Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen und Rote Liste Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.
Der Datensatz zeigt die Ergebnisse, die im Rahmen einer Vorstudie (siehe fachliche Grundlage) für den Kreis Wesel in Bezug auf die tiefe hydrothermale Geothermie (> 1000 m), ermittelt wurden. Es erfolgte eine Klassifizierung der Gebiete in verschiedene "Flags" – was als vereinfachtes Ampelsystem dient, den Grad der Eignung für eine geothermische Nutzung widerspiegelt und als erste Orientierung für weitere Planungs- und Umsetzungsschritte dienen soll. Grüne Flaggen (Green Flags): Diese Gebiete weisen das höchste Potenzial für die Realisierung von Geothermieprojekten auf. Sie zeichnen sich durch sehr günstige Voraussetzungen hinsichtlich der Deckungsrate (bis zu 150%) und der Reservoir-Tiefe (bis zu 3800 m) aus. Diese Kombination stellt sicher, dass der Wärmebedarf nicht nur gedeckt, sondern auch ein Puffer für zukünftiges Wachstum oder Schwankungen vorhanden ist, während die Bohrkosten im wirtschaftlich attraktiven Bereich bleiben. Gelbe Flaggen (Yellow Flags): Gebiete mit gelben Flaggen bieten grundsätzlich ein gutes Potenzial hinsichtlich der Deckungsrate (bis zu 150%), sind jedoch durch eine tiefe Lage des Reservoirs (tiefer als 3800 m) gekennzeichnet. Obwohl der Wärmebedarf gedeckt werden könnte, sind die zu erwartenden erheblich höheren Bohrkosten ein wesentlicher Faktor, der die Wirtschaftlichkeit negativ beeinflusst. Orangefarbene Flaggen (Orange Flags): Diese Gebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Deckungsrate als zu hoch (höher als 150%) eingestuft wird, obwohl das Reservoir in einer geeigneten Tiefe (bis zu 3800 m) liegt. Eine zu hohe Deckungsrate kann darauf hindeuten, dass das prognostizierte geothermische Potenzial den lokalen Wärmebedarf weit übersteigt, wodurch die wirtschaftliche Auslastung einer Anlage als unwahrscheinlich anzusehen ist. Die genaue Wirtschaftlichkeit müsste hier individuell und detailliert analysiert werden, da viele Variablen wie das verfügbare Kapital, das Potenzial für weitere Abnehmer oder die Möglichkeit, mehrere Gebiete zusammen zu versorgen, eine Rolle spielen. Rote Flaggen (Red Flags): Gebiete mit roten Flaggen werden als aktuell ungeeignet für die tiefen-geothermische Nutzung eingestuft. Dies ist der Fall, wenn sowohl die Deckungsrate als zu hoch (höher als 150%) als auch das Reservoir als zu tief (tiefer als 3800 m) bewertet werden. Diese Kombination von mangelnder Wirtschaftlichkeit aufgrund eines Überangebots bei gleichzeitig hohen Erschließungskosten macht eine sinnvolle geothermische Nutzung unter den aktuellen Rahmenbedingungen unwahrscheinlich.
Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Veränderungssperren, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die Sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Der Datensatz umfasst die gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgeschilderten Radwege im Stadtgebiet von Wuppertal sowie die wichtigsten für den Radverkehr freigegebenen Wald- oder Wirtschaftswege. Er enthält für jeden Abschnitt eines Radweges und jeweils beide Straßenseiten eine Typisierung, bei der die folgenden Kategorien unterschieden werden: Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, Bahntrassenradwege, Fahrradstraßen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, freigegebene Gehwege, freigegebene Busspuren, freigegebene Fußgängerzonen sowie ausgewählte, routenrelevante Wald- oder Wirtschaftswege. Darüber hinaus wird für jeden Abschnitt die Beleuchtung (ja/nein) und die prozentuale Steigung angegeben. Alle Radwege werden geometrisch durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege repräsentiert. Die erstmalige Erstellung der Geodaten zu den Wuppertaler Radwegen erfolgte bis 01/2011 auf der Basis der Digitalen Grundkarte DGK anhand eines CorelDRAW-Projektes (Ressort Straßen und Verkehr, Stand 09/2010). Die gelegentlichen Aktualisierungen des Datenbestandes werden bei Bedarf durch Änderungsmitteilungen des Ressorts Straßen und Verkehr an das Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten angestoßen und dort zeitnah in den Datenbestand eingearbeitet. Seit Anfang 2016 wird dabei als Kartengrundlage für die Digitalisierung die Amtliche Basiskarte ABK verwendet. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Der Datensatz umfasst die (Stand 12/2020) 11 örtlich ausgeschilderten kommunalen Radwanderwege der Stadt Wuppertal sowie damit zusammenhängende Teilstrecken von Radwanderwegen außerhalb des Wuppertaler Stadtgebietes. Zusätzlich enthält er den für Wuppertal relevanten Auszug der Strecken aus dem Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen (NRW). Zu den kommunalen Radwanderwegen zählen auch die Nordbahntrasse, die Sambatrasse und die Schwarzbachtrasse, drei auf ehemaligen Bahntrassen angelegte Radwege mit hohem Freizeit- und Erlebniswert. Darüber hinaus umfasst der Datensatz auch diejenigen Abschnitte von überregionalen touristischen Radrouten, die durch Wuppertal verlaufen. Alle Radrouten werden geometrisch durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege repräsentiert, die auf Basis der Digitalen Grundkarte DGK bzw. ab 2016 der Amtlichen Basiskarte ABK digitalisiert worden sind. Der Datensatz wurde erstmalig im Januar 2011 fertiggestellt und wird seitdem bei Änderungen der Radrouten zeitnah fortgeführt. Die als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 bereitgestellten ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien werden in einem automatisierten Prozess wöchentlich aktualisiert.
Der Datensatz umfasst die beleuchteten Abschnitte des Wuppertaler Radverkehrsnetzes, bestehend aus den gemäß Straßenverkehrsordnung ausgeschilderten Radwegen im Stadtgebiet von Wuppertal, den örtlich ausgeschilderten kommunalen Radwanderwegen der Stadt Wuppertal einschließlich damit zusammenhängender Teilstrecken von Radwanderwegen außerhalb des Wuppertaler Stadtgebietes sowie dem für Wuppertal relevanten Auszug aus dem Radverkehrsnetz Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz wurde aus Anlass der Publikation der Radverkehrsdaten im Wuppertaler GeoPortal im zweiten Quartal 2015 in einem arbeitsaufwändigen teilautomatisierten Prozess durch Abgleich mit den Daten des Beleuchtungsinformationssystems BELIS erstellt. Er wird nur nach expliziter Feststellung eines Aktualisierungsbedarfs fortgeführt. Die im Datensatz enthaltenen Linienelemente sind Auszüge aus den beiden Datensätzen „Radwege Wuppertal“ und „Radrouten Wuppertal“, die das vollständige Radverkehrsnetz der Stadt, repräsentiert durch die Mittelachsen der zugehörigen Straßen und Wege, enthalten. Der Datensatz der beleuchteten Strecken ist daher als Ergänzung dieser beiden Datensätze zu verstehen. Er ist in Form von ESRI-Shapefiles, KML- und GeoJSON-Dateien als Open Data unter der Lizenz CC BY 4.0 verfügbar.
Die Digitale Topographische Karte 1:250 000 (DTK250) ist eine aus dem Digitalen Landschaftsmodell 1:250 000 (DLM250) abgeleitete, kartographisch bearbeitete Karte im Rasterformat. Die Rasterdaten sind in verschiedene Einzellayer (Layer 1-7 und 9) gegliedert. Durch die Kombination dieser Layer wird ein Summenlayer (Layer 0) gebildet, welcher dann das farbige, vollständige Kartenbild der DTK250 darstellt. Des Weiteren sind 3 Zusatzlayer (Layer 8, 10, 11) vorhanden, welche Informationen wie Schummerung, geographisches Netz und das UTM-Gitter beinhalten. Der Datensatz liegt als UTM-Abbildung in der Auflösung 320 Pixel/cm vor.
Die ALKIS®-Flurkarte enthält sämtliche grafischen Informationen über die Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude, Hausnummern, Straßennamen und Lagebezeichnungen, Orts- und Flurnamen, Verwaltungsgrenzen, Gewässernamen, Grenzen und Bezeichnungen der Nutzungsarten, ausgewählte topographische Informationen, Grenz-, Gebäude - und Vermessungspunkte. Sie ist ein Bestandteil des bundeseinheitlichen Datenmodells des Amtlichen Katasterinformationssystems ALKIS® (AAA Anwendungsschema 7.1.2), welches die fachliche Grundlage für Inhalt und Aufbau des Liegenschaftskatasters liefert. Sie wird standardmäßig in Farbe ausgegeben. Informationen zu den bestellbaren Produkten der Flurkarte entnehmen Sie bitte auf der Internetseite https://www.ldbv.bayern.de/produkte/liegenschaftsinformationen/flurkarte.html. Bitte beachten Sie, dass in Gebieten, in denen ein Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz durchgeführt wird, die Vermessungsverwaltung nicht katasterführende Behörde ist und somit nicht über die aktuellen Liegenschaftsinformationen verfügt. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Ämter für Ländliche Entwicklung.
Noch nicht nach WHG §76 (2) durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind zu ermitteln, in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern (nach WHG, §76, Absatz 3 und 2). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.