab 1: 280 943 herausgegeben. Leider fehlt das konkrete Datum des Erscheinens, aber an zwei Stellen ist in Bleistift das vermutliche Jahr der Herausgabe „um 1852“ und „um 1855“ vermerkt. Neben den typischen Inhalten einer zeitgenössischen topografischen Übersichtskarte ist in der vorliegenden Karte die innere staatliche Organisation des Großherzogtums mit den drei Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen ebenso ersichtlich, wie die ab 1850 in Betrieb genommenen Bahnlinien
Ausgabeformatierte Auszüge aus ALKIS, Flurstücks- und Eigentümernachweis Rheinland-Pfalz (RP22) Ausgabeformen: analog oder druckaufbereitet (PDF). Im Liegenschaftskataster sind über alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) Daten tatsächlicher und rechtlicher Art nachzuweisen einschließlich der Daten über die Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten der Flurstücke. Das Liegenschaftskataster besteht insbesondere aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Das Produkt RP22 -Flurstücks- und Eigentümernachweis- ist ein liegenschaftsbeschreibendes Produkt und entspricht dem Inhalt des Produktes RP21 (Flurstücksnachweis) zzgl. der Angaben zu Buchung und Eigentum.