Änderung des Scheitelabflusses für ein 100-jährliches Hochwasserereignis (im statistischen Mittel einmal in 100 Jahren zu erwarten) in der Zukunft. Die Änderungen werden als prozentuale Zunahmen bzw. Abnahmen angegeben, die sich aus den Werten für die nahe Zukunft (2021-2050) bzw. die ferne Zukunft (2071-2100) gegenüber einem Referenzzeitraum (1971-2000) ergeben. Die Datenbasis bilden simulierte Abflüsse aus verschiedenen hydrologischen bzw. statistischen Modellen auf Tageswertbasis, die mit Daten aus einem Ensemble von acht regionalen Klimamodellen (aus dem Projekt EURO-CORDEX) auf Grundlage eines Szenarios ohne Klimaschutz (RCP8.5) angetrieben wurden. Dieses Szenario beschreibt eine zukünftige Entwicklung der Menschheit, in der die Energieversorgung im Wesentlichen auf der Verbrennung fossiler Energieträger beruht und der Ausstoß von Treibhausgasen zu einem stetigen Anstieg des Strahlungsantriebes bis zum Jahr 2100 führt. Der Median bildet dabei die mittlere Tendenz aus der Bandbreite der verschiedenen Änderungssignale der Ensemble-Mitglieder ab, der Maximalwert bildet die obere Bandbreite, der Minimalwert die untere Bandbreite.
„Nach den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL; Richtlinie 2000/60/EG) sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, einen guten ökologischen Zustand ihrer Binnen- und Küstengewässer zu erreichen. Die Qualität des Gewässers wird dabei in erster Linie über biologische Kriterien bewertet. Im Zuge der nationalen Umsetzung dieser Richtlinie wurden zum 1.6.2001 das Institut für Angewandte Ökologie (IFAÖ, Neu-Brodersdorf) und die Fa. Aqua-Marin (Norden) durch das Niedersächsische Landesamt für Ökologie – Forschungsstelle Küste (Norderney) mit der Ausführung einer gemeinsamen Charakterisierung der deutschen Nord- und Ostseeküste beauftragt. Das Institut für Angewandte Ökologie bearbeitete die Ostsee- und die Fa. Aqua-Marin die Nordseeküste. Das erste Ziel des Projektes war die Erarbeitung (Nordsee) bzw. Präzisierung (Ostsee) einer Typisierung der einzelnen Küsten- und Übergangsgewässer von Nord- und Ostsee nach den in der WRRL (Anhang II) aufgeführten obligatorischen und optionalen Deskriptoren. In einem weiteren Arbeitsschritt sollten für die daraus resultierenden Gebietseinheiten die bisher vorliegenden geologischen, sedimentologischen, physikalisch-chemischen, hydrographischen und biologischen Daten als charakterisierende Bewertungsgrundlagen zusammengestellt und anhand von statistischen Analysen überprüft werden. Im vorliegenden Abschlussbericht werden jeweils für die Nordsee (Teil A) und Ostsee (Teil B) die Vorgehensweise bei der Erfassung der Daten und ihrer Aufarbeitung zur Darstellung und Verwendung als typisierendes bzw. charakterisierendes Merkmal erläutert. In einer Dokumentation werden die Entwicklung und das Resultat der Typisierung, die Darstellung der Gewässerdaten im GIS und Auswertungsverfahren beschrieben. Die Ergebnisse werden in Form von Datenbanken und GIS-Dateien mit Verweisen auf die verwendeten Rohdaten zur Verfügung gestellt. Das vom BMBF geförderte Projekt (BMBF-Az. FKZ 0330041) hatte eine Laufzeit von zwei Jahren. […]“
„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Aufgrund des Beschlusses des LAWA AO wurde den Ländern für die vielfältigen Aufgaben der Interkalibrierung eine Unterstützung über das Länderfinanzierungsprogramm „Wasser und Boden 2007“ zugesagt. Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert wurden.“
„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert bzw. finanziell unterstützt wurden.“
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