Automatisiert erstellte Pufferfläche von 500m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Automatisiert erstellte Pufferfläche von 100m um die Altlasten/-Verdachtsflächen aus dem Altlastenkataster des Kreises Wesel, Ausnahme sind die gestrichenen Fälle (Falschmeldung). Nach dem Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) werden Bodeninformationen zu Altlasten (§8) und schädlichen Bodenveränderungen (§5) geführt.
Als unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) werden Räume definiert, die nicht durch technogene Elemente zerschnittenen werden. In Nordrhein-Westfalen werden hierbei Straßen ab einer Verkehrsdichte von 1000 Kfz in 24 Stunden, Zweigleisige und eingleisig elektrifizierte nicht stillgelegte Bahnstrecken, Ortslagen ( 10 ha) und Flughäfen, Flächen mit besonderer funktionaler Prägung wie z. B. Industrie- und Gewerbeanlagen außerhalb von Ortschaften sowie Kanäle mit dem Status einer Bundeswasserstraße als zerschneidende Elemente bewertet und berücksichtigt. Nutzungstypen mit zerschneidender Wirkung sind solche, die je nach ihrer räumlichen Verteilung und Intensität Ausdruck der Wirkung des Kultureinflusses sind und einen vergleichsweise hohen Grad einer Veränderung der Landschaft (Hemerobiegrad) kennzeichnen. Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume wurden durch Auswertung des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) des Landesvermessungsamtes NRW ermittelt, welche als landesweiter Datenbestand vorliegen. Die Einteilung der UZVR erfolgt im Hinblick auf eine noch praktikable, landesweite Übersicht in 5 Größenklassen. Auf Grundlage des ATKIS-Datenbestandes wurden insgesamt 2627 Einzelflächen UZVR in 5 Größenklassen: 1 - 5 km², 5 - 10 km², 10 - 50 km², 50 - 100 km² und 100 km² kartographisch dargestellt. Der Erhalt von naturnahen Lebensräumen und Arten sichert langfristig eine lebenswerte Umwelt für die heutige Generation und künftige Generationen. Besondere Bedeutung kommt der Erhaltung und dem Schutz von unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen zu. Es ist Aufgabe aller am Planungsprozess Beteiligten und der politischen Entscheidungsträger dafür zu sorgen, dass der Flächenverbrauch und damit die Zerschneidung der Landschaft soweit wie möglich minimiert werden. Räume mit geringer Zerschneidung, Zersiedlung und Verlärmung stellen eine endliche Ressource dar und können, wenn überhaupt nur mit großem Aufwand wiederhergestellt werden. Ein niedriger Zerschneidungsgrad der Landschaft und große unzerschnittene Räume sind damit wesentliche Prüfsteine für eine nachhaltige Entwicklung.
Der Dienst bietet Einsicht in die digital verfügbaren Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen, Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzungen, Bebauungskonzepte) der Stadt Werther (Westf.).
Die Bauleitpläne dienen lediglich als Informationsgrundlage. Planungsrechtliche Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bauamts der Stadt Werther (Westf.) erteilt werden.
Mit der Publikationsreihe des Geologischen Dienstes NRW (vormals Geologisches Landesamt NRW) werden Arbeitsergebnisse aus den Themenbereichen Geologie, Boden, Grundwasser, Rohstoffgeologie, Geothermie, Ingenieurgeologie sowie Geogefahren vorgestellt. Im Vordergrund stehen dabei die Beschreibungen neuer Methoden, Berichte zu laufenden Arbeiten sowie die Dokumentation abgeschlossener Projekte. Die Heftreihe gibt es seit 1996, sie umfasst 23 ursprünglich analoge Ausgaben bis ins Jahr 2016 und wird seitdem unter dem Titel "scriptumonline" weitergeführt. Sämtliche Ausgaben der Reihe sind als PDF zum kostenfreien Download verfügbar.
Das Kartenwerk zeigt Vorkommen nichtenergetischer oberflächennaher Rohstoffe Nordrhein-Westfalens. Die Kartenblätter liegen gescannt und georeferenziert vor. Verfügbare Themen zu den drei Lockergesteins-Rohstoffgruppen Kies/Kiessand, Sand, Ton/Schluff: Verbreitung und Mächtigkeit des Rohstoffkörpers (Blatt 1), Mächtigkeit der Überlagerung (Blatt 2), Vorkommen von Zwischenmitteln (Anzahl, Mächtigkeit und Tiefenlage von Einlagerungen im Rohstoffkörper) sowie Basis des Rohstoffkörpers (Blatt 3).
Der Dienst Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Arten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Verteilung der Arten (SD)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit), als Objektgeometrie, enthalten Angaben zu inspireId, Namensschema (ReferenceSpeciesSchemeValue), z.B. EU-NOMEN, der entsprechenden Artnamens-URL „referenceSpeciesCodeValue“ und dem „accepted name“ gem. EU-Nomen unter „referenceSpeciesName“ „localName“ ggf. deutscher Name oder abweichender wiss. Name und einem Wert für die Kategorie des Vorkommens (OccurranceCategoryValue). Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Arten in Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Temporal reference of content:
01.01.1962 until 13.06.2016
Das Kartenwerk gibt detailliert Auskunft über Verbreitung, Beschaffenheit und geologisches Alter der an der Erdoberfläche anstehenden Gesteine. Ein Kartenblatt liefert durch Kombination von Grundrissdarstellung und Schnittserien Informationen über Verbreitung, Mächtigkeit und Lagerungsverhältnisse der Gesteinsfolgen auf einer Fläche von ca. 125 Quadratkilometern. Die Kartenblätter liegen gescannt und georeferenziert vor, die Erläuterungshefte sind als PDF beigefügt.
Der Dienst Geregelte Gebiete in FFH-Gebieten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Geregelten Gebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmen (für einzelne Biotopflächen), die fachlich dem Biotopmanagement entsprechen, deren umfassendes Plangebiet in der Regel als eigener Datensatz (Bewirtschaftungsgebiete, Maßnahmenkonzepte) veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der vorgeschlagenen Maßnahmen (Geregelte Gebiete) enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Geregelte Gebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Geregelten Gebiete (Maßnahmenvorschläge) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich vielfach um Flächengeometrien, jedoch auch linien- und punktförmige Objekte. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Das Kartenwerk ist ein Produkt der Integrierten Geologischen Landesaufnahme (IGL) von Nordrhein-Westfalen und stellt geologische Fachdaten über Alter, Beschaffenheit und Verbreitung der Gesteine im Blattschnitt zur Verfügung. Es besteht aus folgenden Kartenthemen: geologische Detaildarstellung, Lithologie, Höhenlinien der Quartär-Basis, präquartärer Untergrund, geologische Schnitte. Die Kartenblätter liegen gescannt und georeferenziert vor.