Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-
0).
Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar.
Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website.
Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.
Übersicht über die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und sonstige städtebauliche Planungen (Satzungen und Konzepte) der Stadt Ahaus.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Planungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung der Stadt Ahaus auf.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplanänderungen) sowie sonstigen Satzungen und städtebauliche Konzepte der Stadt Pulheim. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Stadt Pulheim“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: Stadt Pulheim NRW (2017) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-
0).
Der Dienst wird kostenfrei für Informationszwecke zur Verfügung gestellt. Alle Bildschirmdarstellungen und Ausdrucke stellen generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte bzw. Auszüge dar.
Die Stadt Pulheim stellt die Planwerke mit der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt bereit, sie übernimmt jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen auf der Website.
Rechtlich bindend sind insbesondere für die Bebauungspläne ausschließlich die im Baugesetzbuch vorgeschriebenen Ausfertigungen der Pläne. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitenden des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Demografie der Stadt Pulheim (Amt 61) erteilt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für ALKIS-Nutzungsarten pro Baublock in Wuppertal stellt eine Serie von jährlich erzeugten Verschneidungsergebnissen der Baublöcke mit den Flächen der tatsächlichen Nutzung aus dem Liegenschaftskataster in Form von CSV-Dateien zum Download bereit. Diese Verschneidungen führt das Ressort „Vermessung, Katasteramt und Geodaten“ der Stadt Wuppertal jährlich für Zwecke der Kommunalstatistik durch. Die Baublöcke werden in der kleinräumigen Gliederung der Stadt Wuppertal geführt, einem Knoten- und Kantenmodell der Stadt, das als Raumbezugsbasis der Wuppertaler Kommunalstatistik dient. Sie sind die kleinste Flächeneinheit der Kommunalstatistik. Die Flächen der tatsächlichen Nutzung stammen aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, das in Wuppertal seit Mitte 2011 für die Führung des Liegenschaftskatasters eingesetzt wird. Im Oktober 2012 wurde erstmals eine Verschneidung durchgeführt, die seitdem zu Beginn jedes Jahres wiederholt wird. Da sich das Netz der Baublöcke von Jahr zu Jahr nur geringfügig verändert, ermöglicht die so entwickelte Zeitreihe detaillierte Analysen des Flächenverbrauchs im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Modellierung der tatsächlichen Nutzung hat sich mit der Einführung des ALKIS gegenüber dem Vorgängerverfahren „Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK)“ stark geändert, so dass keine weiter in die Vergangenheit reichende Zeitreihe aufgebaut werden kann. Die Ergebnisse der Verschneidungen liegen für jeden Jahrgang als separate CSV-Dateien (Semikolon als Trennzeichen) vor, die unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar sind. Die Georeferenzierung der Flächenangaben erfolgt indirekt über die Baublocknummer, mit der jede Zeile einer solchen CSV-Datei beginnt. Im Allgemeinfall gibt es mehrere Datenzeilen für einen Baublock, eine für jede tatsächliche Nutzung, die im ALKIS-Datenbestand für diese Baublockfläche gefunden wurde.
Nutzungsbedingungen: Die Datensätze aus der bereitgestellten Serie können gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Übersicht über die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) und sonstige städtebauliche Planungen (Satzungen und Konzepte) der Stadt Ahaus.
Alle hier gezeigten Bauleitpläne und sonstige städtebauliche Planungen dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung der Stadt Ahaus auf.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 Höhenlinien (DGK5H) ist die Höhendarstellung in der DGK5. Die Fortführung der DGK5 wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird diese durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 Höhenlinien (DGK5H) ist die Höhendarstellung in der DGK5. Die Fortführung der DGK5 wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird diese durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK NRW) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW (www.solarkataster.nrw.de). Der vorliegende Datensatz enthält die Infrastrukturbereiche, die für die Freiflächenphotovoltaik nach §35 Abs. 1 Satz 8 b) BauGB privilegiert sind. Dazu wurden die 200 m Randstreifen an Autobahnen sowie an zweigleisigen Schienenwegen des übergeordneten Netzes mit den "Suchflächen für Freiflächen-PV" (https://open.nrw/dataset/505ab5dd-2c05-4f8f-a324-22e7f23e4191 ) verschnitten. Die Autobahn-Randstreifen wurden anhand der landesweit vorliegenden ATKIS-Daten abgeleitet. Für die 200 m Randstreifen an Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) mit mindestens zwei Hauptgleisen wurde als Datengrundlage das Schienennetz der Deutschen Bahn genutzt und hieraus alle Strecken selektiert, die das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als übergeordnet und zweigleisig angibt (https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Infrastruktur/Uebergeordnetes_Netz/uebergeordnetes_netz_node.html ). Einige Streckenteile des Schienennetzdatensatzes der Deutschen Bahn sind nur als „teilweise“ übergeordnet eingestuft, da diese Flächen anhand der vorliegenden Daten nicht exakt verortet werden können.Grundsätzlich sind die Flächen immer noch einmal durch die Städte und Gemeinden zu überprüfen und abschließend hinsichtlich ihrer Privilegierung zu beurteilen. Beispielsweise wird in der vorliegenden Karte nicht nach Außenbereich und Innenbereich unterschieden. Anzumerken ist auch, dass die Liste des übergeordneten Netzes aktuell den Stand 31.10.2019 hat und derzeit durch das Eisenbahn-Bundesamt aktualisiert wird.