Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet alle Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachgewiesen. Der Nachweis der Liegenschaften umfasst ihre Lage, Nutzung, Größe sowie wesentliche topographische Merkmale. Er enthält ebenso Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und Nutzungsberechtigten sowie bei landwirtschaftlich genutzten Flächen die Ergebnisse der Bodenschätzung. Eigentümerinformationen sind in diesem Dienst nicht verfügbar. Der vorliegende Dienst ermöglicht das gezielte Herunterladen von in ALKIS geführten Geo-Objekten auf Basis einer Suchanfrage (Direktzugriffsdownloaddienst). Der Dienst stellt ausschließlich folgende Geo-Objekte beschränkt auf die wesentlichen Eigenschaften im Format eines vereinfachten Datenaustauschschemas bereit, das in der AdV-Produktspezifikation ALKIS-WFS v2.0.0 festgelegt ist: Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzungen, Verwaltungseinheiten, Katasterbezirke. Der Dienst ist konzipiert zur Nutzung in einfachen praxisgängigen GIS-Clients ohne komplexe Funktionalitäten.
Mit § 37 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e EEG 2023 werden entwässerte Moorböden, die derzeit landwirtschaftlich genutzt werden, für Freiflächenanlagen geöffnet und in diesem Zuge ebenfalls als besondere Solaranlagen im Sinn des § 37 Absatz 1 Nummer 3 EEG 2023 definiert. Diese Moorböden sind förderfähig, wenn sie im Zuge der Errichtung der Solaranlage – und damit vor ihrer Inbetriebnahme – dauerhaft wiedervernässt werden. Um die Treibhausgasemissionen aus diesen Flächen effektiv zu mindern, sollen dabei Mindestwasserstände von maximal 10 cm unter Flur im Winter und maximal 30 cm unter Flur im Sommer erreicht werden; diese Werte sind zur Beurteilung der Wiedervernässung zugrunde zu legen. Eine Förderung nach dem EEG 2023 erfolgt, wenn eine entsprechende Wiedervernässung durchgeführt und eine Bestätigung der zuständigen Wasserbehörde darüber dem Netzbetreiber vorgelegt worden ist. Zu diesen besonderen Solaranlagen enthält § 85c Absatz 3 EEG 2023 eine Sonderbestimmung, nach der die BNetzA erstmalig bis zum 1. Juli 2023 eine Festlegung erlässt, bei deren Erarbeitung die BNetzA die Anforderungen in Abstimmung mit dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem UBA festlegen wird.
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Die Planungshinweiskarte zeigt, welche Grün- und Freiflächen einen hohen Schutzbedarf innehaben und auf welchen Siedlungs- und Gewerbeflächen oder in welchen Verkehrsräumen eine Handlungspriorität vorherrscht. Dazu werden die Ergebnisse der Bewertungskarten für die Tag und die Nachtsituation zusammengefasst. Im Wirkraum (Wohn- und Gewerbeflächen, öffentlicher Verkehrsraum) wird die Handlungspriorität dargestellt. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf den Schlafbedingungen (nächtliche Überwärmung und Kaltluftfunktion), in unbewohnten Gebieten auf der Aufenthaltsqualität im Außenraum. Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder werden als stadtklimatischer Ausgleichsraum bezeichnet. Die Planungshinweiskarte gibt den Schutzbedarfdieser Flächen anhand ihrer Funktion für den Kaltlufthaushalt bzw. als Rückzugsorte an heißen Tagen wieder.
Der WFS (Web Feature Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zum Download für Vektordaten. An einen WFS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WFS eingebunden wird. Die Planungshinweiskarte zeigt, welche Grün- und Freiflächen einen hohen Schutzbedarf innehaben und auf welchen Siedlungs- und Gewerbeflächen oder in welchen Verkehrsräumen eine Handlungspriorität vorherrscht. Dazu werden die Ergebnisse der Bewertungskarten für die Tag und die Nachtsituation zusammengefasst. Im Wirkraum (Wohn- und Gewerbeflächen, öffentlicher Verkehrsraum) wird die Handlungspriorität dargestellt. Die Bewertung beruht in bewohnten Gebieten hauptsächlich auf den Schlafbedingungen (nächtliche Überwärmung und Kaltluftfunktion), in unbewohnten Gebieten auf der Aufenthaltsqualität im Außenraum. Grün- und Freiflächen, landwirtschaftliche Flächen und Wälder werden als stadtklimatischer Ausgleichsraum bezeichnet. Die Planungshinweiskarte gibt den Schutzbedarfdieser Flächen anhand ihrer Funktion für den Kaltlufthaushalt bzw. als Rückzugsorte an heißen Tagen wieder.
Die dargestellten Gebiete bilden die Schwerpunktvorkommen der Zielarten des Wiesenvogelschutzprogramms (Uferschnepfe, Kiebitz, Brachvogel, Rotschenkel, Bekassine, Austernfischer, Braunkehlchen und Wachtelkönig) auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Vor dem Hintergrund der Schirmartenfunktion der ausgewählten Arten bilden sie die prioritäre Kulisse für die Umsetzung des Wiesenvogelschutzprogramms im Rahmen des Niedersächsischen Wegs. Es sind zum einen die für die ausgewählten Wiesenvogelarten wichtigen EU-Vogelschutzgebiete (EU-VSG) und zum anderen Gebiete außerhalb der EU-VSG mit noch signifikanten Brutvorkommen abgebildet. Es handelt sich dabei um keine vollständige Verbreitungskarte, da nicht sämtliche Vorkommen aller Zielarten abgedeckt sind. Brutvorkommen auf Flächen außerhalb landwirtschaftlicher Nutzung (Moore, Heiden, Salzwiesen, Truppenübungsplätze) sind hier nicht dargestellt. Die Identifizierung der Landnutzung erfolgte auf Basis der Daten aus ATKIS-DLM (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (SLA, 2021).Die Darstellung differenziert nach Besiedlung durch die Zielarten (Brutvorkommen Limikolen - Brutvorkommen Braunkehlchen - Vorkommen von Limikolen und Braunkehlchen). Die landesweit wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt und werden nicht gesondert dargestellt.
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz mit Stand 2024/05 für eine Ausschreibung nach §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2024/05 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2024/05 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete. Die Flächenkulisse wurde mit der Kulisse der „Suchflächen für Freiflächen-PV“ (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191) verschnitten.
Temporal reference of content:
31.12.1816 until 31.12.1847
Preußische Generalstabskarte 1 : 86 400 halbe Gradabteilung 1816 - 1847 (HKPG) Das 85 Blätter umfassende Kartenwerk des Preußischen Generalstabs entstand in Anlehnung an die Kartenwerke der Nachbarstaaten in dem älteren französischen Maßstab 1 : 86 400. Grundlage für die Reproduktion bildeten die Tranchot/von Müfflingschen Kartenaufnahmen der Rheinlande und Ergänzungsmessungen in den angrenzenden Gebieten. Geografische Gitterlinien in einem Abstand von einem halben Längengrad und einem viertel Breitengrad begrenzen die ca. 41 cm x 32 cm großen Karten. Sie entsprechen 3 x 2,5 Blättern der heutigen Digitalen Topographischen Karte 1:25000. Daraus abgeleitet ist die Zusatzbezeichnung „halbe Gradabteilung“, da jeweils 4 Blätter (Sektionen) eine halbe Gradabteilung von 1° x 30‘ bilden. Die Vervielfältigung der Karten erfolgte einfarbig durch Steindruck. Sie wurden wegen der ausschließlich militärischen Zweckbestimmung nicht veröffentlicht. Ein handgeschriebenes „Statistisches Tableau...“ von 1837 informiert über Größe und Einwohnerzahl, landwirtschaftliche Erträge, Handel und Industrie. Es ist als einfarbiger Druck (81 cm x 54 cm) lieferbar.
Temporal reference of content:
since 01.01.2012 , current actuality unknown
Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.
Die seit 2010 in Niedersachsen etablierte EG-WRRL-Gewässerschutzberatung ist Teil des Maßnahmenprogramms zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. Sie kombiniert Grundwasser- und Oberflächengewässerschutzberatung innerhalb der Zielkulisse. Die Kulisse umfasst Teilbereiche von Grund- und Oberflächenwasserkörpern außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten mit Handlungsbedarf in Bezug auf die Nährstoffbelastung aus diffusen landwirtschaftlichen Quellen und wurde unter diesem Fokus mehrfach erweitert. Inbegriffen sind 10 EG-WRRL-Seen mit Handlungsbedarf hinsichtlich des Nährstoffeintrags.Die Schwerpunkte der Beratung stellen die kulissenweite Verbesserung der Nährstoffeffizienz von Stickstoff sowie die Verminderung der Phosphoreinträge in Oberflächengewässer dar. Ergänzend kann bei Bedarf in diesem Rahmen zu Themen des gewässerschonenden Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, der pflanzenbaulichen Wassermengenbewirtschaftung und der gewässerschonenden Bewirtschaftung von Moorstandorten beraten werden.Die Ermittlung der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) außerhalb von Trinkwassergewinnungsgebieten (TGG) basiert auf den Feldblockdaten 2021 des Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung (SLA).
Für den Wiesenvogelschutz bedeutsame Grünlandbereiche innerhalb der Kulisse der kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlicher, außerhalb dieser Kulisse identifizierter Moorbiotope.Grundlage für die Flächenauswahl stellen von ausgewählten Wiesenvögeln besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die auf Moorgrünland vorkommen. Für die Auswahl der Moorgrünlandflächen wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt, die sich mit den kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotope in Niedersachsen überlagern.Grundsätzlich bildet der Datenbestand prioritär die Europäischen Vogelschutzgebiete (EU-VSG) ab, in denen Wiesenlimikolen in maßgeblichen Beständen Habitate auf Moorgrünland besiedeln. Die wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt. EU-VSG oder Teile von EU-VSG mit relevanten Wiesenlimikolen-Beständen, deren Flächen aber großflächig z. B. einer Naturdynamik (z. B. V01) oder der militärischen Nutzung (z. B. Tinner Dose) unterliegen, sind in der vorliegenden Auswahl nicht enthalten.Der Datenbestand wird ergänzt um Flächen von Moorgrünland, welche außerhalb von EU-VSG, welche noch bedeutende Wiesenlimikolen-Vorkommen aufweisen.