Die Bebauungspläne dienen lediglich der Information. Rechtsverbindliche Auskünfte und Unterlagen erhalten Sie über die Stadtplanung in Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann Ansprechpartner Thorsten Ringholt Tel. 02104-980 315 thorsten.ringholt@mettmann.de
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Orginalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich IV/technische Dienste der Gemeinde Holzwickede erteilt werden.
Nutzungsbedingungen: Die FNP- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Bauamt der Gemeinde Steinhagen erteilt werden.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Orginalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich IV/technische Dienste der Gemeinde Holzwickede erteilt werden.
Die Flächennutzungs- und Bebauungsplanübersicht dient als reine Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen beim zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Verl eingesehen werden.
Der Dienst bietet Einsicht in die digital verfügbaren Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen, Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzungen, Bebauungskonzepte) der Stadt Werther (Westf.).
Die Bauleitpläne dienen lediglich als Informationsgrundlage. Planungsrechtliche Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bauamts der Stadt Werther (Westf.) erteilt werden.