Der Datensatz "Schulen Wuppertal" umfasst die Bestandsdaten zu den Schulstandorten aller Träger im Wuppertaler Stadtgebiet (Stand 03/2021 insgesamt 128 Schulstandorte) einschließlich Privat-, Förder- und Berufsschulen. Bei Schulen, die an mehreren räumlich getrennten Standorten residieren (z. B. Berufskolleg Barmen), enthält der Datensatz für jeden dieser Standorte einen unabhängigen Eintrag mit eigener ID. Die organisatorische Zusammengehörigkeit solcher Standorte kann nur an der Belegung des Attributs "Name" abgelesen werden. Ursprung des Datensatzes ist eine Zusammenführung und Georeferenzierung von mehreren Datensätzen zu den Wuppertaler Schulen im Jahr 2012. Anlass für diese Arbeiten war die Ableitung von Abstandsflächen rund um die Schulen, die bei der Genehmigung des Betriebs von Spielhallen und Wettbüros zu berücksichtigen sind. Die eigentlich flächenhaften Schulstandorte wurden dabei anhand ihrer Adressen als Punktgeometrien digitalisiert. Als Kartengrundlage dienten die digitale Liegenschaftskarte und die Amtliche Basiskarte ABK. Zu jedem Schulstandort enthält der Datensatz den Namen der Schule, ihre Adresse, den Schultyp, die Trägerkategorie (privat oder Stadt) und - soweit diese informationen bei der Stadtverwaltung Wuppertal vorliegen - auch die Anzahl der Schüler*innen und einen Hyperlink zur Homepage der Schule. Bei den städtischen Grundschulen ist zusätzlich ein Hyperlink zu der von der Stadt herausgegebenen PDF-Schulwegkarte angegeben. Die bedarfsweise Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt durch das Team 102.3201 "Stadtkartographie" mit einem spezifischen Teilsystem des Web-GIS "Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem WuNDa“. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Aktualisierung der Schülerzahlen erfolgt jährlich auf der Grundlage der beim Ressort 206 "Schulen" angeforderten jährlichen Schulstatistik. Der Datensatz ist im Shape-, KML, GeoJSON- und CSV-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Der ATOM Feed Downloadservice für Schulen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die Bestandsdaten zu den Schulstandorten aller Träger im Wuppertaler Stadtgebiet (Stand 03/2021 insgesamt 128 Schulstandorte) einschließlich Privat-, Förder- und Berufsschulen umfasst. Bei Schulen, die an mehreren räumlich getrennten Standorten residieren (z. B. Berufskolleg Barmen), enthält der Datensatz für jeden dieser Standorte einen unabhängigen Eintrag mit eigener ID. Die organisatorische Zusammengehörigkeit solcher Standorte kann nur an der Belegung des Attributs "Name" abgelesen werden. Ursprung des Datensatzes ist eine Zusammenführung und Georeferenzierung von mehreren Datensätzen zu den Wuppertaler Schulen im Jahr 2012. Anlass für diese Arbeiten war die Ableitung von Abstandsflächen rund um die Schulen, die bei der Genehmigung des Betriebs von Spielhallen und Wettbüros zu berücksichtigen sind. Die eigentlich flächenhaften Schulstandorte wurden dabei anhand ihrer Adressen als Punktgeometrien digitalisiert. Als Kartengrundlage dienten die digitale Liegenschaftskarte und die Amtliche Basiskarte ABK. Zu jedem Schulstandort enthält der Datensatz den Namen der Schule, ihre Adresse, den Schultyp, die Trägerkategorie (privat oder Stadt) und - soweit diese informationen bei der Stadtverwaltung Wuppertal vorliegen - auch die Anzahl der Schüler*innen und einen Hyperlink zur Homepage der Schule. Bei den städtischen Grundschulen ist zusätzlich ein Hyperlink zu der von der Stadt herausgegebenen PDF-Schulwegkarte angegeben. Die bedarfsweise Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt durch das Team 102.3201 "Stadtkartographie" mit einem spezifischen Teilsystem des Web-GIS "Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem WuNDa“. (WuNDa ist ein themenübergreifendes, webbasiertes Geoinformationssystem im Intranet der Stadtverwaltung Wuppertal.) Die Aktualisierung der Schülerzahlen erfolgt jährlich auf der Grundlage der beim Ressort 206 "Schulen" angeforderten jährlichen Schulstatistik. Die Aktualisierung der Daten, auf die der Downloadservice zugreift, erfolgt unabhängig davon wöchentlich in einem festen Turnus. Der Datensatz ist im Shape-, KML-, GeoJSON- und CSV-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden.
Das zentrale Geodatenmanagement übernimmt Koordinierungsfunktionen für den Einsatz geographischer Informationssysteme und zugehöriger Geobasis- und Geofachdaten im Umweltressort Mecklenburg-Vorpommern, z.B.: - Beschaffung und ressortgebundene Verteilung von Geobasisdaten des Landesvermessungsamtes Mecklenburg-Vorpommern - Organisation und Pflege eines zentralen Geodatenpools - Bearbeitung bzw. Koordinierung von Datenanfragen - Bedarfsanpassung der GIS-Software
Gebiete mit hoher Gewässerdichte in Niedersachsen sind gem. § 58 Abs. 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 11.11.2020 (Nds. GVBl Nr. 43/2020) Gemeinden, in denen der Anteil der durch die Gewässerrandstreifenregelung betroffenen landwirtschaftlichen Fläche drei vom Hundert oder mehr der landwirtschaftlichen Fläche im Gebiet der jeweiligen Gemeinde beträgt.Über das Verzeichnis dieser Gemeinden sollen die Ausnahmeregelungen zum Gewässerrandstreifen im Rahmen des Aktionsprogramms "Niedersächsischer Weg" vollzogen werden.
Luftbilder der Landesvermessung und sonstiges Luftbildmaterial, das für die Vermessungs- und Katasterverwaltung von Bedeutung ist werden von der Landesluftbildstelle im LAiV verwaltet .
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